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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H.

Österreichweit · Angestellte

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Erhöhungsart

Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 39 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Entgelt bei Arbeitsverhinderung und Zusatzleistung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Dauer des Dienstverhältnissesvolles Entgelthalbes Entgelt
weniger als 1 Jahr6 Wochen4 Wochen
1 bis 15 Jahre8 Wochen4 Wochen
15 bis 25 Jahre10 Wochen4 Wochen
mind. 25 Jahre12 Wochen4 Wochen
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Entgelt bei Arbeitsverhinderung und Zusatzleistung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

ArbeitsjahreWochen
ab Vollendung des 1. Arbeitsjahres bis zur Vollendung des 15. Arbeitsjahresfür 8 Wochen
ab 15. Arbeitsjahrfür 10 Wochen
ab 25. Arbeitsjahrfür 12 Wochen
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Sonstige Arbeitsverhinderung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GrundArbeitstage
Bei eigener Eheschließung oder Eintragung der Partnerschaft im Sinne des EPG3 Arbeitstage
Wohnungswechsel, im Falle eines bereits bestehenden eigenen Haushaltes oder im Falle der Gründung eines eigenen Haushaltes2 Arbeitstage
Bei Eheschließung naher Angehöriger (Kinder, Adoptiv-, Pflege- oder Stiefkinder sowie Kinder des/der eingetragenen Partners/Partnerin im Sinne des EPG), Geschwister, Eltern1 Arbeitstag
Geburt eigener Kinder3 Arbeitstage
Beim Tod des Ehegatten (-gattin), eingetragene(r) Partnerin (Partner), Lebensgefährten (-gefährtin), eines Elternteiles und beim Tod eines Kindes3 Arbeitstage
Beim Tod von Geschwistern, Schwieger- und Großeltern sowie Schwieger- und Enkelkindern1 Arbeitstag
Bei Lehrlingen zur Vorbereitung auf die Lehrabschlussprüfung3 Arbeitstage
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Abschnitt VII: Verwendungsgruppenschema, Mindestgrundgehälter und Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeIIIbIIaIIIIVVVa
Grundstufe—2.574,002.655,003.171,003.885,005.522,005.929,00
Fachstufe2.414,002.948,003.079,003.616,004.345,005.980,006.386,00
Fachstufe 12.493,003.171,003.352,003.975,004.650,006.348,006.755,00
Fachstufe 22.613,003.439,003.570,004.241,004.924,006.714,007.119,00
Fachstufe 32.693,003.529,003.661,004.419,005.157,006.897,007.303,00
Expertenstufe—3.570,003.750,004.512,005.429,00——
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe I

Mitarbeiter, die einfache und schematische Tätigkeiten verrichten, u. a. Portiere Telefonisten Mitarbeiter ohne Lehrabschluss mit tätigkeitsspezifischen Vorkenntnissen (,,Angelernte“).

Quelle der Gruppenbeschreibung

Verwendungsgruppe III

Mitarbeiter, die im kaufmännischen und technischen Bereich weitgehend selbständig und eigenverantwortlich nach bestimmten Vorgaben tätig werden, u. a.: Hausverwalter mit Befähigungsnachweis (z. B. Kaufmännischer Objektmanager) Techniker mit ausgezeichneten hochbautechnischen-, haustechnischen- oder IT- Fachkenntnissen (z. B. Technischer Objektmanager, Fachkräfte Zustandserfassung und -analyse) Fachkräfte, die in komplexen Gebäuden Facility Services Aufgaben ausführen und Mitarbeiter koordinieren (Service Manager) Kaufmännische Mitarbeiter mit ausgezeichneten Fachkenntnissen, die eigenverantwortlich Tätigkeiten verrichten, einem besonders hohen Arbeitsdruck ausgesetzt sind und unter erhöhtem Zeitdruck stehen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Verwendungsgruppe IV

Mitarbeiter, die auf Grund ihrer einschlägigen fach- und berufsspezifischen Kenntnisse selbständig und eigenverantwortlich Tätigkeiten ausführen u. a.: Technische Mitarbeiter mit herausragenden hochbautechnischen-, haustechnischenoder IT-Fachkenntnissen und praktischer Erfahrung, die selbständig Projekte abwickeln (z. B. Projektmanager, Experte Zustandserfassung und -planer) Kaufmännische Mitarbeiter, Juristen, Betriebswirte bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Ausbildung, die herausragende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung aufweisen und die in einer besonderen Verwendung stehen Mitarbeiter, die regelmäßig (z. B. im Organisationsablauf vorgesehen oder rund ein Drittel der Normalarbeitszeit) Leiter von selbständigen Organisationseinheiten der Verwendungsgruppe V vertreten.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Verwendungsgruppe V

Leiter von selbständigen Organisationseinheiten bzw. Leiter im Rahmen des dualen Führungsprinzips, die mit der Führung von Mitarbeitergruppen betraut sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Abschnitt VII: Verwendungsgruppenschema, Mindestgrundgehälter und Lehrlingseinkommen

Gültig ab 01.01.2026

im 1. Lehrjahr€1.206,00
im 2. Lehrjahr€1.548,00
im 3. Lehrjahr€1.863,00
im 4. Lehrjahr€2.194,00
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Mindestgrundgehälter

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GrundstufeNach jedenfalls 5 Jahren Grundstufe ⇨ bei Erfüllung der Kriterien kann schon früher die Einstufung der Grundstufe in die Fachstufe erreicht werden.
Fachstufe⇨Fachstufe 1 nach 5 Jahren⇨Fachstufe 2 nach 7 Jahren⇨Fachstufe 3 nach 10 Jahren
nach Einstufung in die Fachstufe erfolgt • nach weiteren 5 Jahren die Einstufung in die Fachstufe 1, • nach weiteren 7 Jahren eine Einstufung in die Fachstufe 2, • nach weiteren 10 Jahren eine Einstufung in die Fachstufe 3 bzw. kann schon früher bei Erfüllung der Kriterien die Expertenstufe erreicht werden
Expertenstufe
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Mindestgrundgehälter

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VerwendungsgruppeIIIbIIaIIIIVVVa
Grundstufe—2.574,002.655,003.171,003.885,005.522,005.929,00
Fachstufe2.414,002.948,003.079,003.616,004.345,005.980,006.386,00
Fachstufe 12.493,003.171,003.352,003.975,004.650,006.348,006.755,00
Fachstufe 22.613,003.439,003.570,004.241,004.924,006.714,007.119,00
Fachstufe 32.693,003.529,003.661,004.419,005.157,006.897,007.303,00
Expertenstufe—3.570,003.750,004.512,005.429,00——
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe I

Mitarbeiter, die einfache und schematische Tätigkeiten verrichten, u. a. Portiere Telefonisten Mitarbeiter ohne Lehrabschluss mit tätigkeitsspezifischen Vorkenntnissen (,,Angelernte“).

Quelle der Gruppenbeschreibung

Verwendungsgruppe III

Mitarbeiter, die im kaufmännischen und technischen Bereich weitgehend selbständig und eigenverantwortlich nach bestimmten Vorgaben tätig werden, u. a.: Hausverwalter mit Befähigungsnachweis (z. B. Kaufmännischer Objektmanager) Techniker mit ausgezeichneten hochbautechnischen-, haustechnischen- oder IT- Fachkenntnissen (z. B. Technischer Objektmanager, Fachkräfte Zustandserfassung und -analyse) Fachkräfte, die in komplexen Gebäuden Facility Services Aufgaben ausführen und Mitarbeiter koordinieren (Service Manager) Kaufmännische Mitarbeiter mit ausgezeichneten Fachkenntnissen, die eigenverantwortlich Tätigkeiten verrichten, einem besonders hohen Arbeitsdruck ausgesetzt sind und unter erhöhtem Zeitdruck stehen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Verwendungsgruppe IV

Mitarbeiter, die auf Grund ihrer einschlägigen fach- und berufsspezifischen Kenntnisse selbständig und eigenverantwortlich Tätigkeiten ausführen u. a.: Technische Mitarbeiter mit herausragenden hochbautechnischen-, haustechnischenoder IT-Fachkenntnissen und praktischer Erfahrung, die selbständig Projekte abwickeln (z. B. Projektmanager, Experte Zustandserfassung und -planer) Kaufmännische Mitarbeiter, Juristen, Betriebswirte bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Ausbildung, die herausragende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung aufweisen und die in einer besonderen Verwendung stehen Mitarbeiter, die regelmäßig (z. B. im Organisationsablauf vorgesehen oder rund ein Drittel der Normalarbeitszeit) Leiter von selbständigen Organisationseinheiten der Verwendungsgruppe V vertreten.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Verwendungsgruppe V

Leiter von selbständigen Organisationseinheiten bzw. Leiter im Rahmen des dualen Führungsprinzips, die mit der Führung von Mitarbeitergruppen betraut sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Mindestgrundgehälter

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H
Trabrennstraße 2c, 1020 Wien
Dr. Christine DornausDI Gerald Beck
GeschäftsführerinGeschäftsführer
Österreichischer Gewerkschaftsbund
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst
Teinfaltstraße 7, 1010 Wien
Mag. Dr. Eckehard QuinThomas Rasch
VorsitzenderBundesvertretung Finanz
Vorsitzender des Betriebsrates
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab 01.01.2026

im 1. Lehrjahr€1.206,00
im 2. Lehrjahr€1.548,00
im 3. Lehrjahr€1.863,00
im 4. Lehrjahr€2.194,00
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Qualitätskriterien für Qualifikationskarrieren

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Verwendungsgruppe IIa und IIb3 Kriterien
Verwendungsgruppe III4 Kriterien
Verwendungsgruppe IV5 Kriterien
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe III

Mitarbeiter, die im kaufmännischen und technischen Bereich weitgehend selbständig und eigenverantwortlich nach bestimmten Vorgaben tätig werden, u. a.: Hausverwalter mit Befähigungsnachweis (z. B. Kaufmännischer Objektmanager) Techniker mit ausgezeichneten hochbautechnischen-, haustechnischen- oder IT- Fachkenntnissen (z. B. Technischer Objektmanager, Fachkräfte Zustandserfassung und -analyse) Fachkräfte, die in komplexen Gebäuden Facility Services Aufgaben ausführen und Mitarbeiter koordinieren (Service Manager) Kaufmännische Mitarbeiter mit ausgezeichneten Fachkenntnissen, die eigenverantwortlich Tätigkeiten verrichten, einem besonders hohen Arbeitsdruck ausgesetzt sind und unter erhöhtem Zeitdruck stehen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Verwendungsgruppe IV

Mitarbeiter, die auf Grund ihrer einschlägigen fach- und berufsspezifischen Kenntnisse selbständig und eigenverantwortlich Tätigkeiten ausführen u. a.: Technische Mitarbeiter mit herausragenden hochbautechnischen-, haustechnischenoder IT-Fachkenntnissen und praktischer Erfahrung, die selbständig Projekte abwickeln (z. B. Projektmanager, Experte Zustandserfassung und -planer) Kaufmännische Mitarbeiter, Juristen, Betriebswirte bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Ausbildung, die herausragende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung aufweisen und die in einer besonderen Verwendung stehen Mitarbeiter, die regelmäßig (z. B. im Organisationsablauf vorgesehen oder rund ein Drittel der Normalarbeitszeit) Leiter von selbständigen Organisationseinheiten der Verwendungsgruppe V vertreten.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Mindestgrundgehälter

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GrundstufeNach jedenfalls 5 Jahren Grundstufe ⇨ bei Erfüllung der Kriterien kann schon früher die Einstufung der Grundstufe in die Fachstufe erreicht werden.
Fachstufe⇨Fachstufe 1 nach 5 Jahren⇨Fachstufe 2 nach 7 Jahren⇨Fachstufe 3 nach 10 Jahren
nach Einstufung in die Fachstufe erfolgt • nach weiteren 5 Jahren die Einstufung in die Fachstufe 1, • nach weiteren 7 Jahren eine Einstufung in die Fachstufe 2, • nach weiteren 10 Jahren eine Einstufung in die Fachstufe 3 bzw. kann schon früher bei Erfüllung der Kriterien die Expertenstufe erreicht werden
Expertenstufe
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Mindestgrundgehälter

Gültig ab 01.01.2026

VerwendungsgruppeIIIbIIaIIIIVVVa
Grundstufe—2.574,002.655,003.171,003.885,005.522,005.929,00
Fachstufe2.414,002.948,003.079,003.616,004.345,005.980,006.386,00
Fachstufe 12.493,003.171,003.352,003.975,004.650,006.348,006.755,00
Fachstufe 22.613,003.439,003.570,004.241,004.924,006.714,007.119,00
Fachstufe 32.693,003.529,003.661,004.419,005.157,006.897,007.303,00
Expertenstufe—3.570,003.750,004.512,005.429,00——
Was bedeuten die Gruppen?

Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.

Verwendungsgruppe I

Mitarbeiter, die einfache und schematische Tätigkeiten verrichten, u. a. Portiere Telefonisten Mitarbeiter ohne Lehrabschluss mit tätigkeitsspezifischen Vorkenntnissen (,,Angelernte“).

Quelle der Gruppenbeschreibung

Verwendungsgruppe III

Mitarbeiter, die im kaufmännischen und technischen Bereich weitgehend selbständig und eigenverantwortlich nach bestimmten Vorgaben tätig werden, u. a.: Hausverwalter mit Befähigungsnachweis (z. B. Kaufmännischer Objektmanager) Techniker mit ausgezeichneten hochbautechnischen-, haustechnischen- oder IT- Fachkenntnissen (z. B. Technischer Objektmanager, Fachkräfte Zustandserfassung und -analyse) Fachkräfte, die in komplexen Gebäuden Facility Services Aufgaben ausführen und Mitarbeiter koordinieren (Service Manager) Kaufmännische Mitarbeiter mit ausgezeichneten Fachkenntnissen, die eigenverantwortlich Tätigkeiten verrichten, einem besonders hohen Arbeitsdruck ausgesetzt sind und unter erhöhtem Zeitdruck stehen.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Verwendungsgruppe IV

Mitarbeiter, die auf Grund ihrer einschlägigen fach- und berufsspezifischen Kenntnisse selbständig und eigenverantwortlich Tätigkeiten ausführen u. a.: Technische Mitarbeiter mit herausragenden hochbautechnischen-, haustechnischenoder IT-Fachkenntnissen und praktischer Erfahrung, die selbständig Projekte abwickeln (z. B. Projektmanager, Experte Zustandserfassung und -planer) Kaufmännische Mitarbeiter, Juristen, Betriebswirte bzw. Mitarbeiter mit vergleichbarer Ausbildung, die herausragende Fachkenntnisse und praktische Erfahrung aufweisen und die in einer besonderen Verwendung stehen Mitarbeiter, die regelmäßig (z. B. im Organisationsablauf vorgesehen oder rund ein Drittel der Normalarbeitszeit) Leiter von selbständigen Organisationseinheiten der Verwendungsgruppe V vertreten.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Verwendungsgruppe V

Leiter von selbständigen Organisationseinheiten bzw. Leiter im Rahmen des dualen Führungsprinzips, die mit der Führung von Mitarbeitergruppen betraut sind.

Quelle der Gruppenbeschreibung

Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.

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Lehrlingseinkommen

Gültig ab 01.01.2026

im 1. Lehrjahr€1.186,00
im 2. Lehrjahr€1.522,00
im 3. Lehrjahr€1.832,00
im 4. Lehrjahr€2.158,00
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