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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Bekleidungsindustrie

Österreichweit · Arbeiter

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Erhöhungsart

IST-Erhöhung · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Der Abschluss erfasst auch die tatsächlich bezahlten Löhne oder Gehälter. KV-Minimum, IST-Basis, Deckelungen und Ausnahmen sind getrennt zu prüfen.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

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Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Ab 1. Juli 2026 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab 01.07.2026

EUR
Lohngruppe I11,31*)
Einfache Arbeiten, zu deren Durchführung keine oder nur geringe Fachkenntnisse erforderlich sind, Hilfsarbeiten, Bediener(in), Ausheften, Stempeln, Etiketten einnähen, Knopf anzeichnen, Packen, Sortieren Nur bei GUMMI und REGEN: Handnähen, Stanzen von Kleinteilen
Lohngruppe II11,36*)
Einfache Arbeiten, zu deren Durchführung durchschnittliche Fachkenntnisse erforderlich sind, Ausfertigen, Futter staffieren, Heften, anreihen, Knopf annähen, Hilfskräfte im Zuschnitt, wie z. B. Auflegen von Stoffen und Schnitten nach Schnittlagebildern, Aufteilen der Schnitteile, Einrichten, Vorrichten
Lohngruppe III11,46*)
Alle Maschinnäharbeiten, soweit nicht in anderen Lohngruppen angeführt Nur bei GUMMI und REGEN: Einrichten
Lohngruppe IV11,55
Arbeiten die mit entsprechender Praxis und Fachkenntnissen geleistet werden können. Knopflochnähen Nur bei HAKA: Taschen nähen (passepoilieren, Patten einnähen, Stoffbesatz annähen) Nur bei DOB: Dämpfen auf Formbürsten
Lohngruppe V11,62
Arbeitnehmer mit einer branchenbezogenen Berufsausbildung (abgeschlossene Lehre) oder Tätigkeiten zu deren Durchführung eine entsprechend längere Praxis als angelernte(r) Arbeiter(in) erforderlich ist. Ärmel einnähen (ein-, verheften), Kragen aufsetzen, Casur staffieren (ohne Spezialmaschine) Nur bei GUMMI und REGEN: Arbeiten an 6-Faden-Zusammensetzmaschine, Schweißmaschine, Kleben
Lohngruppe VI11,70
Arbeiten, zu deren Durchführung neben den fachlichen Kenntnissen auch die entsprechenden Fähigkeiten erforderlich sind, Futter schneiden, Futter bügeln, Zwischenbügeln, Nähte ausbügeln, Kanten flachbügeln Nur bei HAKA: Fassonieren Nur bei GUMMI und REGEN: Handbügeln
Lohngruppe VII11,76
Arbeiten, zu deren Durchführung neben den fachlichen Kenntnissen auch besondere Fähigkeiten erforderlich sind, Herausschneiden (auch nach Schnittlagebildern), Stanzen
Lohngruppe VIII11,83
Schwierige Arbeiten, zu deren Durchführung umfassende Fachkenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, Abbügeln, Formbügeln (an Kragen, Vorderteil, Rückenteil, Hose), Maschinbügeln auf Dampf- oder sonstigen Pressen, Zwischenprüfen und Teilprüfen
Lohngruppe IX11,94
Schwierige Arbeiten, zu deren Durchführung umfassende Fachkenntnisse, die durch abgeschlossene Lehrzeit und entsprechende Praxis oder auf andere Weise erworben werden, erforderlich sind, Springer(in) Nur bei HAKA: Mustermachen, Alleinanfertigung ganzer Kleidungsstücke Nur bei DOB: Anfertigung der Kollektionsmuster
Lohngruppe X12,00
Schwierige Arbeiten, zu deren Durchführung besondere Eignung und Fähigkeiten erforderlich sind, Abänderungsschneider(in), korrigieren anfallender Fehler, Zuschneider(in) der (die) nach vorhandenen Schnitten auf Stoff und Papier (Pausen) zeichnet und herausschneidet Nur bei GUMMI und REGEN: Werkstättenleiter(in)
Lohngruppe XI12,09
Besonders verantwortliche Arbeiten, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Unterweisung und Beaufsichtigung der übrigen Arbeitskräfte erfordern, Bandleiter(in), Gruppenleiter(in), Endfertigungskontrolle, Übernehmen
Lohngruppe XII11,83
Fahrer(in) mit Mechanikerprüfung, Heizer(in) geprüft, Mechaniker(in), Elektriker(in), Sonstige Professionisten
Professionisten erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %
Sonstige Arbeitskräfte:
Fahrer(in) ohne Mechanikerprüfung Fahrer(in) ohne Mechanikerprüfung11,76
Geschäftsdiener(in),Portier(in)11,31*)
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Seit 1. Juli 2026 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe I11,31*)
Hilfsarbeiten, Handnähen, Vorrichten auf Hemden, Knopfannähen, angelerntes Nähen bis Ende des 2. Jahres, Putzen, Stutzen, Handsticken, leichte Lager- oder Verpackungsarbeiten, Geschäftsdiener(in)
Lohngruppe II11,46*)
alle anderen Maschinnäharbeiten, Maschinsticken, Vorrichten auf Kragen und Damenwäsche, Maschinbügeln, Pressen, Legen, Adjustieren, Steifen, Stärken, soferne nicht III oder IV, Teil- oder Zwischenkontrolle. Nur für Hosenträger: Zuschneiden, Nähen, Stanzen, Adjustieren
Lohngruppe III11,62
Arbeitnehmer mit einer branchenbezogenen Berufsausbildung (abgeschlossene Lehre), Arbeiten an Armabwärtsmaschine, Inkrustiermaschine, Kragen auf- und niedernähen, Handbügeln (außer Damenwäsche) ganzer Wäschestücke, Endkontrolle, Musternähen, schwere Lager- oder Verpackungsarbeiten
Lohngruppe IV11,70
Handbügeln auf Steifwäsche, Springer(in) am Band
Lohngruppe V11,76
Stanzen, Bandmesserschneiden und Zuschneiden nach Pausen
Lohngruppe VI11,94
Zuschneiden nach Schablonen und verantwortlich für Stoffverbrauch
Lohngruppe VII12,09
Schnittmachen, Modellmachen, für Muster verantwortlich, Bandleiter(in), Gruppenleiter(in)
Lohngruppe VIII11,83
Fahrer(in) mit Mechanikerprüfung, Heizer(in) mit Prüfung, Mechaniker(in), Elektriker(in), sonstige Professionisten
Professionisten erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
Sonstige Arbeitskräfte:
Fahrer(in) ohne Mechanikerprüfung, Heizer(in) ohne Prüfung11,76
Portier(in), Bediener(in),11,31*)
Sonderpositionen für fahnenerzeugende Betriebe:
Färben, Bleichen nach Vorschrift11,70
Maschindrucken11,83
Handdrucken12,00
Colorist(in), Qualifiziertes Färben, selbständiges Abmustern12,09
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Seit 1. Juli 2026 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe I:11,31*)
Alle einfachen Arbeiten, Spiralen, Stäbe, Bügel oder Rollschieber einschieben, alles Nachschneiden und Zurechtsschneiden mit der Schere, einfaches Glätten von Falten und Nähten (nicht Bügeln), Handnäharbeiten, Einsortieren von Fertigware, Stempeln, Etikettieren, Eintüten, Anfertigen von Lichtpausen, Absortieren von Kundenware, Absortieren von Zutaten, Hilfsarbeiten in der Küche oder Kantine, Reinigungsarbeiten, leichte Lager- oder Packarbeiten mit Kontrollfunktion (außer Qualitätskontrolle)
Lohngruppe II:11,36*)
Das Vornähen von Futter- und Oberstoffen oder Spitze bzw. auch Schaumgummiteilen, das einnadelige Abnähen von Streifen, Das Einfassen und Zusammennähen einfacher Teile (Führung), Rollieren, Verschluss annähen an Büstenhalter oder Sportgürtel, Strumpfhalter annähen, Bandspitze annähen an offenen Kanten, Fagotingnähen, Muschelband nähen, Einnähen von Spiralen (gerade Nähte), Aufnähen von Streifen (gerade Nähte), Absteppen, Zusammen- oder Übernähen mit Zickzackmaschine, Teile Zusammennähen mit Überwendlingmaschine, Versäubern mit Überwendlingmaschine, Verschlussgummi stanzen, Riegelautomat, Knopfannähmaschine, Stickautomat, Knopflochautomat, Rundsteppen mit Automat,
Lohngruppe III:11,46*)
Bordieren, Reißverschluss einnähen, Einnähen von Spiralen (gebogene Nähte), Cup-Quernähte zusammennähen oder verstürzen Das Aufnähen von Blenden oder Verstärkungsteilen mit Ecken oder Innen- und Außenbogen, Haken- oder Haftenband annähen, Spitzen aufnähen an fertigen Teilen, Cup einnähen, Aufnähen von Streifen (gebogene Nähte), Gummilitze verstürzt annähen mit Halter einlegen, Fagotingnähen mit Umbuggen, Durchsehen auf Fehler (Zwischenkontrolle), Aufziehen und/oder Trennen von Lagen, Zusammenrichten von geschnittenen Teilen, Fertigung ganzer Stücke bei Serienproduktion, Bügeln
Lohngruppe IV:11,55
Einlegen bei Bandfertigung, Musternähen, Springer(in) am Band, Prüfen auf Einhalten der Verarbeitungsvorschriften (Endkontrolle) Stanzen, Herausschneiden mit Bandmesser, Aufzeichnen mit Schablone für alle Größen und Stoffbreiten bei vorgeschriebenem Schnittlagebild, Transport- und schwere Lagerarbeiten
Lohngruppe V:11,62
Arbeitnehmer mit einer branchenbezogenen Berufsausbildung (abgeschlossene Lehre).
Lohngruppe VI:11,76
Zuschneiden, für den Schnitt verantwortlich, Verkleinern und/oder Vergrößern (Gradieren), Aufzeichnen mit Schablone unter Berücksichtigung von Maßangaben, Ermittlung und Festlegung des günstigsten Schnittlagebildes (Stoffverbrauch)
Lohngruppe VII:12,09
Modellentwerfen, für Muster verantwortlich
Professionist/innen:11,83
Fahrer(in) mit Mechanikerprüfung, Heizer(in) geprüft, Mechaniker(in), Elektriker(in), sonstige Professionisten
Professionisten erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
Sonstige Arbeitskräfte:
Fahrer(in) ohne Mechanikerprüfung, Heizer(in) nicht geprüft11,43
Portier(in), Wächter(in), Hausbesorger(in)11,31*)
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Herrenhutindustrie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe I:11,88
1. Handhaarschneiden, Fell vom Anfang bis zum Ende fertigmachen 2. Alle Walkarbeiten ohne Unterschied der Qualität und der Maschine, ausgenommen Wolltwistern und Multiroller 3. Handvelourbürsten 4. Glocknen (Stockziehen von Haar-, Velour- oder Wollstumpen) 5. Handrandbrechen oder Handausstoßen 6. Handanformen 7. Hand- oder Maschinplattieren 8. Alle Zurichtarbeiten, Hydraulisch- oder Hebelpressen, sowie Byjounieren 9. Warenprüfen, Fuchsen (Fachkraft) 10. Professionisten, Fahrer(in), wenn gelernte Schlosser(in) oder Mechaniker(in), geprüfte Maschinen- und Kesselwärter(in)
Professionisten erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
Lohngruppe II:11,73
1. Entpechen, Karbonisieren 2. Beizen oder Trocknen gebeizter Felle 3. Blasen bei Hantieren mit großen Säcken oder Kisten 4. Haarfachen 5. Handanstoßen 6. Handkratzen 7. Stampfen mit Aufsicht und Stumpenausziehen von Hand 8. Wolltwistern (Fertigwalken) 9. Handreiben (Bandeaux- Haar- oder Wollstumpen ohne Nebenarbeit) 10. Konusscheren 11. Bürsten auf halbautomatischer Velourbürstmaschine 12. Färben am Konusapparat mit Glocknen 13. Sandsackpressen ohne Nebenarbeit 14. Fahrer(in)
Lohngruppe III:11,59
1. Stumpenausziehen bei der Stampfe mit Stecker 2. Färbereiarbeiten 3. Ausrollen 4. Maschinausstoßen oder Ränder mit Fuß- oder Handarbeit 5. Maschinformen 6. Hand- oder Maschinstreifen 7. Dekatieren im Kessel 8. Magazineur(in) 9. Pumpenwärter(in), Schmierer(in), Kohlenschieber(in) 10. Mitfahrer(in) mit Inkasso
Lohngruppe IV:11,50*)
1. Fellausziehen 2. Wolfen 3. Abdecken 4. Schleudern oder Trocknen 5. Maschinausstoßen oder Rändern (automatisch) 6. Hofarbeiter(in), sonstige Hilfskräfte, die nicht bei der Produktion beschäftigt sind.
Lohngruppe V:11,40*)
1. Maschinfellstutzen oder -schneiden 2. Haarfilzen 3. Wollvortwistern 4. Damenhutmaschinreiben, Glänzen und Lüstrieren 5. Wolfen und Hantieren mit schweren Säcken 6. Blasen 7. Wollfachen oder Wollfilzen 8. Schleudern 9. Anstoßen am Multiroller 10. Maschinreiben, Glänzen oder Lüstrieren 11. Haaraufstellen, Scheren mit Handschermaschine 12. Hand- oder Maschincharieren 13. Maschinkratzen 14. Maschinvelourbürsten 15. Staffieren oder Steppen, Futtermachen 16. Goldprägen 17. Futterpressen ohne Motor 18. Werkstättenschreibkräfte 19. Fallweise Kundenbedienung
Lohngruppe VI:11,34*)
1. Fellaufschneiden 2. Fellputzen 3. Fellabziehen 4. Fellklopfen 5. Fellanfeuchten 6. Fellauframpfteln 7. Fellmaschinbürsten 8. Kaninrupfen 9. Haarschneiden von Fellstücken mit der Hand 10. Haarsortieren 11. Auswiegen oder Auflegen 12. Noppen 13. Umkreuzen bei der Stampfe oder Putztisch 14. Trocknen ohne Nebenarbeit 15. Krempeln 16. Auflockern, Sengen, Entsaugen, Klopfmaschine, Schmieren und Waschen 17. Velouraufbürsten nach der Färberei 18. Ledervorarbeiten (Passepoilieren, Benähen, etc) 19. Futterpressen mit Motor 20. Kartonagearbeiten 21. Packen oder Expedieren
Lohngruppe VII:11,31*)
andere Hilfskräfte ohne Facharbeit, Portier/in, Nachtwächter/in
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Damenhutindustrie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1.Appreteur(in)11,87
2.Strohhutnähen:
a)Anlernlinge während der dreimonatigen Anlernzeit11,31*)
b)während der ersten drei Monate nach der Anlernzeit (Auslehre)11,34*)
c)Strohhutnähen11,59
3.Kesselwärter(in) und Professionisten:
a)Professionisten, Fahrer(in) (wenn gelernte(r) Schlosser(in) oder Mechaniker(in)11,80
b)detto bei besonders qualifizierter Arbeit11,88
c)Fahrer(in)11,76
Professionisten erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
4.Modist(innen) und Staffierer(innen)
a)nicht selbständiges Handarbeiten im 1. Jahr nach der Auslehre11,34*)
b)Staffieren und Steppen11,40*)
c)selbständiges Handarbeiten11,50*)
d)Tischerste(r)11,59
e)Modellmodist(in)11,76
5.andere Arbeitskräfte:
a)Aufsetzen, Papierledern und Etikettnähen11,31*)
b)Glänzen und Reiben11,40*)
c)Hilfsarbeiten11,34*)
d)Bediener(in)11,31*)
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Gelernte Arbeiten, Bügeln, Zuschneiden:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Unselbständig11,35*)
Selbständig12,16
Maschinnähen:
Unselbständig11,27*)
Selbständig11,35*)
Handnähen:11,27*)
Handbügeln:11,50*)
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Seit 1. Juli 2025 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Selbständige Kürschner-Präparatorenfachkraft, Klasse 112,19
Kürschner-Präparatorenfachkraft Klasse 2 nach dem 2. Gehilfenjahr, die der selbständigen Kürschner-Präpara­torenkraft zur Hand arbeitet11,46*)
Kürschner-Präparatorenfachkraft Klasse 3, im 1. und 2. Jahr nach der Auslehre11,51*)
Pelz-Maschinnähen, Klasse 111,47*)
Pelz-Maschinnähen, Klasse 2 im 1. und 2. Jahr der Beschäftigung11,27*)
Staffieren11,27*)
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Seit 1. Juli 2025 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

EUR
Lohngruppe I10,99
Einfache Arbeiten, zu deren Durchführung keine oder nur geringe Fachkenntnisse erforderlich sind, Hilfsarbeiten, Bediener/in, Ausheften, Stempeln, Etiketten einnähen, Knopf anzeichnen, Packen, Sortieren Nur bei GUMMI und REGEN: Handnähen, Stanzen von Kleinteilen
Lohngruppe II11,04
Einfache Arbeiten, zu deren Durchführung durchschnittliche Fachkenntnisse erforderlich sind, Ausfertigen, Futter staffieren, Heften, anreihen, Knopf annähen, Hilfskräfte im Zuschnitt, wie z. B. Auflegen von Stoffen und Schnitten nach Schnittlagebildern, Aufteilen der Schnitteile, Einrichten, Vorrichten
Lohngruppe III11,14
Alle Maschinnäharbeiten, soweit nicht in anderen Lohngruppen angeführt Nur bei GUMMI und REGEN: Einrichten
Lohngruppe IV11,22
Arbeiten die mit entsprechender Praxis und Fachkenntnissen geleistet werden können. Knopflochnähen Nur bei HAKA: Taschen nähen (passepoilieren, Patten einnähen, Stoffbesatz annähen) Nur bei DOB: Dämpfen auf Formbürsten
Lohngruppe V11,29
Arbeitnehmer/innen mit einer branchenbezogenen Berufsausbildung (abgeschlossene Lehre) oder Tätigkeiten zu deren Durchführung eine entsprechend längere Praxis als angelernte/r Arbeiter/in erforderlich ist. Ärmel einnähen (ein-, verheften), Kragen aufsetzen, Casur staffieren (ohne Spezialmaschine) Nur bei GUMMI und REGEN: Arbeiten an 6-Faden-Zusammensetzmaschine, Schweißmaschine, Kleben
Lohngruppe VI11,37
Arbeiten, zu deren Durchführung neben den fachlichen Kenntnissen auch die entsprechenden Fähigkeiten erforderlich sind, Futter schneiden, Futter bügeln, Zwischenbügeln, Nähte ausbügeln, Kanten flachbügeln Nur bei HAKA: Fassonieren Nur bei GUMMI und REGEN: Handbügeln
Lohngruppe VII11,43
Arbeiten, zu deren Durchführung neben den fachlichen Kenntnissen auch besondere Fähigkeiten erforderlich sind, Herausschneiden (auch nach Schnittlagebildern), Stanzen
Lohngruppe VIII11,50
Schwierige Arbeiten, zu deren Durchführung umfassende Fachkenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, Abbügeln, Formbügeln (an Kragen, Vorderteil, Rückenteil, Hose), Maschinbügeln auf Dampf- oder sonstigen Pressen, Zwischenprüfen und Teilprüfen
Lohngruppe IX11,60
Schwierige Arbeiten, zu deren Durchführung umfassende Fachkenntnisse, die durch abgeschlossene Lehrzeit und entsprechende Praxis oder auf andere Weise erworben werden, erforderlich sind, Springer/in Nur bei HAKA: Mustermachen, Alleinanfertigung ganzer Kleidungsstücke Nur bei DOB: Anfertigung der Kollektionsmuster
Lohngruppe X11,66
Schwierige Arbeiten, zu deren Durchführung besondere Eignung und Fähigkeiten erforderlich sind, Abänderungsschneider/in, korrigieren anfallender Fehler, Zuschneider/in der/die nach vorhandenen Schnitten auf Stoff und Papier (Pausen) zeichnet und herausschneidet Nur bei GUMMI und REGEN: Werkstättenleiter/in
Lohngruppe XI11,75
Besonders verantwortliche Arbeiten, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Unterweisung und Beaufsichtigung der übrigen Arbeitskräfte erfordern, Bandleiter/in, Gruppenleiter/in, Endfertigungskontrolle, Übernehmen
Lohngruppe XII11,50
Fahrer/in mit Mechaniker/innenprüfung, Heizer/in geprüft, Mechaniker/in, Elektriker/in, sonstige Professionist/innen
Professionist/innen erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
Sonstige Arbeitskräfte:
Fahrer/in ohne Mechanikerprüfung11,43
Geschäftsdiener/in10,99
Portier/in
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Seit 1. Juli 2025 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe I10,99
Hilfsarbeiten, Handnähen, Vorrichten auf Hemden, Knopfannähen, angelerntes Nähen bis Ende des 2. Jahres, Putzen, Stutzen, Handsticken, leichte Lager- oder Verpackungsarbeiten, Geschäftsdiener/in
Lohngruppe II11,14
alle anderen Maschinnäharbeiten, Maschinsticken, Vorrichten auf Kragen und Damenwäsche, Maschinbügeln, Pressen, Legen, Adjustieren, Steifen, Stärken, sofern nicht III oder IV, Teil- oder Zwischenkontrolle. Nur für Hosenträger: Zuschneiden, Nähen, Stanzen, Adjustieren
Lohngruppe III11,29
Arbeitnehmer mit einer branchenbezogenen Berufsausbildung (abgeschlossene Lehre), Arbeiten an Armabwärtsmaschine, Inkrustiermaschine, Kragen auf- und niedernähen, Handbügeln (außer Damenwäsche) ganzer Wäschestücke, Endkontrolle, Musternähen, schwere Lager- oder Verpackungsarbeiten
Lohngruppe IV11,37
Handbügeln auf Steifwäsche, Springer/in am Band
Lohngruppe V11,43
Stanzen, Bandmesserschneiden und Zuschneiden nach Pausen
Lohngruppe VI11,60
Zuschneiden nach Schablonen und verantwortlich für Stoffverbrauch
Lohngruppe VII11,75
Schnittmachen, Modellmachen, für Muster verantwortlich, Bandleiter/in, Gruppenleiter/in
Lohngruppe VIII11,50
Fahrer/in mit Mechanikerprüfung, Heizer/in mit Prüfung, Mechaniker/in, Elektriker/in, sonstige Professionist/innen
Professionist/innen erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
Sonstige Arbeitskräfte:
Fahrer/in ohne Mechanikerprüfung11,43
Heizer/in ohne Prüfung
Portier/in10,99
Bediener/in
Sonderpositionen für fahnenerzeugende Betriebe:
Färben, Bleichen nach Vorschrift11,37
Maschindrucken11,50
Handdrucken11,66
Colorist/in, Qualifiziertes Färben, selbständiges Abmustern11,75
Originalquelle zur Tabelle ↗

Seit 1. Juli 2025 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe I:10,99
Alle einfachen Arbeiten, Spiralen, Stäbe, Bügel oder Rollschieber einschieben, alles Nachschneiden und Zurechtsschneiden mit der Schere, einfaches Glätten von Falten und Nähten (nicht Bügeln), Handnäharbeiten, Einsortieren von Fertigware, Stempeln, Etikettieren, Eintüten, Anfertigen von Lichtpausen, Absortieren von Kundenware, Absortieren von Zutaten, Hilfsarbeiten in der Küche oder Kantine, Reinigungsarbeiten, leichte Lager- oder Packarbeiten mit Kontrollfunktion (außer Qualitätskontrolle)
Lohngruppe II:11,04
Das Vornähen von Futter- und Oberstoffen oder Spitze bzw. auch Schaumgummiteilen, das einnadelige Abnähen von Streifen, Das Einfassen und Zusammennähen einfacher Teile (Führung), Rollieren, Verschluss annähen an Büstenhalter oder Sportgürtel, Strumpfhalter annähen, Bandspitze annähen an offenen Kanten, Fagotingnähen, Muschelband nähen, Einnähen von Spiralen (gerade Nähte), Aufnähen von Streifen (gerade Nähte), Absteppen, Zusammen- oder Übernähen mit Zickzackmaschine, Teile Zusammennähen mit Überwendlingmaschine, Versäubern mit Überwendlingmaschine, Verschlussgummi stanzen, Riegelautomat, Knopfannähmaschine, Stickautomat, Knopflochautomat, Rundsteppen mit Automat,
Lohngruppe III:11,14
Bordieren, Reißverschluss einnähen, Einnähen von Spiralen (gebogene Nähte), Cup-Quernähte zusammennähen oder verstürzen Das Aufnähen von Blenden oder Verstärkungsteilen mit Ecken oder Innen- und Außenbogen, Haken- oder Haftenband annähen, Spitzen aufnähen an fertigen Teilen, Cup einnähen, Aufnähen von Streifen (gebogene Nähte), Gummilitze verstürzt annähen mit Halter einlegen, Fagotingnähen mit Umbuggen, Durchsehen auf Fehler (Zwischenkontrolle), Aufziehen und/oder Trennen von Lagen, Zusammenrichten von geschnittenen Teilen, Fertigung ganzer Stücke bei Serienproduktion, Bügeln
Lohngruppe IV:11,22
Einlegen bei Bandfertigung, Musternähen, Springer/in am Band, Prüfen auf Einhalten der Verarbeitungsvorschriften (Endkontrolle) Stanzen, Herausschneiden mit Bandmesser, Aufzeichnen mit Schablone für alle Größen und Stoffbreiten bei vorgeschriebenem Schnittlagebild, Transport- und schwere Lagerarbeiten
Lohngruppe V:11,29
Arbeitnehmer mit einer branchenbezogenen Berufsausbildung (abgeschlossene Lehre).
Lohngruppe VI:11,43
Zuschneiden, für den Schnitt verantwortlich, Verkleinern und/oder Vergrößern (Gradieren), Aufzeichnen mit Schablone unter Berücksichtigung von Maßangaben, Ermittlung und Festlegung des günstigsten Schnittlagebildes (Stoffverbrauch)
Lohngruppe VII:11,75
Modellentwerfen, für Muster verantwortlich
Professionist/innen:11,50
Fahrer/in mit Mechanikerprüfung, Heizer/in geprüft, Mechaniker/in, Elektriker/in, sonstige Professionist/innen
Professionist/innen erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
Sonstige Arbeitskräfte:
Fahrer/in ohne Mechanikerprüfung11,43
Heizer/in nicht geprüft
Portier/in10,99
Wächter/in
Hausbesorger/in
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Herrenhutindustrie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe I:11,55
1. Handhaarschneiden, Fell vom Anfang bis zum Ende fertigmachen 2. Alle Walkarbeiten ohne Unterschied der Qualität und der Maschine, ausgenommen Wolltwistern und Multiroller 3. Handvelourbürsten 4. Glocknen (Stockziehen von Haar-, Velour- oder Wollstumpen) 5. Handrandbrechen oder Handausstoßen 6. Handanformen 7. Hand- oder Maschinplattieren 8. Alle Zurichtarbeiten, Hydraulisch- oder Hebelpressen, sowie Byjounieren 9. Warenprüfen, Fuchsen (Fachkraft) 10. Professionist/innen, Fahrer/in, wenn gelernte Schlosser/in oder Mechaniker/in, geprüfte Maschinen- und Kesselwärter/in
Professionist/innen erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
Lohngruppe II:11,40
1. Entpechen, Karbonisieren 2. Beizen oder Trocknen gebeizter Felle 3. Blasen bei Hantieren mit großen Säcken oder Kisten 4. Haarfachen 5. Handanstoßen 6. Handkratzen 7. Stampfen mit Aufsicht und Stumpenausziehen von Hand 8. Wolltwistern (Fertigwalken) 9. Handreiben (Bandeaux- Haar- oder Wollstumpen ohne Nebenarbeit) 10. Konusscheren 11. Bürsten auf halbautomatischer Velourbürstmaschine 12. Färben am Konusapparat mit Glocknen 13. Sandsackpressen ohne Nebenarbeit 14. Fahrer/in
Lohngruppe III:11,26
1. Stumpenausziehen bei der Stampfe mit Stecker 2. Färbereiarbeiten 3. Ausrollen 4. Maschinausstoßen oder Ränder mit Fuß- oder Handarbeit 5. Maschinformen 6. Hand- oder Maschinstreifen 7. Dekatieren im Kessel 8. Magazineur(in) 9. Pumpenwärter/in, Schmierer/in, Kohlenschieber/in 10. Mitfahrer/in mit Inkasso
Lohngruppe IV:11,18
1. Fellausziehen 2. Wolfen 3. Abdecken 4. Schleudern oder Trocknen 5. Maschinausstoßen oder Rändern (automatisch) 6. Hofarbeiter/in, sonstige Hilfskräfte, die nicht bei der Produktion beschäftigt sind.
Lohngruppe V:11,08
1. Maschinfellstutzen oder -schneiden 2. Haarfilzen 3. Wollvortwistern 4. Damenhutmaschinreiben, Glänzen und Lüstrieren 5. Wolfen und Hantieren mit schweren Säcken 6. Blasen 7. Wollfachen oder Wollfilzen 8. Schleudern 9. Anstoßen am Multiroller 10. Maschinreiben, Glänzen oder Lüstrieren 11. Haaraufstellen, Scheren mit Handschermaschine 12. Hand- oder Maschincharieren 13. Maschinkratzen 14. Maschinvelourbürsten 15. Staffieren oder Steppen, Futtermachen 16. Goldprägen 17. Futterpressen ohne Motor 18. Werkstättenschreibkräfte 19. Fallweise Kundenbedienung
Lohngruppe VI:11,02
1. Fellaufschneiden 2. Fellputzen 3. Fellabziehen 4. Fellklopfen 5. Fellanfeuchten 6. Fellauframpfteln 7. Fellmaschinbürsten 8. Kaninrupfen 9. Haarschneiden von Fellstücken mit der Hand 10. Haarsortieren 11. Auswiegen oder Auflegen 12. Noppen 13. Umkreuzen bei der Stampfe oder Putztisch 14. Trocknen ohne Nebenarbeit 15. Krempeln 16. Auflockern, Sengen, Entsaugen, Klopfmaschine, Schmieren und Waschen 17. Velouraufbürsten nach der Färberei 18. Ledervorarbeiten (Passepoilieren, Benähen, etc) 19. Futterpressen mit Motor 20. Kartonagearbeiten 21. Packen oder Expedieren
Lohngruppe VII:10,99
andere Hilfskräfte ohne Facharbeit, Portier/in, Nachtwächter/in
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Damenhutindustrie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1.Appreteur/in11,54
2.Strohhutnähen:
a)Anlernlinge während der dreimonatigen Anlernzeit10,99
b)während der ersten drei Monate nach der Anlernzeit (Auslehre)11,02
c)Strohhutnähen11,26
3.Kesselwärter/in und Professionist/innen:
a)Professionist/innen, Fahrer/in (wenn gelernte/r Schlosser/in oder Mechaniker/in)11,47
b)detto bei besonders qualifizierter Arbeit11,55
c)Fahrer/in11,43
Professionist/innen erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
4.Modist/innen und Staffierer/innen
a)nicht selbständiges Handarbeiten im 1. Jahr nach der Auslehre11,02
b)Staffieren und Steppen11,08
c)selbständiges Handarbeiten11,18
d)Tischerste/r11,26
e)Modellmodist/in11,43
5.andere Arbeitskräfte:
a)Aufsetzen, Papierledern und Etikettnähen10,99
b)Glänzen und Reiben11,08
c)Hilfsarbeiten11,02
d)Bediener/in10,99
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Seit 1. Juli 2024 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Gelernte Arbeiten, Bügeln, Zuschneiden:
Unselbständig11,03
Selbständig11,82
Maschinnähen:
Unselbständig10,95
Selbständig11,03
Handnähen:10,95
Handbügeln:11,18
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Seit 1. Juli 2025 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Selbständige Kürschner-Präparatorenfachkraft, Klasse 111,85
Kürschner-Präparatorenfachkraft Klasse 2 nach dem 2. Gehilfenjahr, die der selbständigen Kürschner-Präpara­torenkraft zur Hand arbeitet11,14
Kürschner-Präparatorenfachkraft Klasse 3, im 1. und 2. Jahr nach der Auslehre11,19
Pelz-Maschinnähen, Klasse 111,15
Pelz-Maschinnähen, Klasse 2 im 1. und 2. Jahr der Beschäftigung10,95
Staffieren10,95
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Ab 1. Juli 2026 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab 01.07.2026

EUR
Lohngruppe I11,31*)
Einfache Arbeiten, zu deren Durchführung keine oder nur geringe Fachkenntnisse erforderlich sind, Hilfsarbeiten, Bediener(in), Ausheften, Stempeln, Etiketten einnähen, Knopf anzeichnen, Packen, Sortieren Nur bei GUMMI und REGEN: Handnähen, Stanzen von Kleinteilen
Lohngruppe II11,36*)
Einfache Arbeiten, zu deren Durchführung durchschnittliche Fachkenntnisse erforderlich sind, Ausfertigen, Futter staffieren, Heften, anreihen, Knopf annähen, Hilfskräfte im Zuschnitt, wie z. B. Auflegen von Stoffen und Schnitten nach Schnittlagebildern, Aufteilen der Schnitteile, Einrichten, Vorrichten
Lohngruppe III11,46*)
Alle Maschinnäharbeiten, soweit nicht in anderen Lohngruppen angeführt Nur bei GUMMI und REGEN: Einrichten
Lohngruppe IV11,55
Arbeiten die mit entsprechender Praxis und Fachkenntnissen geleistet werden können. Knopflochnähen Nur bei HAKA: Taschen nähen (passepoilieren, Patten einnähen, Stoffbesatz annähen) Nur bei DOB: Dämpfen auf Formbürsten
Lohngruppe V11,62
Arbeitnehmer mit einer branchenbezogenen Berufsausbildung (abgeschlossene Lehre) oder Tätigkeiten zu deren Durchführung eine entsprechend längere Praxis als angelernte(r) Arbeiter(in) erforderlich ist. Ärmel einnähen (ein-, verheften), Kragen aufsetzen, Casur staffieren (ohne Spezialmaschine) Nur bei GUMMI und REGEN: Arbeiten an 6-Faden-Zusammensetzmaschine, Schweißmaschine, Kleben
Lohngruppe VI11,70
Arbeiten, zu deren Durchführung neben den fachlichen Kenntnissen auch die entsprechenden Fähigkeiten erforderlich sind, Futter schneiden, Futter bügeln, Zwischenbügeln, Nähte ausbügeln, Kanten flachbügeln Nur bei HAKA: Fassonieren Nur bei GUMMI und REGEN: Handbügeln
Lohngruppe VII11,76
Arbeiten, zu deren Durchführung neben den fachlichen Kenntnissen auch besondere Fähigkeiten erforderlich sind, Herausschneiden (auch nach Schnittlagebildern), Stanzen
Lohngruppe VIII11,83
Schwierige Arbeiten, zu deren Durchführung umfassende Fachkenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, Abbügeln, Formbügeln (an Kragen, Vorderteil, Rückenteil, Hose), Maschinbügeln auf Dampf- oder sonstigen Pressen, Zwischenprüfen und Teilprüfen
Lohngruppe IX11,94
Schwierige Arbeiten, zu deren Durchführung umfassende Fachkenntnisse, die durch abgeschlossene Lehrzeit und entsprechende Praxis oder auf andere Weise erworben werden, erforderlich sind, Springer(in) Nur bei HAKA: Mustermachen, Alleinanfertigung ganzer Kleidungsstücke Nur bei DOB: Anfertigung der Kollektionsmuster
Lohngruppe X12,00
Schwierige Arbeiten, zu deren Durchführung besondere Eignung und Fähigkeiten erforderlich sind, Abänderungsschneider(in), korrigieren anfallender Fehler, Zuschneider(in) der (die) nach vorhandenen Schnitten auf Stoff und Papier (Pausen) zeichnet und herausschneidet Nur bei GUMMI und REGEN: Werkstättenleiter(in)
Lohngruppe XI12,09
Besonders verantwortliche Arbeiten, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Unterweisung und Beaufsichtigung der übrigen Arbeitskräfte erfordern, Bandleiter(in), Gruppenleiter(in), Endfertigungskontrolle, Übernehmen
Lohngruppe XII11,83
Fahrer(in) mit Mechanikerprüfung, Heizer(in) geprüft, Mechaniker(in), Elektriker(in), Sonstige Professionisten
Professionisten erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %
Sonstige Arbeitskräfte:
Fahrer(in) ohne Mechanikerprüfung Fahrer(in) ohne Mechanikerprüfung11,76
Geschäftsdiener(in),Portier(in)11,31*)
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Seit 1. Juli 2026 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe I11,31*)
Hilfsarbeiten, Handnähen, Vorrichten auf Hemden, Knopfannähen, angelerntes Nähen bis Ende des 2. Jahres, Putzen, Stutzen, Handsticken, leichte Lager- oder Verpackungsarbeiten, Geschäftsdiener(in)
Lohngruppe II11,46*)
alle anderen Maschinnäharbeiten, Maschinsticken, Vorrichten auf Kragen und Damenwäsche, Maschinbügeln, Pressen, Legen, Adjustieren, Steifen, Stärken, soferne nicht III oder IV, Teil- oder Zwischenkontrolle. Nur für Hosenträger: Zuschneiden, Nähen, Stanzen, Adjustieren
Lohngruppe III11,62
Arbeitnehmer mit einer branchenbezogenen Berufsausbildung (abgeschlossene Lehre), Arbeiten an Armabwärtsmaschine, Inkrustiermaschine, Kragen auf- und niedernähen, Handbügeln (außer Damenwäsche) ganzer Wäschestücke, Endkontrolle, Musternähen, schwere Lager- oder Verpackungsarbeiten
Lohngruppe IV11,70
Handbügeln auf Steifwäsche, Springer(in) am Band
Lohngruppe V11,76
Stanzen, Bandmesserschneiden und Zuschneiden nach Pausen
Lohngruppe VI11,94
Zuschneiden nach Schablonen und verantwortlich für Stoffverbrauch
Lohngruppe VII12,09
Schnittmachen, Modellmachen, für Muster verantwortlich, Bandleiter(in), Gruppenleiter(in)
Lohngruppe VIII11,83
Fahrer(in) mit Mechanikerprüfung, Heizer(in) mit Prüfung, Mechaniker(in), Elektriker(in), sonstige Professionisten
Professionisten erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
Sonstige Arbeitskräfte:
Fahrer(in) ohne Mechanikerprüfung, Heizer(in) ohne Prüfung11,76
Portier(in), Bediener(in),11,31*)
Sonderpositionen für fahnenerzeugende Betriebe:
Färben, Bleichen nach Vorschrift11,70
Maschindrucken11,83
Handdrucken12,00
Colorist(in), Qualifiziertes Färben, selbständiges Abmustern12,09
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Seit 1. Juli 2026 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe I:11,31*)
Alle einfachen Arbeiten, Spiralen, Stäbe, Bügel oder Rollschieber einschieben, alles Nachschneiden und Zurechtsschneiden mit der Schere, einfaches Glätten von Falten und Nähten (nicht Bügeln), Handnäharbeiten, Einsortieren von Fertigware, Stempeln, Etikettieren, Eintüten, Anfertigen von Lichtpausen, Absortieren von Kundenware, Absortieren von Zutaten, Hilfsarbeiten in der Küche oder Kantine, Reinigungsarbeiten, leichte Lager- oder Packarbeiten mit Kontrollfunktion (außer Qualitätskontrolle)
Lohngruppe II:11,36*)
Das Vornähen von Futter- und Oberstoffen oder Spitze bzw. auch Schaumgummiteilen, das einnadelige Abnähen von Streifen, Das Einfassen und Zusammennähen einfacher Teile (Führung), Rollieren, Verschluss annähen an Büstenhalter oder Sportgürtel, Strumpfhalter annähen, Bandspitze annähen an offenen Kanten, Fagotingnähen, Muschelband nähen, Einnähen von Spiralen (gerade Nähte), Aufnähen von Streifen (gerade Nähte), Absteppen, Zusammen- oder Übernähen mit Zickzackmaschine, Teile Zusammennähen mit Überwendlingmaschine, Versäubern mit Überwendlingmaschine, Verschlussgummi stanzen, Riegelautomat, Knopfannähmaschine, Stickautomat, Knopflochautomat, Rundsteppen mit Automat,
Lohngruppe III:11,46*)
Bordieren, Reißverschluss einnähen, Einnähen von Spiralen (gebogene Nähte), Cup-Quernähte zusammennähen oder verstürzen Das Aufnähen von Blenden oder Verstärkungsteilen mit Ecken oder Innen- und Außenbogen, Haken- oder Haftenband annähen, Spitzen aufnähen an fertigen Teilen, Cup einnähen, Aufnähen von Streifen (gebogene Nähte), Gummilitze verstürzt annähen mit Halter einlegen, Fagotingnähen mit Umbuggen, Durchsehen auf Fehler (Zwischenkontrolle), Aufziehen und/oder Trennen von Lagen, Zusammenrichten von geschnittenen Teilen, Fertigung ganzer Stücke bei Serienproduktion, Bügeln
Lohngruppe IV:11,55
Einlegen bei Bandfertigung, Musternähen, Springer(in) am Band, Prüfen auf Einhalten der Verarbeitungsvorschriften (Endkontrolle) Stanzen, Herausschneiden mit Bandmesser, Aufzeichnen mit Schablone für alle Größen und Stoffbreiten bei vorgeschriebenem Schnittlagebild, Transport- und schwere Lagerarbeiten
Lohngruppe V:11,62
Arbeitnehmer mit einer branchenbezogenen Berufsausbildung (abgeschlossene Lehre).
Lohngruppe VI:11,76
Zuschneiden, für den Schnitt verantwortlich, Verkleinern und/oder Vergrößern (Gradieren), Aufzeichnen mit Schablone unter Berücksichtigung von Maßangaben, Ermittlung und Festlegung des günstigsten Schnittlagebildes (Stoffverbrauch)
Lohngruppe VII:12,09
Modellentwerfen, für Muster verantwortlich
Professionist/innen:11,83
Fahrer(in) mit Mechanikerprüfung, Heizer(in) geprüft, Mechaniker(in), Elektriker(in), sonstige Professionisten
Professionisten erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
Sonstige Arbeitskräfte:
Fahrer(in) ohne Mechanikerprüfung, Heizer(in) nicht geprüft11,43
Portier(in), Wächter(in), Hausbesorger(in)11,31*)
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lehrlingseinkommen bei zweijähriger Lehrzeit:EUR
im 1. Lehrjahr monatlich1.052,00
im 2. Lehrjahr monatlich1.231,00
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lehrlingseinkommen bei drei-/vierjähriger Lehrzeit:EUR
im 1. Lehrjahr monatlich913,00
im 2. Lehrjahr monatlich1.052,00
im 3. Lehrjahr monatlich1.231,00
im 4. Lehrjahr monatlich1.439,00
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Lohntabelle (Lohntarif) für die Bekleidungsindustrie Vorarlbergs gem. § 7 Abs. 2 RKV für die Arbeiter der österreichischen Bekleidungsindustrie (in der für Vorarlberg geltenden Fassung)

Gültig ab 01.07.2026

LohngruppeGrundstundenlohn = 100 %Garantierter Gruppendurchschnitt = 107,5 %Akkordgruppendurchschnitt = 115 %
€€€
111,31*12,1613,01
211,31*12,1613,01
311,31*12,1613,01
411,51*12,3713,24
511,7712,6513,54
612,1613,0713,98
712,3613,2914,21
812,9313,9014,87
913,2814,2815,27
1013,9114,9516,00
1114,4415,5216,61
1215,1016,2317,37
1315,8817,0718,26
1416,7618,0219,27
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Herrenhutindustrie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe I:11,88
1. Handhaarschneiden, Fell vom Anfang bis zum Ende fertigmachen 2. Alle Walkarbeiten ohne Unterschied der Qualität und der Maschine, ausgenommen Wolltwistern und Multiroller 3. Handvelourbürsten 4. Glocknen (Stockziehen von Haar-, Velour- oder Wollstumpen) 5. Handrandbrechen oder Handausstoßen 6. Handanformen 7. Hand- oder Maschinplattieren 8. Alle Zurichtarbeiten, Hydraulisch- oder Hebelpressen, sowie Byjounieren 9. Warenprüfen, Fuchsen (Fachkraft) 10. Professionisten, Fahrer(in), wenn gelernte Schlosser(in) oder Mechaniker(in), geprüfte Maschinen- und Kesselwärter(in)
Professionisten erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
Lohngruppe II:11,73
1. Entpechen, Karbonisieren 2. Beizen oder Trocknen gebeizter Felle 3. Blasen bei Hantieren mit großen Säcken oder Kisten 4. Haarfachen 5. Handanstoßen 6. Handkratzen 7. Stampfen mit Aufsicht und Stumpenausziehen von Hand 8. Wolltwistern (Fertigwalken) 9. Handreiben (Bandeaux- Haar- oder Wollstumpen ohne Nebenarbeit) 10. Konusscheren 11. Bürsten auf halbautomatischer Velourbürstmaschine 12. Färben am Konusapparat mit Glocknen 13. Sandsackpressen ohne Nebenarbeit 14. Fahrer(in)
Lohngruppe III:11,59
1. Stumpenausziehen bei der Stampfe mit Stecker 2. Färbereiarbeiten 3. Ausrollen 4. Maschinausstoßen oder Ränder mit Fuß- oder Handarbeit 5. Maschinformen 6. Hand- oder Maschinstreifen 7. Dekatieren im Kessel 8. Magazineur(in) 9. Pumpenwärter(in), Schmierer(in), Kohlenschieber(in) 10. Mitfahrer(in) mit Inkasso
Lohngruppe IV:11,50*)
1. Fellausziehen 2. Wolfen 3. Abdecken 4. Schleudern oder Trocknen 5. Maschinausstoßen oder Rändern (automatisch) 6. Hofarbeiter(in), sonstige Hilfskräfte, die nicht bei der Produktion beschäftigt sind.
Lohngruppe V:11,40*)
1. Maschinfellstutzen oder -schneiden 2. Haarfilzen 3. Wollvortwistern 4. Damenhutmaschinreiben, Glänzen und Lüstrieren 5. Wolfen und Hantieren mit schweren Säcken 6. Blasen 7. Wollfachen oder Wollfilzen 8. Schleudern 9. Anstoßen am Multiroller 10. Maschinreiben, Glänzen oder Lüstrieren 11. Haaraufstellen, Scheren mit Handschermaschine 12. Hand- oder Maschincharieren 13. Maschinkratzen 14. Maschinvelourbürsten 15. Staffieren oder Steppen, Futtermachen 16. Goldprägen 17. Futterpressen ohne Motor 18. Werkstättenschreibkräfte 19. Fallweise Kundenbedienung
Lohngruppe VI:11,34*)
1. Fellaufschneiden 2. Fellputzen 3. Fellabziehen 4. Fellklopfen 5. Fellanfeuchten 6. Fellauframpfteln 7. Fellmaschinbürsten 8. Kaninrupfen 9. Haarschneiden von Fellstücken mit der Hand 10. Haarsortieren 11. Auswiegen oder Auflegen 12. Noppen 13. Umkreuzen bei der Stampfe oder Putztisch 14. Trocknen ohne Nebenarbeit 15. Krempeln 16. Auflockern, Sengen, Entsaugen, Klopfmaschine, Schmieren und Waschen 17. Velouraufbürsten nach der Färberei 18. Ledervorarbeiten (Passepoilieren, Benähen, etc) 19. Futterpressen mit Motor 20. Kartonagearbeiten 21. Packen oder Expedieren
Lohngruppe VII:11,31*)
andere Hilfskräfte ohne Facharbeit, Portier/in, Nachtwächter/in
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Damenhutindustrie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1.Appreteur(in)11,87
2.Strohhutnähen:
a)Anlernlinge während der dreimonatigen Anlernzeit11,31*)
b)während der ersten drei Monate nach der Anlernzeit (Auslehre)11,34*)
c)Strohhutnähen11,59
3.Kesselwärter(in) und Professionisten:
a)Professionisten, Fahrer(in) (wenn gelernte(r) Schlosser(in) oder Mechaniker(in)11,80
b)detto bei besonders qualifizierter Arbeit11,88
c)Fahrer(in)11,76
Professionisten erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
4.Modist(innen) und Staffierer(innen)
a)nicht selbständiges Handarbeiten im 1. Jahr nach der Auslehre11,34*)
b)Staffieren und Steppen11,40*)
c)selbständiges Handarbeiten11,50*)
d)Tischerste(r)11,59
e)Modellmodist(in)11,76
5.andere Arbeitskräfte:
a)Aufsetzen, Papierledern und Etikettnähen11,31*)
b)Glänzen und Reiben11,40*)
c)Hilfsarbeiten11,34*)
d)Bediener(in)11,31*)
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Gelernte Arbeiten, Bügeln, Zuschneiden:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Unselbständig11,35*)
Selbständig12,16
Maschinnähen:
Unselbständig11,27*)
Selbständig11,35*)
Handnähen:11,27*)
Handbügeln:11,50*)
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Seit 1. Juli 2025 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Selbständige Kürschner-Präparatorenfachkraft, Klasse 112,19
Kürschner-Präparatorenfachkraft Klasse 2 nach dem 2. Gehilfenjahr, die der selbständigen Kürschner-Präpara­torenkraft zur Hand arbeitet11,46*)
Kürschner-Präparatorenfachkraft Klasse 3, im 1. und 2. Jahr nach der Auslehre11,51*)
Pelz-Maschinnähen, Klasse 111,47*)
Pelz-Maschinnähen, Klasse 2 im 1. und 2. Jahr der Beschäftigung11,27*)
Staffieren11,27*)
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Seit 1. Juli 2025 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

EUR
Lohngruppe I10,99
Einfache Arbeiten, zu deren Durchführung keine oder nur geringe Fachkenntnisse erforderlich sind, Hilfsarbeiten, Bediener/in, Ausheften, Stempeln, Etiketten einnähen, Knopf anzeichnen, Packen, Sortieren Nur bei GUMMI und REGEN: Handnähen, Stanzen von Kleinteilen
Lohngruppe II11,04
Einfache Arbeiten, zu deren Durchführung durchschnittliche Fachkenntnisse erforderlich sind, Ausfertigen, Futter staffieren, Heften, anreihen, Knopf annähen, Hilfskräfte im Zuschnitt, wie z. B. Auflegen von Stoffen und Schnitten nach Schnittlagebildern, Aufteilen der Schnitteile, Einrichten, Vorrichten
Lohngruppe III11,14
Alle Maschinnäharbeiten, soweit nicht in anderen Lohngruppen angeführt Nur bei GUMMI und REGEN: Einrichten
Lohngruppe IV11,22
Arbeiten die mit entsprechender Praxis und Fachkenntnissen geleistet werden können. Knopflochnähen Nur bei HAKA: Taschen nähen (passepoilieren, Patten einnähen, Stoffbesatz annähen) Nur bei DOB: Dämpfen auf Formbürsten
Lohngruppe V11,29
Arbeitnehmer/innen mit einer branchenbezogenen Berufsausbildung (abgeschlossene Lehre) oder Tätigkeiten zu deren Durchführung eine entsprechend längere Praxis als angelernte/r Arbeiter/in erforderlich ist. Ärmel einnähen (ein-, verheften), Kragen aufsetzen, Casur staffieren (ohne Spezialmaschine) Nur bei GUMMI und REGEN: Arbeiten an 6-Faden-Zusammensetzmaschine, Schweißmaschine, Kleben
Lohngruppe VI11,37
Arbeiten, zu deren Durchführung neben den fachlichen Kenntnissen auch die entsprechenden Fähigkeiten erforderlich sind, Futter schneiden, Futter bügeln, Zwischenbügeln, Nähte ausbügeln, Kanten flachbügeln Nur bei HAKA: Fassonieren Nur bei GUMMI und REGEN: Handbügeln
Lohngruppe VII11,43
Arbeiten, zu deren Durchführung neben den fachlichen Kenntnissen auch besondere Fähigkeiten erforderlich sind, Herausschneiden (auch nach Schnittlagebildern), Stanzen
Lohngruppe VIII11,50
Schwierige Arbeiten, zu deren Durchführung umfassende Fachkenntnisse und Fähigkeiten erforderlich sind, Abbügeln, Formbügeln (an Kragen, Vorderteil, Rückenteil, Hose), Maschinbügeln auf Dampf- oder sonstigen Pressen, Zwischenprüfen und Teilprüfen
Lohngruppe IX11,60
Schwierige Arbeiten, zu deren Durchführung umfassende Fachkenntnisse, die durch abgeschlossene Lehrzeit und entsprechende Praxis oder auf andere Weise erworben werden, erforderlich sind, Springer/in Nur bei HAKA: Mustermachen, Alleinanfertigung ganzer Kleidungsstücke Nur bei DOB: Anfertigung der Kollektionsmuster
Lohngruppe X11,66
Schwierige Arbeiten, zu deren Durchführung besondere Eignung und Fähigkeiten erforderlich sind, Abänderungsschneider/in, korrigieren anfallender Fehler, Zuschneider/in der/die nach vorhandenen Schnitten auf Stoff und Papier (Pausen) zeichnet und herausschneidet Nur bei GUMMI und REGEN: Werkstättenleiter/in
Lohngruppe XI11,75
Besonders verantwortliche Arbeiten, die Kenntnisse und Fähigkeiten zur Unterweisung und Beaufsichtigung der übrigen Arbeitskräfte erfordern, Bandleiter/in, Gruppenleiter/in, Endfertigungskontrolle, Übernehmen
Lohngruppe XII11,50
Fahrer/in mit Mechaniker/innenprüfung, Heizer/in geprüft, Mechaniker/in, Elektriker/in, sonstige Professionist/innen
Professionist/innen erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
Sonstige Arbeitskräfte:
Fahrer/in ohne Mechanikerprüfung11,43
Geschäftsdiener/in10,99
Portier/in
Originalquelle zur Tabelle ↗

Seit 1. Juli 2025 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe I10,99
Hilfsarbeiten, Handnähen, Vorrichten auf Hemden, Knopfannähen, angelerntes Nähen bis Ende des 2. Jahres, Putzen, Stutzen, Handsticken, leichte Lager- oder Verpackungsarbeiten, Geschäftsdiener/in
Lohngruppe II11,14
alle anderen Maschinnäharbeiten, Maschinsticken, Vorrichten auf Kragen und Damenwäsche, Maschinbügeln, Pressen, Legen, Adjustieren, Steifen, Stärken, sofern nicht III oder IV, Teil- oder Zwischenkontrolle. Nur für Hosenträger: Zuschneiden, Nähen, Stanzen, Adjustieren
Lohngruppe III11,29
Arbeitnehmer mit einer branchenbezogenen Berufsausbildung (abgeschlossene Lehre), Arbeiten an Armabwärtsmaschine, Inkrustiermaschine, Kragen auf- und niedernähen, Handbügeln (außer Damenwäsche) ganzer Wäschestücke, Endkontrolle, Musternähen, schwere Lager- oder Verpackungsarbeiten
Lohngruppe IV11,37
Handbügeln auf Steifwäsche, Springer/in am Band
Lohngruppe V11,43
Stanzen, Bandmesserschneiden und Zuschneiden nach Pausen
Lohngruppe VI11,60
Zuschneiden nach Schablonen und verantwortlich für Stoffverbrauch
Lohngruppe VII11,75
Schnittmachen, Modellmachen, für Muster verantwortlich, Bandleiter/in, Gruppenleiter/in
Lohngruppe VIII11,50
Fahrer/in mit Mechanikerprüfung, Heizer/in mit Prüfung, Mechaniker/in, Elektriker/in, sonstige Professionist/innen
Professionist/innen erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
Sonstige Arbeitskräfte:
Fahrer/in ohne Mechanikerprüfung11,43
Heizer/in ohne Prüfung
Portier/in10,99
Bediener/in
Sonderpositionen für fahnenerzeugende Betriebe:
Färben, Bleichen nach Vorschrift11,37
Maschindrucken11,50
Handdrucken11,66
Colorist/in, Qualifiziertes Färben, selbständiges Abmustern11,75
Originalquelle zur Tabelle ↗

Seit 1. Juli 2025 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe I:10,99
Alle einfachen Arbeiten, Spiralen, Stäbe, Bügel oder Rollschieber einschieben, alles Nachschneiden und Zurechtsschneiden mit der Schere, einfaches Glätten von Falten und Nähten (nicht Bügeln), Handnäharbeiten, Einsortieren von Fertigware, Stempeln, Etikettieren, Eintüten, Anfertigen von Lichtpausen, Absortieren von Kundenware, Absortieren von Zutaten, Hilfsarbeiten in der Küche oder Kantine, Reinigungsarbeiten, leichte Lager- oder Packarbeiten mit Kontrollfunktion (außer Qualitätskontrolle)
Lohngruppe II:11,04
Das Vornähen von Futter- und Oberstoffen oder Spitze bzw. auch Schaumgummiteilen, das einnadelige Abnähen von Streifen, Das Einfassen und Zusammennähen einfacher Teile (Führung), Rollieren, Verschluss annähen an Büstenhalter oder Sportgürtel, Strumpfhalter annähen, Bandspitze annähen an offenen Kanten, Fagotingnähen, Muschelband nähen, Einnähen von Spiralen (gerade Nähte), Aufnähen von Streifen (gerade Nähte), Absteppen, Zusammen- oder Übernähen mit Zickzackmaschine, Teile Zusammennähen mit Überwendlingmaschine, Versäubern mit Überwendlingmaschine, Verschlussgummi stanzen, Riegelautomat, Knopfannähmaschine, Stickautomat, Knopflochautomat, Rundsteppen mit Automat,
Lohngruppe III:11,14
Bordieren, Reißverschluss einnähen, Einnähen von Spiralen (gebogene Nähte), Cup-Quernähte zusammennähen oder verstürzen Das Aufnähen von Blenden oder Verstärkungsteilen mit Ecken oder Innen- und Außenbogen, Haken- oder Haftenband annähen, Spitzen aufnähen an fertigen Teilen, Cup einnähen, Aufnähen von Streifen (gebogene Nähte), Gummilitze verstürzt annähen mit Halter einlegen, Fagotingnähen mit Umbuggen, Durchsehen auf Fehler (Zwischenkontrolle), Aufziehen und/oder Trennen von Lagen, Zusammenrichten von geschnittenen Teilen, Fertigung ganzer Stücke bei Serienproduktion, Bügeln
Lohngruppe IV:11,22
Einlegen bei Bandfertigung, Musternähen, Springer/in am Band, Prüfen auf Einhalten der Verarbeitungsvorschriften (Endkontrolle) Stanzen, Herausschneiden mit Bandmesser, Aufzeichnen mit Schablone für alle Größen und Stoffbreiten bei vorgeschriebenem Schnittlagebild, Transport- und schwere Lagerarbeiten
Lohngruppe V:11,29
Arbeitnehmer mit einer branchenbezogenen Berufsausbildung (abgeschlossene Lehre).
Lohngruppe VI:11,43
Zuschneiden, für den Schnitt verantwortlich, Verkleinern und/oder Vergrößern (Gradieren), Aufzeichnen mit Schablone unter Berücksichtigung von Maßangaben, Ermittlung und Festlegung des günstigsten Schnittlagebildes (Stoffverbrauch)
Lohngruppe VII:11,75
Modellentwerfen, für Muster verantwortlich
Professionist/innen:11,50
Fahrer/in mit Mechanikerprüfung, Heizer/in geprüft, Mechaniker/in, Elektriker/in, sonstige Professionist/innen
Professionist/innen erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
Sonstige Arbeitskräfte:
Fahrer/in ohne Mechanikerprüfung11,43
Heizer/in nicht geprüft
Portier/in10,99
Wächter/in
Hausbesorger/in
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Lohntabelle (Lohntarif) für die Bekleidungsindustrie Vorarlbergs gem. § 7 Abs. 2 RKV für die Arbeiter der österreichischen Bekleidungsindustrie (in der für Vorarlberg geltenden Fassung)

Gültig ab 01.07.2025

LohngruppeGrundstundenlohn = 100 %Garantierter Gruppendurchschnitt = 107,5 %Akkordgruppendurchschnitt = 115 %
€€€
110,9911,8112,63
210,9911,8112,63
310,9911,8112,63
411,1912,0312,87
511,4412,3013,16
611,8212,7113,59
712,0112,9013,81
812,5113,5114,45
912,9113,8914,85
1013,5214,5415,55
1114,0315,0816,14
1214,6715,7716,87
1315,4316,5917,74
1416,2917,5218,74
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

bei zweijähriger Lehrzeit:EUR
im 1. Lehrjahr monatlich1.022,00
im 2. Lehrjahr monatlich1.196,00
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

bei drei-/vierjähriger Lehrzeit:EUR
im 1. Lehrjahr monatlich887,00
im 2. Lehrjahr monatlich1.022,00
im 3. Lehrjahr monatlich1.196,00
im 4. Lehrjahr monatlich1.389,00
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Seit 1. Juli 2025 gelten folgende kollektivvertraglichen Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe I10,95
Hilfsarbeiten, Handnähen, gelerntes Nähen im 1. Jahr nach der Auslehre, angelerntes Nähen bis Ende des 2. Jahres, Hilfskräfte im Zuschnitt (Pausen, Spannen, Stempeln, Kleben, Sortieren)
Lohngruppe II11,14
alle anderen Maschinnäharbeiten, Maschinbügeln, Handbügeln
Lohngruppe III11,43
Bandmesserschneiden und Zuschneiden nach Schablonen
Lohngruppe IV11,50
Fahrer/in mit Mechanikerprüfung, Heizer/in geprüft, Mechaniker/in, Elektriker/in, sonstige Professionist/innen
Professionist/innen erhalten zusätzlich zum kollektivvertraglichen Stundenlohn eine Zulage von 10 %.
Sonstige Arbeitskräfte:
Fahrer/in ohne Mechanikerprüfung,11,43
Heizer/in ohne Prüfung
Portier/in10,95
Bediener/in
Geschäftsdiener/in
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Seit 1. Juli 2025 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe I10,95
Hilfsarbeiten
Lohngruppe II10,97
Maschinnähen, Spannen, Heften und Zuschneiden (während der Anlernzeit)
Lohngruppe III11,19
Spannen, Heften (nach der Anlernzeit), Anspitzeln
Lohngruppe IV11,48
Maschinnähen (nach der Anlernzeit)
Lohngruppe V11,61
Zuschneiden, Gestellfertigen, Griffmontage, Reparaturarbeiten
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Seit 1. Juli 2025 gelten folgende kollektivvertragliche Stundenlöhne:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe I10,95
Arbeiten im 1. Arbeitsjahr
Lohngruppe II11,08
Arbeiten nach dem 1. Arbeitsjahr
Lohngruppe III11,27
Arbeiten nach dem 3. Arbeitsjahr
Lohngruppe IV11,44
Vorarbeiten, (Tischerste/r und Mustermacher/in)
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