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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Raiffeisen Bankengruppe und Raiffeisen-Revisionsverbände

Österreichweit · Angestellte

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Gehaltsschema im Sinne von § 10b Mindestgrundgehälter Raiffeisen Bankengruppe und Raiffeisen-Revisionsverbände (+ Lehrlinge, Sozialzulagen) (Werte 2026)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

StufeVerweiljahreABCDEF
12 Verweiljahre2.420,372.616,372.904,313.194,003.430,684.010,07
22 Verweiljahre2.455,662.653,512.950,263.248,753.494,264.082,50
31 Verweiljahr2.492,752.699,423.004,993.312,363.566,704.163,72
43 Verweiljahre2.611,112.835,433.149,893.466,033.729,234.345,67
53 Verweiljahre2.729,462.971,463.294,693.619,693.891,684.527,59
63 Verweiljahre2.847,793.098,633.435,983.764,534.045,344.695,39
73 Verweiljahre2.966,183.225,783.577,303.909,384.199,024.863,20
83 Verweiljahre3.075,673.344,143.709,794.045,344.343,895.022,18
9x Verweiljahre3.185,163.462,473.842,224.181,384.488,685.181,14
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE A

Dienstnehmer, die einfache schematische Tätigkeiten ausführen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE B

Dienstnehmer, die überwiegend Routinetätigkeiten nach vorgegebenen Richtlinien und genauen Anweisungen durchführen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE C

Dienstnehmer, die mit geringer Verantwortung in einem abgegrenzten Bereich Tätigkeiten selbstständig ausführen. Ebenso Dienstnehmer, die mit der dauernden Führung von Dienstnehmern einer niedrigeren Beschäftigungsgruppe betraut sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE D

Dienstnehmer, die mit beträchtlicher Verantwortung vielfältige Tätigkeiten selbstständig ausführen. Ebenso Dienstnehmer, die mit der dauernden Führung von Dienstnehmern einer niedrigeren Beschäftigungsgruppe betraut sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE E

Dienstnehmer, die mit hoher Entscheidungsbefugnis in einem eigenständigen Aufgabenbereich tätig sind. Ebenso Dienstnehmer, die mit der dauernden Führung von Dienstnehmern einer niedrigeren Beschäftigungsgruppe betraut sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE F

Dienstnehmer in leitender, das Unternehmen entscheidend beeinflussender Stellung.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Sozialzulagen:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kinderzulage:185,71
Familienzulage:53,05
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Lehrlingseinkommen:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. Lehrjahr1.180,82
2. Lehrjahr1.393,33
3. Lehrjahr1.623,60
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Überleitungsschema im Sinne von § 10a Mindestgrundgehälter Raiffeisenbanken/Raiffeisenkassen

Gültig ab 01.04.2026

StufeIIIIIIIVVVI
12.398,192.508,682.638,442.772,772.902,453.368,82
22.425,362.548,502.705,852.825,672.958,483.450,43
32.462,112.588,792.761,652.875,463.045,083.530,38
42.491,172.628,792.824,152.949,153.126,733.602,41
52.527,972.668,792.881,993.060,983.219,863.687,14
62.556,912.710,412.944,363.171,753.299,523.760,97
72.592,032.753,783.006,613.262,893.376,423.845,70
82.625,592.793,913.069,223.341,353.464,563.920,97
92.662,522.829,013.130,103.411,843.567,423.997,99
102.689,592.875,463.192,473.487,213.626,504.068,50
112.728,062.923,383.258,173.543,133.690,524.154,76
122.753,782.958,483.317,443.600,723.748,024.234,89
132.790,593.003,553.384,583.655,273.812,174.314,79
142.822,443.045,083.450,433.716,243.877,934.391,75
152.854,753.080,283.506,383.775,143.928,954.462,13
162.888,303.134,713.573,493.836,093.993,114.546,99
172.929,723.186,163.640,803.896,904.058,734.630,19
182.958,483.235,803.701,593.949,894.118,134.709,08
193.000,193.286,833.762,394.007,664.186,774.787,48
203.030,663.341,353.824,884.058,734.268,604.865,69
213.072,193.384,583.896,904.122,734.332,504.945,94
223.117,103.432,563.959,414.178,994.395,005.022,70
233.150,813.482,014.018,714.234,894.451,225.099,62
243.192,473.531,844.090,734.293,954.505,795.179,76
253.229,233.576,694.151,684.350,254.567,865.258,15
263.265,963.631,014.218,804.411,224.625,715.336,38
273.306,263.676,144.282,834.462,134.689,645.421,50
283.349,233.728,834.340,454.526,444.744,155.496,73
293.389,473.777,064.407,904.584,074.801,605.575,06
303.431,023.821,854.470,254.640,024.854,635.648,71
31—3.880,984.537,774.697,634.931,525.730,66
32—3.925,994.603,074.755,494.993,885.813,68
33—3.972,284.667,244.817,585.043,525.884,10
34—4.018,714.731,424.877,135.090,225.967,69
35—4.066,534.797,184.931,525.152,596.047,65
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Gruppe I

Dienstnehmer mit manipulativen und schematischen Tätigkeiten.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Gruppe II

Dienstnehmer, die einfache bürotechnische Arbeiten ausüben sowie Dienstnehmer, bei fachlichem Einsatz als Professionisten.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Gruppe III

Dienstnehmer, die qualifizierte Tätigkeiten ausüben sowie Leiter von Gruppen, denen überwiegend Dienstnehmer der Gruppe II angehören.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Gruppe IV

Dienstnehmer in gehobener Dienstverwendung sowie Leiter von Gruppen, denen überwiegend Dienstnehmer der Gruppe III angehören.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Gruppe V

Dienstnehmer in gehobener Dienstverwendung mit selbstständigem Aufgabenbereich sowie Leiter von Gruppen, denen überwiegend Dienstnehmer der Gruppe IV angehören.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Gruppe VI

Dienstnehmer mit besonderem eigenen Verantwortungsbereich und besonderer Qualifikation. Trifft die Verwendung eines Dienstnehmers auf mehrere Verwendungsgruppen zu, so ist er in die für ihn günstigere Verwendungsgruppe einzureihen. Eine Verwendung von bis zu 6 Monaten in einer höheren Gruppe bedingt nicht die Einstufung in diese. (Letzter Absatz idF ab 1. Februar 2008) Die Gehälter gelangen vierzehnmal jährlich zur Auszahlung, und zwar zwölf Monatsbezüge an jedem Monatsersten im Nachhinein, sowie ein voller Monatsbezug mit dem Junigehalt als Urlaubsgeld, und ein voller Monatsbezug mit dem Novembergehalt als Weihnachtsgeld. Anstelle der vorstehenden Sonderzahlungen können diese auch vierteljährlich in 4 gleichen Teilen ausbezahlt werden. Wo bisher Gehaltszahlung im Vorhinein erfolgte, bleibt es bei dieser Regelung und das Weihnachtsgeld kann mit dem Dezembergehalt ausbezahlt werden. In diesem Fall kann Gehaltszahlung im Nachhinein im Wege einer Betriebsvereinbarung oder innerbetrieblich vereinbart werden. (Abs 2 idF ab 1. April 2015) Überstundenentlohnungen werden bei der Berechnung der Sonderzahlungen nicht einbezogen. Im Laufe eines Kalenderjahres neu eintretende oder ausscheidende Dienstnehmer erhalten für jeden Monat, den sie während dieses Kalenderjahres dem Betrieb angehören, je ein Zwölftel dieser Sonderzahlungen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Sozialzulagen:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kinderzulage:185,71
Familienzulage:53,05
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Lehrlingseinkommen:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. Lehrjahr1.180,82
2. Lehrjahr1.393,33
3. Lehrjahr1.623,60
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Überleitungsschema im Sinne von § 10a Mindestgrundgehälter Raiffeisenlandesbanken und Revisionsverbände

Gültig ab 01.04.2026

StufeIIIIIIIVVVI
12.415,662.574,372.630,332.744,132.857,683.423,31
22.454,092.630,332.689,592.800,232.958,483.525,31
32.486,292.715,192.756,922.891,253.070,793.626,50
42.524,742.795,352.819,242.982,703.179,633.720,88
52.559,712.867,462.888,303.060,983.299,523.815,24
62.601,492.936,412.945,753.171,753.403,723.919,56
72.633,842.995,393.020,993.262,893.523,804.015,62
82.668,793.026,063.083,513.341,353.592,774.111,41
92.707,213.069,223.161,813.411,843.661,534.215,76
102.742,463.109,253.237,473.487,213.728,834.311,93
112.764,833.134,713.286,833.543,133.796,114.407,90
122.793,913.174,953.341,353.600,723.865,054.505,79
132.822,443.205,163.381,393.655,273.933,664.604,74
142.852,663.246,963.431,023.716,244.004,284.700,94
152.872,413.286,833.480,643.775,144.066,534.801,60
162.891,253.321,963.523,803.836,094.146,954.892,94
172.929,723.358,973.571,953.896,904.215,764.997,09
182.945,753.392,533.616,983.949,894.282,835.091,63
192.976,283.432,563.661,534.007,664.348,395.195,81
203.000,193.463,143.707,844.058,734.417,695.293,40
213.019,503.503,183.757,504.122,734.489,685.389,48
223.048,123.543,133.799,344.178,994.551,915.490,20
233.072,193.576,693.850,624.234,894.623,915.589,74
243.107,563.616,983.896,904.293,954.694,525.687,35
253.131,753.652,083.943,334.350,254.763,305.778,35
263.157,183.690,523.988,354.411,224.832,215.881,13
273.181,173.728,834.037,874.462,134.892,945.980,44
283.205,163.768,824.089,034.526,444.969,996.076,34
293.237,473.799,344.130,874.584,075.040,466.143,59
303.264,633.840,714.177,284.640,025.099,626.249,45
313.298,183.880,984.225,254.697,635.168,526.344,00
323.317,443.916,214.270,124.755,495.245,466.441,59
333.346,263.951,444.314,794.817,585.312,566.539,18
343.370,153.988,354.359,734.877,135.383,036.633,70
353.392,534.020,424.406,374.931,525.456,606.731,46
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Gruppe I

Dienstnehmer mit manipulativen und schematischen Tätigkeiten.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Gruppe II

Dienstnehmer, die einfache bürotechnische Arbeiten ausüben sowie Dienstnehmer, bei fachlichem Einsatz als Professionisten.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Gruppe III

Dienstnehmer, die qualifizierte Tätigkeiten ausüben sowie Leiter von Gruppen, denen überwiegend Dienstnehmer der Gruppe II angehören.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Gruppe IV

Dienstnehmer in gehobener Dienstverwendung sowie Leiter von Gruppen, denen überwiegend Dienstnehmer der Gruppe III angehören.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Gruppe V

Dienstnehmer in gehobener Dienstverwendung mit selbstständigem Aufgabenbereich sowie Leiter von Gruppen, denen überwiegend Dienstnehmer der Gruppe IV angehören.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Gruppe VI

Dienstnehmer mit besonderem eigenen Verantwortungsbereich und besonderer Qualifikation. Trifft die Verwendung eines Dienstnehmers auf mehrere Verwendungsgruppen zu, so ist er in die für ihn günstigere Verwendungsgruppe einzureihen. Eine Verwendung von bis zu 6 Monaten in einer höheren Gruppe bedingt nicht die Einstufung in diese. (Letzter Absatz idF ab 1. Februar 2008) Die Gehälter gelangen vierzehnmal jährlich zur Auszahlung, und zwar zwölf Monatsbezüge an jedem Monatsersten im Nachhinein, sowie ein voller Monatsbezug mit dem Junigehalt als Urlaubsgeld, und ein voller Monatsbezug mit dem Novembergehalt als Weihnachtsgeld. Anstelle der vorstehenden Sonderzahlungen können diese auch vierteljährlich in 4 gleichen Teilen ausbezahlt werden. Wo bisher Gehaltszahlung im Vorhinein erfolgte, bleibt es bei dieser Regelung und das Weihnachtsgeld kann mit dem Dezembergehalt ausbezahlt werden. In diesem Fall kann Gehaltszahlung im Nachhinein im Wege einer Betriebsvereinbarung oder innerbetrieblich vereinbart werden. (Abs 2 idF ab 1. April 2015) Überstundenentlohnungen werden bei der Berechnung der Sonderzahlungen nicht einbezogen. Im Laufe eines Kalenderjahres neu eintretende oder ausscheidende Dienstnehmer erhalten für jeden Monat, den sie während dieses Kalenderjahres dem Betrieb angehören, je ein Zwölftel dieser Sonderzahlungen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

Originalquelle zur Tabelle ↗

Sozialzulagen:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kinderzulage:185,71
Familienzulage:53,05
Originalquelle zur Tabelle ↗

Lehrlingseinkommen:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. Lehrjahr1.180,82
2. Lehrjahr1.393,33
3. Lehrjahr1.623,60
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Gehaltsschema im Sinne von § 10b Mindestgrundgehälter Raiffeisen Bankengruppe und Raiffeisen-RevisionsverbändeProzentsatz für ÜberleitungszzulageGültig ab 1. April 2026

Gültig ab 01.04.2026

StufeVerweiljahreABCDEF
%%%%%%
12 Verweiljahre3,213,203,183,163,153,13
22 Verweiljahre3,213,203,183,163,153,13
31 Verweiljahr3,213,193,173,163,153,12
43 Verweiljahre3,203,183,163,153,143,12
53 Verweiljahre3,193,173,163,143,133,11
63 Verweiljahre3,183,173,153,143,133,11
73 Verweiljahre3,173,163,153,133,123,11
83 Verweiljahre3,173,163,143,133,123,10
9x Verweiljahre3,163,153,143,123,123,10
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE A

Dienstnehmer, die einfache schematische Tätigkeiten ausführen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE B

Dienstnehmer, die überwiegend Routinetätigkeiten nach vorgegebenen Richtlinien und genauen Anweisungen durchführen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE C

Dienstnehmer, die mit geringer Verantwortung in einem abgegrenzten Bereich Tätigkeiten selbstständig ausführen. Ebenso Dienstnehmer, die mit der dauernden Führung von Dienstnehmern einer niedrigeren Beschäftigungsgruppe betraut sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE D

Dienstnehmer, die mit beträchtlicher Verantwortung vielfältige Tätigkeiten selbstständig ausführen. Ebenso Dienstnehmer, die mit der dauernden Führung von Dienstnehmern einer niedrigeren Beschäftigungsgruppe betraut sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE E

Dienstnehmer, die mit hoher Entscheidungsbefugnis in einem eigenständigen Aufgabenbereich tätig sind. Ebenso Dienstnehmer, die mit der dauernden Führung von Dienstnehmern einer niedrigeren Beschäftigungsgruppe betraut sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE F

Dienstnehmer in leitender, das Unternehmen entscheidend beeinflussender Stellung.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

Originalquelle zur Tabelle ↗

Gehaltsschema im Sinne von § 10b Mindestgrundgehälter Raiffeisen Bankengruppe und Raiffeisen-Revisionsverbände (+ Lehrlinge, Sozialzulagen)(Werte 2025)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

StufeVerweiljahreABCDEF
12 Verweiljahre2.345,012.535,312.814,863.096,113.325,903.888,41
22 Verweiljahre2.379,282.571,362.859,473.149,273.387,633.958,73
31 Verweiljahr2.415,292.615,942.912,613.211,023.457,964.037,59
43 Verweiljahre2.530,202.747,993.053,293.360,223.615,754.214,24
53 Verweiljahre2.645,102.880,053.193,873.509,403.773,474.390,86
63 Verweiljahre2.759,993.003,523.331,043.650,023.922,664.553,77
73 Verweiljahre2.874,933.126,973.468,253.790,664.071,864.716,69
83 Verweiljahre2.981,233.241,883.596,883.922,664.212,514.871,04
9x Verweiljahre3.087,533.356,763.725,454.054,734.353,085.025,37
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE A

Dienstnehmer, die einfache schematische Tätigkeiten ausführen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE B

Dienstnehmer, die überwiegend Routinetätigkeiten nach vorgegebenen Richtlinien und genauen Anweisungen durchführen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE C

Dienstnehmer, die mit geringer Verantwortung in einem abgegrenzten Bereich Tätigkeiten selbstständig ausführen. Ebenso Dienstnehmer, die mit der dauernden Führung von Dienstnehmern einer niedrigeren Beschäftigungsgruppe betraut sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE D

Dienstnehmer, die mit beträchtlicher Verantwortung vielfältige Tätigkeiten selbstständig ausführen. Ebenso Dienstnehmer, die mit der dauernden Führung von Dienstnehmern einer niedrigeren Beschäftigungsgruppe betraut sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE E

Dienstnehmer, die mit hoher Entscheidungsbefugnis in einem eigenständigen Aufgabenbereich tätig sind. Ebenso Dienstnehmer, die mit der dauernden Führung von Dienstnehmern einer niedrigeren Beschäftigungsgruppe betraut sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

BESCHÄFTIGUNGSGRUPPE F

Dienstnehmer in leitender, das Unternehmen entscheidend beeinflussender Stellung.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

Originalquelle zur Tabelle ↗

Gehaltsschema im Sinne von § 10b Mindestgrundgehälter Raiffeisen Bankengruppe und Raiffeisen-Revisionsverbände (+ Lehrlinge, Sozialzulagen)(Werte 2025)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kinderzulage:180,07
Familienzulage:53,05
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Gehaltsschema im Sinne von § 10b Mindestgrundgehälter Raiffeisen Bankengruppe und Raiffeisen-Revisionsverbände (+ Lehrlinge, Sozialzulagen)(Werte 2025)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. Lehrjahr1.144,98
2. Lehrjahr1.351,04
3. Lehrjahr1.574,32
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Sonderurlaub

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

bei eigener Eheschließung / bei eigener Eintragung der Partnerschaft3 Arbeitstage
beim Tode des Ehepartners / des eingetragenen Partners3 Arbeitstage
beim Tode eines Elternteiles2 Arbeitstage
beim Tode eines Kindes, das mit dem Dienstnehmer im gemeinsamen Haushalt lebte2 Arbeitstage
beim Wohnungswechsel im Falle der Führung eines eigenen Haushaltes bzw im Falle der Begründung eines eigenen Haushaltes2 Arbeitstage pro Kalenderjahr
bei Eheschließung / bei Eintragung der Partnerschaft von Geschwistern oder Kindern1 Arbeitstag
bei Niederkunft der Ehefrau1 Arbeitstag
beim Tode von Kindern, die mit dem Dienstnehmer nicht im gemeinsamen Haushalt lebten, von Geschwistern, eines Schwiegerelternteiles oder eines Großelternteiles1 Arbeitstag
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