KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Personenbeförderungsgewerbe mit PKW (Taxi)
Österreichweit · Angestellte
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Noch nicht belegt · Offen
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Beschäftigungsgruppe 1:
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | 2.167,00 |
|---|---|
| b) | 2.235,90 |
| c) | 2.318,70 |
Beschäftigungsgruppe 2:
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | 2.335,50 |
|---|---|
| b) | 2.418,20 |
| c) | 2.501,20 |
Beschäftigungsgruppe 3:
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | 2.676,30 |
|---|---|
| b) | 2.786,60 |
| c) | 2.883,20 |
Beschäftigungsgruppe 4:
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | 3.109,40 |
|---|---|
| b) | 3.247,80 |
| c) | 3.523,40 |
Lehrlingseinkommen (gemäß Artikel XV/1)
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. Lehrjahr | 758,50 |
|---|---|
| 2. Lehrjahr | 1.083,50 |
| 3. Lehrjahr | 1.516,90 |
Gehaltstafel
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | 2.167,00 |
|---|---|
| b) | 2.235,90 |
| c) | 2.318,70 |
Gehaltstafel
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | 2.335,50 |
|---|---|
| b) | 2.418,20 |
| c) | 2.501,20 |
Gehaltstafel
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | 2.676,30 |
|---|---|
| b) | 2.786,60 |
| c) | 2.883,20 |
Gehaltstafel
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | 3.109,40 |
|---|---|
| b) | 3.247,80 |
| c) | 3.523,40 |
Lehrlingseinkommen (gemäß Artikel XV/1)
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. Lehrjahr | 758,50 |
|---|---|
| 2. Lehrjahr | 1.083,50 |
| 3. Lehrjahr | 1.516,90 |
Fortzahlung des Entgeltes bei Dienstverhinderung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | bei eigener Eheschließung | 2 Tage |
|---|---|---|
| b) | bei eigener Ehescheidung | 1 Tag |
| c) | bei Niederkunft der Ehegattin oder der im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährtin | 2 Tage |
| d) | bei Tod des Ehegatten oder des im gemeinsamen Haushalt lebenden Lebensgefährten | 2 Tage |
| e) | Tod der Eltern, Schwiegereltern oder der eigenen Kinder | 2 Tage |
| f) | bei Wohnungswechsel mit eigenem Mobiliar | 1 Tag |
| g) | Teilnahme an der Beerdigung von Geschwistern und Großeltern | 1 Tag |
| h) | Teilnahme an der Eheschließung der Kinder, Geschwister und Eltern | 1 Tag |
| i) | bei Ablegung der Lehrabschlussprüfung | 1 Tag |
| j) | bei Eintritt des leiblichen Kindes oder des Adoptivkindes in die Volksschule | der erste Schultag |
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