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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Landwirtschaftliche Guts-, bäuerl. und nichtbäuerl. Betriebe STM

Steiermark · Arbeiter

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Anspruch auf Entgeltfortzahlung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

DienstzeitVolles EntgeltHalbes Entgelt
bis zu 1 Jahren6 Wochen4 Wochen
vom 1. bis zum 15. Jahr8 Wochen4 Wochen
vom 16. bis zum 25. Jahr10 Wochen4 Wochen
ab dem 26. Jahr12 Wochen4 Wochen
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für die ArbeitnehmerInnen der land- und forstwirtschaftlichen bäuerlichen Betriebe und Gutsbetriebe und anderen nicht bäuerlichen Betrieben im Bundesland Steiermark

Gültig ab 01.01.2026

KategorieBruttolohn monat­lich
IArbeitnehmerIn mit spezieller Qualifikationoder Erfahrung aller land- und forstwirtschaftlichen Berufe, als selbständige LeiterIn von Betriebszweigen€ 2.246,48
IIArbeitnehmerIn mit spezieller Qualifikation oder Erfahrung aller land- und forstwirtschaftlichen Berufe, welche unter Anweisung fachlich komplexe Arbeiten verrichten zB Traktorführer bei überwiegender Verwendung€ 2.145,69
IIIArbeitnehmerIn mit fachlicher Qualifikation, welche unter Anleitung oder auf Anweisung fachlich einschlägige Tätigkeiten verrichten; zB Verkaufskraft, LadnerIn€ 1.969,70
IVHilfskräfte; Haus-, Hof-, Feld- und GartenarbeiterIn€ 1.928,13
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Nichtständige StundenlöhnerIn

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Bruttostundenlohn
Nichtständige StundenlöhnerIn€ 11,13
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Bruttolohn monatlich
Lehrlingseinkommen 1. Lehrjahr€ 827,20
Lehrlingseinkommen 2. Lehrjahr€ 940,94
Lehrlingseinkommen 3. Lehrjahr€ 1.230,46
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Regelung für die Beschäftigung von Dienstnehmerinnen und Dienstnehmern in Buschenschänken

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Bruttostundenlohn inkl. Nachtarbeits- und Sonntagszuschlag
Buschenschankpersonal, Service, Küche, Raumpflege€ 13,42
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Freie Station

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Volle freie Station€ 196,20
freie Verpflegung€ 156,96
freie Wohnung€ 19,62
freie Beheizung und Beleuchtung€ 19,62
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Freie Station

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

für die Ehefrau80 %
für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr30 %
für jedes Kind von mehr als 6 Jahren40 %
für Frauen, die mindestens 3 Kinder des Arbeitnehmers unter 14 Jahren zu betreuen haben30 %
für sonstige erwachsene Familienangehörige100 %
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für die ArbeitnehmerInnen der land- und forstwirtschaftlichen bäuerlichen Betriebe und Gutsbetriebe und anderen nicht bäuerlichen Betrieben im Bundesland Steiermark

Gültig ab 01.01.2025

KategorieBruttolohn monat­lich
IArbeitnehmerIn mit spezieller Qualifikationoder Erfahrung aller land- und forstwirtschaftlichen Berufe, als selbständige LeiterIn von Betriebszweigen€ 2.172,61
IIArbeitnehmerIn mit spezieller Qualifikation oder Erfahrung aller land- und forstwirtschaftlichen Berufe, welche unter Anweisung fachlich komplexe Arbeiten verrichten zB Traktorführer bei überwiegender Verwendung€ 2.075,14
IIIArbeitnehmerIn mit fachlicher Qualifikation, welche unter Anleitung oder auf Anweisung fachlich einschlägige Tätigkeiten verrichten; zB Verkaufskraft, LadnerIn€ 1.904,93
IVHilfskräfte; Haus-, Hof-, Feld- und GartenarbeiterIn€ 1.864,73
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Freie Station

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Volle freie Station€ 196,20
freie Verpflegung€ 156,96
freie Wohnung€ 19,62
freie Beheizung und Beleuchtung€ 19,62
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Freie Station

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

für die Ehefrau80 %
für jedes Kind bis zum 6. Lebensjahr30 %
für jedes Kind von mehr als 6 Jahren40 %
für Frauen, die mindestens 3 Kinder des Arbeitnehmers unter 14 Jahren zu betreuen haben30 %
für sonstige erwachsene Familienangehörige100 %
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