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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Bauindustrie und Baugewerbe / Bauhandwerkerschüler

Österreichweit · Arbeiter

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 39 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Lohntafel

Gültig ab 01.05.2025

BeschäftigungsgruppeKV-Stunden­lohn ab 1.5.2025 in €KV-Monats­lohn * ab 1.5.2025 in €
I. Vizepolier21,793.693,41
II. Facharbeiter
a)21,203.593,40
b)19,303.271,35
III. Angelernte Bauarbeiter
a)19,293.269,66
b)18,853.195,08
c)18,423.122,19
d)17,943.040,83
e)17,292.930,66
IV. Bauhilfsarbeiter16,442.786,58
V. Lehrlinge
a)7,721.308,54
b)11,581.962,81
c)15,442.617,08
d)17,372.944,22
e)15,442.617,08
VI. Praktikanten
a)5,79981,41
b)9,651.635,68
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Lohntafel

Gültig ab 01.05.2025

Beschäftigungsgruppeab 1.5.2025 Stundenlohn in €
I.Vizepolier
(Hauptgerüster, Hauptpartieführer im Straßenbau, Hilfspolier)21,79
II.Facharbeiter
(das sind Arbeitnehmer, die in ihrem erlernten Beruf beschäftigt werden bzw. für die Beschäftigung in diesem Beruf als Facharbeiter vermittelt oder aufgenommen wurden)
a)Vorarbeiter21,20
b)Facharbeiter19,30
III.Angelernte Bauarbeiter
(das sind für besondere Arbeiten qualifizierte Arbeiter) Die Einstufung in diese Beschäftigungsgruppe ist nicht von weiteren Qualifikationserfordernissen abhängig.
a)Asphaltierervorarbeiter, Baggerführer, Drittelführer, Düsenführer von Mörtelspritzmaschinen, Eisenbahnoberbauvorarbeiter, Führer von motorisch betriebenen Turm- und Derrick-Kränen, Führer von Grädern, Straßenfertigern und Zugmaschinen mit einer Motorenleistung von 90 PS und darüber, Führer von Lastkraftwagen mit mehr als 10 t Eigengewicht, Führer von Großraumfahrzeugen ab 7,5 t Nutzlast, Führer von Raupenfahrzeugen mit einem Eigengewicht von 10 t und darüber, Führer von Schrägaufzügen und Seilbahnen, wenn diese Verkehrsmittel zur Personenbeförderung zugelassen sind, Kabelkranführer, Partieführer im Straßenbau, Sprengmeister (Sprengbefugter laut Sprengarbeiten-Verordnung)19,29
b)Führer von Zugmaschinen mit einer Motorenleistung von 45 PS und darüber, Führer von Lastkraftwagen mit mehr als 5 t Eigengewicht, Führer von Raupenfahrzeugen mit 5 bis 10 t Eigengewicht, Führer von Lokomotiven mit mindestens 5 t Eigengewicht, Maschinist an Heißmischmaschinen, Mineur, Montierer im Eisenbahnoberbau, Schweißer (für Autogen- und Elektroverfahren) Steinmaurer18,85
c)Asphaltierer, die mit Gußasphalt arbeiten, Gerüster, Schaler, Eisenbieger und Eisenflechter18,42
d)Abbrucharbeiter im Straßenbau von Hand aus, Asphaltierer, die mit qualifizierten Tätigkeiten beim Einbau bituminöser Beläge betraut sind und eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung aufweisen, Bermenschlichter, Betonierer, Fahrer von Fahrzeugen mit Eigenantrieb, soweit sie nicht in einer der Beschäftigungsgruppen dieser Lohntafel gesondert angeführt sind, Gleiswerker, Grundbauleger, Hilfskoch, Kesselmann, Maschinist an motorisch betriebenen Geräten und Maschinen, soweit sie nicht in einer der Beschäftigungsgruppen dieser Lohntafel gesondert angeführt sind, Planierer, Spritzer17,94
e)Baggerschmierer, Generator-, Kompressor- und Pumpenwärter, Gleisbauer, Grünverbauer, Stollenschlepper17,29
IV.Bauhilfsarbeiter16,44
VI.Lehrlinge
a)im 1. Lehrjahr 40 Prozent des Facharbeiterlohnes der Beschäftigungsgruppe II b), das sind7,72
b)im 2. Lehrjahr 60 Prozent des Facharbeiterlohnes der Beschäftigungsgruppe II b), das sind11,58
c)im 3. Lehrjahr 80 Prozent des Facharbeiterlohnes der Beschäftigungsgruppe II b), das sind15,44
d)im 4. Lehrjahr 90 Prozent des Facharbeiterlohnes der Beschäftigungsgruppe II b), das sind17,37
e)Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres in die Lehre eintreten, erhalten 80 Prozent des Facharbeiterlohnes der Beschäftigungsgruppe II b), das sind15,44
VII. Praktikanten
a)Pflichtpraktikanten, das sind Schüler und Studenten, die eine im Rahmen des Lehrplanes bzw. der Studienordnung vorgeschriebene oder übliche praktische Tätigkeit verrichten, erhalten 30 Prozent des Facharbeiterlohnes der Beschäftigungsgruppe II b), das sind5,79
b)Ferialarbeitnehmer, das sind solche, die nicht unter lit a) fallen und in Zeiten von Schulferien vorübergehend beschäftigt werden, erhalten 50 Prozent des Facharbeiterlohnes der Beschäftigungsgruppe II b), das sind9,65
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Lohntafel

Gültig ab 01.05.2024

BeschäftigungsgruppeKV-Stunden­lohn ab 1.5.2024 in €KV-Monats­lohn * ab 1.5.2024 in €
I. Vizepolier21,223.596,79
II. Facharbeiter
a)20,643.498,48
b)18,793.184,91
III. Angelernte Bauarbeiter
a)18,783.183,21
b)18,353.110,33
c)17,943.040,83
d)17,472.961,17
e)16,842.854,38
IV. Bauhilfsarbeiter16,012.713,70
V. entfällt
VI. Lehrlinge
a)7,521.274,64
b)11,271.910,27
c)15,032.547,59
d)16,912.866,25
e)15,032.547,59
VII. Praktikanten
a)5,64955,98
b)9,401.593,30
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Lohntafel

Gültig ab 01.05.2023

BeschäftigungsgruppeKV-Stunden­lohn ab 1.5.2023 in €KV-Monats­lohn * ab 1.5.2023 in €
I. Vizepolier19,803.356,10
II. Facharbeiter
a)19,263.264,57
b)17,542.973,03
III. Angelernte Bauarbeiter
a)17,532.971,34
b)17,132.903,54
c)16,742.837,43
d)16,302.762,85
e)15,722.664,54
IV. Bauhilfsarbeiter14,942.532,33
V. entfällt
VI. Lehrlinge
a)7,021.189,89
b)10,521.783,14
c)14,032.378,09
d)15,792.676,41
e)14,032.378,09
VII. Praktikanten
a)5,26891,57
b)8,771.486,52
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