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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Landwirtschaftliche Guts-, bäuerl. und nichtbäuerl. Betriebe S

Salzburg · Arbeiter

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Erhöhungsart

Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Lohntafel

Gültig ab 01.01.2026

LOHNGRUPPENMonatslohn brutto in €
1.Wirtschafter; Landwirtschaftsmeister, sofern diese als Wirtschafter verwendet werden und alle Meister in den Sondergebieten der Landwirtschaft, sofern sie in ihrem erlernten Beruf verwendet werden2.780,00
2.Schaffer, Obermelker, Obergärtner, Gutshandwerker, Kraftfahrer2.628,00
3.Land- und forstwirtschaftlicher Facharbeiter, Köchin2.366,00
4.Melker, Senner sowie Landarbeiter, die auch als Traktorführer in Verwendung stehen oder auch Stallarbeiten verrichten2.198,00
5.Alle sonstigen Landarbeiter2.074,00
6.LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNG
1. Lehrjahr815,00
2. Lehrjahr1.091,00
3. Lehrjahr1.334,00
Zu den vorstehenden Bruttolöhnen der Lohngruppen 1 bis 6 erhalten die Dienstnehmer (Lehrlinge) eine Schmutzzulage von € 42,00 monatlich.
7.Für echte Praktikanten im 1. Praktikumsjahr findet der Kollektivvertrag keine Anwendung. Es ist eine monatliche Entschädigung zu leisten, wie folgt:535,00
Für echte Praktikanten im 2. Praktikumsjahr findet der Kollektivvertrag bei Leistung der empfohlenen Entschädigung Anwendung. Es wird eine monatliche Entschädigung empfohlen, wie folgt:681,00
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Lohntafel

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LOHNGRUPPENMonatslohn brutto in Euro
1.Wirtschafter; Landwirtschaftsmeister, soferne diese als Wirtschafter verwendet werden und alle Meister in den Sondergebieten der Landwirtschaft, sofern sie in ihrem erlernten Beruf verwendet werden2.705,00
2.Schaffer, Obermelker, Obergärtner, Gutshandwerker, Kraftfahrer2.557,00
3.Land- und forstwirtschaftliche Facharbeiter, Koch2.304,00
4.Melker, Senner sowie Landarbeiter, die auch als Traktorführer in Verwendung stehen oder auch Stallarbeiten verrichten2.139,00
5.Alle sonstigen Landarbeiter2.018,00
6.LEHRLINGSEINKOMMEN – Bäuerliche Betriebe
im 1. Lehrjahr730,00
im 2. Lehrjahr862,00
im 3. Lehrjahr1.142,00
7.LEHRLINGSEINKOMMEN – Gutsbetriebe
1. Lehrjahr815,00
2. Lehrjahr1.091,00
3. Lehrjahr1.334,00
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