KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Landwirtschaftliche Guts-, bäuerl. und nichtbäuerl. Betriebe STM
Steiermark · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Noch nicht belegt · Offen
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Anspruch auf Entgeltfortzahlung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Dienstzeit | Volles Entgelt | Halbes Entgelt |
|---|---|---|
| bis zu 1 Jahren | 6 Wochen | 4 Wochen |
| vom 1. bis zum 15. Jahr | 8 Wochen | 4 Wochen |
| vom 16. bis zum 25. Jahr | 10 Wochen | 4 Wochen |
| ab dem 26. Jahr | 12 Wochen | 4 Wochen |
für die ArbeitnehmerInnen der land- und forstwirtschaftlichen bäuerlichen Betriebe und Gutsbetriebe und anderen nicht bäuerlichen Betrieben im Bundesland Steiermark
Gültig ab 01.01.2026
| Kategorie | Bruttolohn monatlich | |
|---|---|---|
| I | ArbeitnehmerIn mit spezieller Qualifikationoder Erfahrung aller land- und forstwirtschaftlichen Berufe, als selbständige LeiterIn von Betriebszweigen | € 2.246,48 |
| II | ArbeitnehmerIn mit spezieller Qualifikation oder Erfahrung aller land- und forstwirtschaftlichen Berufe, welche unter Anweisung fachlich komplexe Arbeiten verrichten zB Traktorführer bei überwiegender Verwendung | € 2.145,69 |
| III | ArbeitnehmerIn mit fachlicher Qualifikation, welche unter Anleitung oder auf Anweisung fachlich einschlägige Tätigkeiten verrichten; zB Verkaufskraft, LadnerIn | € 1.969,70 |
| IV | Hilfskräfte; Haus-, Hof-, Feld- und GartenarbeiterIn | € 1.928,13 |
Nichtständige StundenlöhnerIn
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bruttostundenlohn | |
|---|---|
| Nichtständige StundenlöhnerIn | € 11,13 |
Lehrlingseinkommen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bruttolohn monatlich | |
|---|---|
| Lehrlingseinkommen 1. Lehrjahr | € 827,20 |
| Lehrlingseinkommen 2. Lehrjahr | € 940,94 |
| Lehrlingseinkommen 3. Lehrjahr | € 1.230,46 |
Regelung für die Beschäftigung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern in Buschenschänken
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bruttostundenlohn inkl. Nachtarbeits- und Sonntagszuschlag | |
|---|---|
| Buschenschankpersonal, Service, Küche, Raumpflege | € 13,42 |
Freie Station
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Volle freie Station | € 196,20 |
|---|---|
| freie Verpflegung | € 156,96 |
| freie Wohnung | € 19,62 |
| freie Beheizung und Beleuchtung | € 19,62 |
Freie Station
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| für die Ehefrau | 80 % |
|---|---|
| für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr | 30 % |
| für jedes Kind von mehr als 6 Jahren | 40 % |
| für Frauen, die mindestens 3 Kinder des Arbeitnehmers unter 14 Jahren zu betreuen haben | 30 % |
| für sonstige erwachsene Familienangehörige | 100 % |
für die ArbeitnehmerInnen der land- und forstwirtschaftlichen bäuerlichen Betriebe und Gutsbetriebe und anderen nicht bäuerlichen Betrieben im Bundesland Steiermark
Gültig ab 01.01.2025
| Kategorie | Bruttolohn monatlich | |
|---|---|---|
| I | ArbeitnehmerIn mit spezieller Qualifikationoder Erfahrung aller land- und forstwirtschaftlichen Berufe, als selbständige LeiterIn von Betriebszweigen | € 2.172,61 |
| II | ArbeitnehmerIn mit spezieller Qualifikation oder Erfahrung aller land- und forstwirtschaftlichen Berufe, welche unter Anweisung fachlich komplexe Arbeiten verrichten zB Traktorführer bei überwiegender Verwendung | € 2.075,14 |
| III | ArbeitnehmerIn mit fachlicher Qualifikation, welche unter Anleitung oder auf Anweisung fachlich einschlägige Tätigkeiten verrichten; zB Verkaufskraft, LadnerIn | € 1.904,93 |
| IV | Hilfskräfte; Haus-, Hof-, Feld- und GartenarbeiterIn | € 1.864,73 |
Freie Station
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Volle freie Station | € 196,20 |
|---|---|
| freie Verpflegung | € 156,96 |
| freie Wohnung | € 19,62 |
| freie Beheizung und Beleuchtung | € 19,62 |
Freie Station
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| für die Ehefrau | 80 % |
|---|---|
| für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr | 30 % |
| für jedes Kind von mehr als 6 Jahren | 40 % |
| für Frauen, die mindestens 3 Kinder des Arbeitnehmers unter 14 Jahren zu betreuen haben | 30 % |
| für sonstige erwachsene Familienangehörige | 100 % |
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