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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

KZ-Gedenkstätte Mauthausen

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

EINSTUFUNG / GEHALTSGRUPPEN

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GehaltsgruppeBezeichnungAllgemeine KriterienFachliche KriterienVerantwortung
AHilfstätigkeitEinfache, schematische Tätigkeiten nach Anleitung——
BEinfache FacharbeitEinfache Tätigkeiten mit geringer selbständiger ArbeitsgestaltungEinschlägig erworbene Kenntnisse; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse—
CHöhere FacharbeitTätigkeiten nach allg. Richtlinien und Anleitungen; selbständige Erledigung sich wiederholender AufgabenEinschlägig erworbene Fachkenntnisse; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z. B. abgeschlossene Lehre oder FachschuleFachliche oder organisatorische Verantwortung oder Führungsverantwortung im Bereich Facharbeit
DQualifizierte TätigkeitQualifizierte Tätigkeiten; selbständige Erledigung unterschiedlicher oder sich verändernder AufgabenEinschlägig erworbene Fachkenntnisse; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z. B. Matura/ Fachmatura (HTL, HAK, etc)Weitgehende Verantwortung im eigenen Wirkungsbereich
EAkademische TätigkeitVerantwortungsvolle Expertinnentätigkeiten; nur grobe ZielvorgabenWissenschaftliche, kaufmännische, rechtliche, pädagogische, technische oder organisatorische Spezialkenntnisse; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z. B. Fachhochschul- oder UniversitätsabschlussHohe Verantwortung im eigenen Wirkungsbereich, allenfalls Leitung kleiner Projekte
FTeamleitung Akademischer BereichBesonders schwierige, verantwortungsvolle Expertinnentätigkeiten mit entsprechendem Entscheidungsspielraum und Verantwortung für einen Fachbereich oder Auswirkung auf UnternehmensbereicheWissenschaftliche, kaufmännische, rechtliche, pädagogische, technische oder organisatorische Spezialkenntnisse oder Leitungs- und Managementerfahrung; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z. B. Fachhochschul- oder UniversitätsabschlussFührungsverantwortung oder Leitung wissenschaftlicher oder pädagogischer Projekte; hohe Verantwortung
GManagementLeitende, das Unternehmen maßgeblich beeinflussende Tätigkeiten; Expertinnentätigkeiten mit unternehmensweiter AuswirkungWissenschaftliche, kaufmännische, rechtliche, technische oder organisatorische Spezialkenntnisse oder langjährige Leitungs- und Managementerfahrung; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z. B. Fachhochschul- oder UniversitätsabschlussFührungsverantwortung für größere Mitarbeiterinnengruppen oder Führung maßgeblicher Unternehmenseinheiten oder Budget-, Ergebnis- Planungs- und Strategieverantwortung; hohe Verantwortung
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Anhang B– BEISPIELHAFTE TÄTIGKEITEN

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

AReinigungskraft, Hilfs- und Servicekraft im Bereich Liegenschafts-, Gebäude- und Raummanagement
BFachkraft im Besucherinnenservice
CFachkraft mit erweitertem Aufgabenbereich z. B. im Besucherinnenservice (Teamkoordination), Betriebstechnikerin, Bürokraft im kaufmännischen und administrativen Bereich (Sekretariat, kaufmännische Routinetätigkeiten)
Dqualifizierte Fachkraft im kaufmännischen, administrativen oder technischen Bereich z. B. Mitarbeiterin Öffentlichkeitsarbeit / Veranstaltungsorganisation, Kundenbetreuerin für Buchung/Reservierung, IT-Technikerin, etc.
EWissenschaftliche Mitarbeiterin, Pädagogin, Bibliothekarin, Presse-, Marketing- und Öffentlichkeitsarbeits- Expertin, Vermittlerin, IT-Expertin, kaufmännisch-organisatorische Expertin (Controllerin, Projektmanagerin)
FLeiterin einer Organisationseinheit (z. B. Sammlung, Forschung, Gedenkbüro, Öffentlichkeitsarbeit, Internes Service)
GLeiterin einer maßgeblichen Organisationseinheit (z. B. Kuratorin, Leiterin Finanzabteilung)
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Gruppe gemäß § 42 Abs. 1

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

StufeVerweildauerABCDEFG
122.440,502.599,002.768,903.179,803.806,204.462,905.208,20
222.489,102.673,602.781,903.309,703.973,704.636,505.370,50
322.536,302.742,602.883,903.415,404.244,604.897,705.626,60
422.581,702.807,002.977,703.513,404.483,705.131,205.858,50
522.624,702.867,203.071,703.604,604.697,305.342,606.070,00
622.665,602.923,503.158,903.689,804.890,705.535,406.264,70
732.704,202.977,503.240,003.769,905.067,305.712,906.445,10
832.741,203.032,703.315,803.845,405.229,505.877,306.612,90
932.776,703.085,103.387,303.916,905.380,006.030,306.769,80
1032.810,603.134,803.454,403.984,605.519,906.173,406.917,30
1142.843,003.182,403.518,304.049,305.650,906.307,807.056,40
124—3.227,703.578,504.110,705.773,906.434,507.187,80
13———3.636,004.169,405.889,806.554,407.312,70
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Lehrlinge, Ferialarbeitnehmerinnen und Vermittlerinnen in Ausbildungsphase

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lehrlinge (L)EURO brutto
1. Lehrjahr1.135,80
2. Lehrjahr1.194,30
3. Lehrjahr1.520,00
4. Lehrjahr1.959,10
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EINSTUFUNG / GEHALTSGRUPPEN

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GehaltsgruppeBezeichnungAllgemeine KriterienFachliche KriterienVerantwortung
AHilfstätigkeitEinfache, schematische Tätigkeiten nach Anleitung——
BEinfache FacharbeitEinfache Tätigkeiten mit geringer selbständiger ArbeitsgestaltungEinschlägig erworbene Kenntnisse; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse—
CHöhere FacharbeitTätigkeiten nach allg. Richtlinien und Anleitungen; selbständige Erledigung sich wiederholender AufgabenEinschlägig erworbene Fachkenntnisse; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z. B. abgeschlossene Lehre oder FachschuleFachliche oder organisatorische Verantwortung oder Führungsverantwortung im Bereich Facharbeit
DQualifizierte TätigkeitQualifizierte Tätigkeiten; selbständige Erledigung unterschiedlicher oder sich verändernder AufgabenEinschlägig erworbene Fachkenntnisse; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z. B. Matura/ Fachmatura (HTL, HAK, etc)Weitgehende Verantwortung im eigenen Wirkungsbereich
EAkademische TätigkeitVerantwortungsvolle Expertinnentätigkeiten; nur grobe ZielvorgabenWissenschaftliche, kaufmännische, rechtliche, pädagogische, technische oder organisatorische Spezialkenntnisse; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z. B. Fachhochschul- oder UniversitätsabschlussHohe Verantwortung im eigenen Wirkungsbereich, allenfalls Leitung kleiner Projekte
FTeamleitung Akademischer BereichBesonders schwierige, verantwortungsvolle Expertinnentätigkeiten mit entsprechendem Entscheidungsspielraum und Verantwortung für einen Fachbereich oder Auswirkung auf UnternehmensbereicheWissenschaftliche, kaufmännische, rechtliche, pädagogische, technische oder organisatorische Spezialkenntnisse oder Leitungs- und Managementerfahrung; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z. B. Fachhochschul- oder UniversitätsabschlussFührungsverantwortung oder Leitung wissenschaftlicher oder pädagogischer Projekte; hohe Verantwortung
GManagementLeitende, das Unternehmen maßgeblich beeinflussende Tätigkeiten; Expertinnentätigkeiten mit unternehmensweiter AuswirkungWissenschaftliche, kaufmännische, rechtliche, technische oder organisatorische Spezialkenntnisse oder langjährige Leitungs- und Managementerfahrung; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z. B. Fachhochschul- oder UniversitätsabschlussFührungsverantwortung für größere Mitarbeiterinnengruppen oder Führung maßgeblicher Unternehmenseinheiten oder Budget-, Ergebnis- Planungs- und Strategieverantwortung; hohe Verantwortung
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FAHRTKOSTENZUSCHUSS

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

20 km bis 40 km24,18 Euro (seit 1. 1. 2024: 25,39 Euro),
mehr als 40 km bis 60 km47,82 Euro (seit 1. 1. 2024: 50,22 Euro),
mehr als 60 km71,47 Euro (seit 1. 1. 2024 75,06 Euro),
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FAHRTKOSTENZUSCHUSS

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

mindestens 2 km bis 20 km13,16 Euro (seit 1. 1. 2024: 13,82 Euro),
mehr als 20 km bis 40 km52,20 Euro (seit 1. 1. 2024: 54,82 Euro),
mehr als 40 km bis 60 km90,87 Euro (seit 1. 1. 2024: 95,43 Euro),
mehr als 60 km129,77 Euro (seit 1.1.2024 136,28 Euro).*
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Gruppe gemäß § 42 Abs. 1

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

StufeVerweildauerABCDEFG
122.440,502.599,002.768,903.179,803.806,204.462,905.208,20
222.489,102.673,602.781,903.309,703.973,704.636,505.370,50
322.536,302.742,602.883,903.415,404.244,604.897,705.626,60
422.581,702.807,002.977,703.513,404.483,705.131,205.858,50
522.624,702.867,203.071,703.604,604.697,305.342,606.070,00
622.665,602.923,503.158,903.689,804.890,705.535,406.264,70
732.704,202.977,503.240,003.769,905.067,305.712,906.445,10
832.741,203.032,703.315,803.845,405.229,505.877,306.612,90
932.776,703.085,103.387,303.916,905.380,006.030,306.769,80
1032.810,603.134,803.454,403.984,605.519,906.173,406.917,30
1142.843,003.182,403.518,304.049,305.650,906.307,807.056,40
124—3.227,703.578,504.110,705.773,906.434,507.187,80
13———3.636,004.169,405.889,806.554,407.312,70
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Lehrlinge, Ferialarbeitnehmerinnen und Vermittlerinnen in Ausbildungsphase

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lehrlinge (L)EURO brutto
1. Lehrjahr1.135,80
2. Lehrjahr1.194,30
3. Lehrjahr1.520,00
4. Lehrjahr1.959,10
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EINSTUFUNG / GEHALTSGRUPPEN

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GehaltsgruppeBezeichnungAllgemeine KriterienFachliche KriterienVerantwortung
AHilfstätigkeitEinfache, schematische Tätigkeiten nach Anleitung——
BEinfache FacharbeitEinfache Tätigkeiten mit geringer selbständiger ArbeitsgestaltungEinschlägig erworbene Kenntnisse; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse—
CHöhere FacharbeitTätigkeiten nach allg. Richtlinien und Anleitungen; selbständige Erledigung sich wiederholender AufgabenEinschlägig erworbene Fachkenntnisse; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z. B. abgeschlossene Lehre oder FachschuleFachliche oder organisatorische Verantwortung oder Führungsverantwortung im Bereich Facharbeit
DQualifizierte TätigkeitQualifizierte Tätigkeiten; selbständige Erledigung unterschiedlicher oder sich verändernder AufgabenEinschlägig erworbene Fachkenntnisse; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z. B. Matura/ Fachmatura (HTL, HAK, etc)Weitgehende Verantwortung im eigenen Wirkungsbereich
EAkademische TätigkeitVerantwortungsvolle Expertinnentätigkeiten; nur grobe ZielvorgabenWissenschaftliche, kaufmännische, rechtliche, pädagogische, technische oder organisatorische Spezialkenntnisse; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z. B. Fachhochschul- oder UniversitätsabschlussHohe Verantwortung im eigenen Wirkungsbereich, allenfalls Leitung kleiner Projekte
FTeamleitung Akademischer BereichBesonders schwierige, verantwortungsvolle Expertinnentätigkeiten mit entsprechendem Entscheidungsspielraum und Verantwortung für einen Fachbereich oder Auswirkung auf UnternehmensbereicheWissenschaftliche, kaufmännische, rechtliche, pädagogische, technische oder organisatorische Spezialkenntnisse oder Leitungs- und Managementerfahrung; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z. B. Fachhochschul- oder UniversitätsabschlussFührungsverantwortung oder Leitung wissenschaftlicher oder pädagogischer Projekte; hohe Verantwortung
GManagementLeitende, das Unternehmen maßgeblich beeinflussende Tätigkeiten; Expertinnentätigkeiten mit unternehmensweiter AuswirkungWissenschaftliche, kaufmännische, rechtliche, technische oder organisatorische Spezialkenntnisse oder langjährige Leitungs- und Managementerfahrung; oder Nachweis der entsprechenden Berufserfordernisse, z. B. Fachhochschul- oder UniversitätsabschlussFührungsverantwortung für größere Mitarbeiterinnengruppen oder Führung maßgeblicher Unternehmenseinheiten oder Budget-, Ergebnis- Planungs- und Strategieverantwortung; hohe Verantwortung
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FAHRTKOSTENZUSCHUSS

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

20 km bis 40 km24,18 Euro (seit 1. 1. 2024: 25,39 Euro),
mehr als 40 km bis 60 km47,82 Euro (seit 1. 1. 2024: 50,22 Euro),
mehr als 60 km71,47 Euro (seit 1. 1. 2024 75,06 Euro),
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FAHRTKOSTENZUSCHUSS

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

mindestens 2 km bis 20 km13,16 Euro (seit 1. 1. 2024: 13,82 Euro),
mehr als 20 km bis 40 km52,20 Euro (seit 1. 1. 2024: 54,82 Euro),
mehr als 40 km bis 60 km90,87 Euro (seit 1. 1. 2024: 95,43 Euro),
mehr als 60 km129,77 Euro (seit 1.1.2024 136,28 Euro).*
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