KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer
Österreichweit · Angestellte
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Überzahlung bleibt erhalten · Quellengeprüft
Die Ende 2025 bestehende Überzahlung gegenüber der Mindestgehaltstabelle bleibt 2026 als centgenauer Eurobetrag erhalten.
Steuerberatung/Wirtschaftsprüfung · XIXa, Jänner 2026
Das gilt für sämtliche Beschäftigungsgruppen. Ein höheres KV-Minimum bedeutet damit keine gleiche prozentuelle Erhöhung des gesamten IST-Gehalts.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Gehaltstabelle gemäß KV-Reform 2015 ab 1. 1. 2026
Gültig ab 01.01.2026
| Berufsjahr | Gruppe I | Gruppe II | Gruppe III | Gruppe IV | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a) | b) | a) | b) | a) | b) | ||
| 1 | 2.110,00 | 2.340,00 | 2.370,00 | 2.510,00 | 2.560,00 | — | — |
| 2 | 2.140,00 | 2.370,00 | 2.420,00 | 2.570,00 | 2.620,00 | 3.080,00 | 3.150,00 |
| 3 | 2.170,00 | 2.420,00 | 2.480,00 | 2.630,00 | 2.680,00 | 3.170,00 | 3.250,00 |
| 4 | 2.220,00 | 2.480,00 | 2.540,00 | 2.700,00 | 2.760,00 | 3.280,00 | 3.360,00 |
| 5 | 2.270,00 | 2.550,00 | 2.600,00 | 2.780,00 | 2.840,00 | 3.400,00 | 3.480,00 |
| 6 | 2.310,00 | 2.610,00 | 2.670,00 | 2.850,00 | 2.920,00 | 3.520,00 | 3.610,00 |
| 7 | 2.360,00 | 2.680,00 | 2.730,00 | 2.930,00 | 2.990,00 | 3.630,00 | 3.730,00 |
| 8 | 2.400,00 | 2.730,00 | 2.790,00 | 2.990,00 | 3.060,00 | 3.750,00 | 3.840,00 |
| 9 | 2.440,00 | 2.780,00 | 2.840,00 | 3.050,00 | 3.130,00 | 3.860,00 | 3.960,00 |
| 10 | 2.480,00 | 2.830,00 | 2.890,00 | 3.110,00 | 3.190,00 | 3.960,00 | 4.060,00 |
| 11 | 2.510,00 | 2.870,00 | 2.930,00 | 3.160,00 | 3.240,00 | 4.050,00 | 4.150,00 |
| 12 | 2.540,00 | 2.900,00 | 2.960,00 | 3.210,00 | 3.290,00 | 4.110,00 | 4.220,00 |
| 13 | 2.570,00 | 2.930,00 | 3.000,00 | 3.250,00 | 3.340,00 | 4.170,00 | 4.270,00 |
| 14 | 2.600,00 | 2.970,00 | 3.030,00 | 3.290,00 | 3.380,00 | 4.220,00 | 4.320,00 |
| 15 | 2.620,00 | 3.000,00 | 3.060,00 | 3.320,00 | 3.410,00 | 4.260,00 | 4.370,00 |
Was bedeuten die Gruppen?
Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.
Gruppe I
– Angestellte ohne eine der für die Gruppe II bis IV erforderlichen Berufsvoraussetzungen; – Arbeiter, die vertraglich als Angestellte (Angestellte ex contractu) beschäftigt werden; – Studenten, die verpflichtend im Rahmen einer facheinschlägigen Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität eine Fachpraxis (Pflichtpraktikum) absolvieren. Die Entlohnung für das Pflichtpraktikum muss mindestens den Gehältern der Beschäftigungsgruppe abzüglich 10 % entsprechen. (idF ab 1. 1. 2023) – Ferialbeschäftigte aus dem Bereich mittlerer und höherer Schulen sowie dem studentischen Bereich, deren Dienstverhältnis nicht länger als 3 Monate pro Kalenderjahr dauert, wobei deren Gehälter 25 % unter jenen dieser Beschäftigungsgruppe liegen; entsprechendes gilt für Ferialbeschäftigte zwischen Schulabschluss und Studiumbeginn; wurden bereits insgesamt mindestens 6 Monate auf Vollzeitbasis in einer WT-Kanzlei verbracht, ist kein 25 %-iger Abschlag in Abzug zu bringen. Sollten im Rahmen der Ferialbeschäftigung Tätigkeiten einer höheren Beschäftigungsgruppe ausgeübt werden, so ist in diese einzustufen. (idF ab 1. 1. 2022) Die Verweildauer in der Beschäftigungsgruppe I für neu begründete Dienstverhältnisse auf Vollzeitbasis beträgt ab dem 1. 1. 2012 maximal 3 Jahre. Danach hat eine Vorrückung in eine höhere Beschäftigungsgruppe zu erfolgen. Für bereits auf Vollzeitbasis bestehende Dienstverhältnisse in der Beschäftigungsgruppe I erfolgt ab 1. 1. 2015 eine Vorrückung in eine höhere Beschäftigungsgruppe.
Gruppe II
bis IV – Berufsvoraussetzungen: Angestellte mit einer der nachstehenden Berufsausbildungen: Lehre Steuerassistenz oder Finanz- und Rechnungswesenassistenz mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung; Lehre Bürokaufmann/frau mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung oder gleichwertiger schulischer Ausbildung gem Erlass vom BMWFJ in der jeweils geltenden Fassung und einem Jahr in einer Wirtschaftstreuhandkanzlei auf Vollzeitbasis; Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach); (lit c idF ab 1. Jänner 2021) Erfolgreicher Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach; erfolgreicher Abschluss eines Abiturientenkurses mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach an einer Handelsakademie; erfolgreicher Abschluss eines facheinschlägigen Hochschulstudiums oder einer vergleichbaren Ausbildung iSd § 13 Abs 1 WTBG gemäß der Fachprüfungszulassungsverordnung der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen in der jeweils geltenden Fassung; erfolgreicher Abschluss der Treuhandassistenten-Ausbildung (Artikel XV).
Buchhalterin / Buchhalter · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach);
Gruppenbeschreibung / QuelleBilanzbuchhalterin / Bilanzbuchhalter · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach);
Gruppenbeschreibung / QuellePersonalverrechnerin / Personalverrechner · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach);
Gruppenbeschreibung / QuelleAssistenz / Office Management · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Lehre Steuerassistenz oder Finanz- und Rechnungswesenassistenz mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung;
Gruppenbeschreibung / QuelleBei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.
Gehaltstabelle ALT ab 1. 1. 2026
Gültig ab 01.01.2026
| Berufsjahr | Gruppe I | Gruppe II | Gruppe III | Gruppe IV | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a) | b) | a) | b) | a) | b) | ||
| 1 | – | – | – | 2.400,00 | 2.450,00 | – | – |
| 2 | – | – | – | 2.440,00 | 2.500,00 | 2.920,00 | 2.990,00 |
| 3 | – | – | 2.400,00 | 2.490,00 | 2.550,00 | 2.990,00 | 3.060,00 |
| 4 | – | 2.390,00 | 2.440,00 | 2.540,00 | 2.600,00 | 3.060,00 | 3.130,00 |
| 5 | – | 2.430,00 | 2.480,00 | 2.590,00 | 2.640,00 | 3.130,00 | 3.210,00 |
| 6 | – | 2.480,00 | 2.520,00 | 2.630,00 | 2.690,00 | 3.200,00 | 3.290,00 |
| 7 | – | 2.510,00 | 2.570,00 | 2.680,00 | 2.740,00 | 3.280,00 | 3.370,00 |
| 8 | – | 2.550,00 | 2.610,00 | 2.730,00 | 2.790,00 | 3.370,00 | 3.450,00 |
| 9 | – | 2.590,00 | 2.650,00 | 2.780,00 | 2.840,00 | 3.440,00 | 3.530,00 |
| 10 | – | 2.630,00 | 2.690,00 | 2.830,00 | 2.890,00 | 3.520,00 | 3.610,00 |
| 11 | 2.370,00 | 2.670,00 | 2.730,00 | 2.880,00 | 2.940,00 | 3.600,00 | 3.690,00 |
| 12 | 2.410,00 | 2.720,00 | 2.770,00 | 2.930,00 | 3.000,00 | 3.680,00 | 3.780,00 |
| 13 | 2.440,00 | 2.760,00 | 2.820,00 | 2.980,00 | 3.050,00 | 3.760,00 | 3.860,00 |
| 14 | 2.480,00 | 2.800,00 | 2.860,00 | 3.030,00 | 3.100,00 | 3.840,00 | 3.940,00 |
| 15 | 2.500,00 | 2.840,00 | 2.910,00 | 3.080,00 | 3.160,00 | 3.920,00 | 4.010,00 |
| 16 | 2.540,00 | 2.880,00 | 2.950,00 | 3.130,00 | 3.210,00 | 3.990,00 | 4.100,00 |
| 17 | 2.570,00 | 2.930,00 | 3.000,00 | 3.190,00 | 3.270,00 | 4.070,00 | 4.180,00 |
| 18 | 2.610,00 | 2.970,00 | 3.040,00 | 3.240,00 | 3.330,00 | 4.150,00 | 4.260,00 |
| 19 | 2.640,00 | 3.020,00 | 3.090,00 | 3.290,00 | 3.380,00 | 4.230,00 | 4.340,00 |
| 20 | 2.670,00 | 3.060,00 | 3.130,00 | 3.350,00 | 3.440,00 | 4.310,00 | 4.420,00 |
Was bedeuten die Gruppen?
Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.
Gruppe I
– Angestellte ohne eine der für die Gruppe II bis IV erforderlichen Berufsvoraussetzungen; – Arbeiter, die vertraglich als Angestellte (Angestellte ex contractu) beschäftigt werden; – Studenten, die verpflichtend im Rahmen einer facheinschlägigen Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität eine Fachpraxis (Pflichtpraktikum) absolvieren. Die Entlohnung für das Pflichtpraktikum muss mindestens den Gehältern der Beschäftigungsgruppe abzüglich 10 % entsprechen. (idF ab 1. 1. 2023) – Ferialbeschäftigte aus dem Bereich mittlerer und höherer Schulen sowie dem studentischen Bereich, deren Dienstverhältnis nicht länger als 3 Monate pro Kalenderjahr dauert, wobei deren Gehälter 25 % unter jenen dieser Beschäftigungsgruppe liegen; entsprechendes gilt für Ferialbeschäftigte zwischen Schulabschluss und Studiumbeginn; wurden bereits insgesamt mindestens 6 Monate auf Vollzeitbasis in einer WT-Kanzlei verbracht, ist kein 25 %-iger Abschlag in Abzug zu bringen. Sollten im Rahmen der Ferialbeschäftigung Tätigkeiten einer höheren Beschäftigungsgruppe ausgeübt werden, so ist in diese einzustufen. (idF ab 1. 1. 2022) Die Verweildauer in der Beschäftigungsgruppe I für neu begründete Dienstverhältnisse auf Vollzeitbasis beträgt ab dem 1. 1. 2012 maximal 3 Jahre. Danach hat eine Vorrückung in eine höhere Beschäftigungsgruppe zu erfolgen. Für bereits auf Vollzeitbasis bestehende Dienstverhältnisse in der Beschäftigungsgruppe I erfolgt ab 1. 1. 2015 eine Vorrückung in eine höhere Beschäftigungsgruppe.
Gruppe II
bis IV – Berufsvoraussetzungen: Angestellte mit einer der nachstehenden Berufsausbildungen: Lehre Steuerassistenz oder Finanz- und Rechnungswesenassistenz mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung; Lehre Bürokaufmann/frau mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung oder gleichwertiger schulischer Ausbildung gem Erlass vom BMWFJ in der jeweils geltenden Fassung und einem Jahr in einer Wirtschaftstreuhandkanzlei auf Vollzeitbasis; Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach); (lit c idF ab 1. Jänner 2021) Erfolgreicher Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach; erfolgreicher Abschluss eines Abiturientenkurses mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach an einer Handelsakademie; erfolgreicher Abschluss eines facheinschlägigen Hochschulstudiums oder einer vergleichbaren Ausbildung iSd § 13 Abs 1 WTBG gemäß der Fachprüfungszulassungsverordnung der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen in der jeweils geltenden Fassung; erfolgreicher Abschluss der Treuhandassistenten-Ausbildung (Artikel XV).
Buchhalterin / Buchhalter · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach);
Gruppenbeschreibung / QuelleBilanzbuchhalterin / Bilanzbuchhalter · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach);
Gruppenbeschreibung / QuellePersonalverrechnerin / Personalverrechner · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach);
Gruppenbeschreibung / QuelleAssistenz / Office Management · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Lehre Steuerassistenz oder Finanz- und Rechnungswesenassistenz mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung;
Gruppenbeschreibung / QuelleBei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.
Lehrlinge
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. Lehrjahr | 1.080,00 |
|---|---|
| 2. Lehrjahr | 1.290,00 |
| 3. Lehrjahr | 1.520,00 |
| 4. Lehrjahr | 1.870,00 |
Gehaltstabelle gemäß KV-Reform 2015 ab 1. 1. 2026
Gültig ab 01.01.2026
| Berufsjahr | Gruppe I | Gruppe II | Gruppe III | Gruppe IV | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a) | b) | a) | b) | a) | b) | ||
| 1 | 2.110,00 | 2.340,00 | 2.370,00 | 2.510,00 | 2.560,00 | — | — |
| 2 | 2.140,00 | 2.370,00 | 2.420,00 | 2.570,00 | 2.620,00 | 3.080,00 | 3.150,00 |
| 3 | 2.170,00 | 2.420,00 | 2.480,00 | 2.630,00 | 2.680,00 | 3.170,00 | 3.250,00 |
| 4 | 2.220,00 | 2.480,00 | 2.540,00 | 2.700,00 | 2.760,00 | 3.280,00 | 3.360,00 |
| 5 | 2.270,00 | 2.550,00 | 2.600,00 | 2.780,00 | 2.840,00 | 3.400,00 | 3.480,00 |
| 6 | 2.310,00 | 2.610,00 | 2.670,00 | 2.850,00 | 2.920,00 | 3.520,00 | 3.610,00 |
| 7 | 2.360,00 | 2.680,00 | 2.730,00 | 2.930,00 | 2.990,00 | 3.630,00 | 3.730,00 |
| 8 | 2.400,00 | 2.730,00 | 2.790,00 | 2.990,00 | 3.060,00 | 3.750,00 | 3.840,00 |
| 9 | 2.440,00 | 2.780,00 | 2.840,00 | 3.050,00 | 3.130,00 | 3.860,00 | 3.960,00 |
| 10 | 2.480,00 | 2.830,00 | 2.890,00 | 3.110,00 | 3.190,00 | 3.960,00 | 4.060,00 |
| 11 | 2.510,00 | 2.870,00 | 2.930,00 | 3.160,00 | 3.240,00 | 4.050,00 | 4.150,00 |
| 12 | 2.540,00 | 2.900,00 | 2.960,00 | 3.210,00 | 3.290,00 | 4.110,00 | 4.220,00 |
| 13 | 2.570,00 | 2.930,00 | 3.000,00 | 3.250,00 | 3.340,00 | 4.170,00 | 4.270,00 |
| 14 | 2.600,00 | 2.970,00 | 3.030,00 | 3.290,00 | 3.380,00 | 4.220,00 | 4.320,00 |
| 15 | 2.620,00 | 3.000,00 | 3.060,00 | 3.320,00 | 3.410,00 | 4.260,00 | 4.370,00 |
Was bedeuten die Gruppen?
Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.
Gruppe I
– Angestellte ohne eine der für die Gruppe II bis IV erforderlichen Berufsvoraussetzungen; – Arbeiter, die vertraglich als Angestellte (Angestellte ex contractu) beschäftigt werden; – Studenten, die verpflichtend im Rahmen einer facheinschlägigen Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität eine Fachpraxis (Pflichtpraktikum) absolvieren. Die Entlohnung für das Pflichtpraktikum muss mindestens den Gehältern der Beschäftigungsgruppe abzüglich 10 % entsprechen. (idF ab 1. 1. 2023) – Ferialbeschäftigte aus dem Bereich mittlerer und höherer Schulen sowie dem studentischen Bereich, deren Dienstverhältnis nicht länger als 3 Monate pro Kalenderjahr dauert, wobei deren Gehälter 25 % unter jenen dieser Beschäftigungsgruppe liegen; entsprechendes gilt für Ferialbeschäftigte zwischen Schulabschluss und Studiumbeginn; wurden bereits insgesamt mindestens 6 Monate auf Vollzeitbasis in einer WT-Kanzlei verbracht, ist kein 25 %-iger Abschlag in Abzug zu bringen. Sollten im Rahmen der Ferialbeschäftigung Tätigkeiten einer höheren Beschäftigungsgruppe ausgeübt werden, so ist in diese einzustufen. (idF ab 1. 1. 2022) Die Verweildauer in der Beschäftigungsgruppe I für neu begründete Dienstverhältnisse auf Vollzeitbasis beträgt ab dem 1. 1. 2012 maximal 3 Jahre. Danach hat eine Vorrückung in eine höhere Beschäftigungsgruppe zu erfolgen. Für bereits auf Vollzeitbasis bestehende Dienstverhältnisse in der Beschäftigungsgruppe I erfolgt ab 1. 1. 2015 eine Vorrückung in eine höhere Beschäftigungsgruppe.
Gruppe II
bis IV – Berufsvoraussetzungen: Angestellte mit einer der nachstehenden Berufsausbildungen: Lehre Steuerassistenz oder Finanz- und Rechnungswesenassistenz mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung; Lehre Bürokaufmann/frau mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung oder gleichwertiger schulischer Ausbildung gem Erlass vom BMWFJ in der jeweils geltenden Fassung und einem Jahr in einer Wirtschaftstreuhandkanzlei auf Vollzeitbasis; Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach); (lit c idF ab 1. Jänner 2021) Erfolgreicher Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach; erfolgreicher Abschluss eines Abiturientenkurses mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach an einer Handelsakademie; erfolgreicher Abschluss eines facheinschlägigen Hochschulstudiums oder einer vergleichbaren Ausbildung iSd § 13 Abs 1 WTBG gemäß der Fachprüfungszulassungsverordnung der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen in der jeweils geltenden Fassung; erfolgreicher Abschluss der Treuhandassistenten-Ausbildung (Artikel XV).
Buchhalterin / Buchhalter · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach);
Gruppenbeschreibung / QuelleBilanzbuchhalterin / Bilanzbuchhalter · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach);
Gruppenbeschreibung / QuellePersonalverrechnerin / Personalverrechner · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach);
Gruppenbeschreibung / QuelleAssistenz / Office Management · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Lehre Steuerassistenz oder Finanz- und Rechnungswesenassistenz mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung;
Gruppenbeschreibung / QuelleBei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.
Gehaltstabelle ALT ab 1. 1. 2026
Gültig ab 01.01.2026
| Berufsjahr | Gruppe I | Gruppe II | Gruppe III | Gruppe IV | |||
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| a) | b) | a) | b) | a) | b) | ||
| 1 | – | – | – | 2.400,00 | 2.450,00 | – | – |
| 2 | – | – | – | 2.440,00 | 2.500,00 | 2.920,00 | 2.990,00 |
| 3 | – | – | 2.400,00 | 2.490,00 | 2.550,00 | 2.990,00 | 3.060,00 |
| 4 | – | 2.390,00 | 2.440,00 | 2.540,00 | 2.600,00 | 3.060,00 | 3.130,00 |
| 5 | – | 2.430,00 | 2.480,00 | 2.590,00 | 2.640,00 | 3.130,00 | 3.210,00 |
| 6 | – | 2.480,00 | 2.520,00 | 2.630,00 | 2.690,00 | 3.200,00 | 3.290,00 |
| 7 | – | 2.510,00 | 2.570,00 | 2.680,00 | 2.740,00 | 3.280,00 | 3.370,00 |
| 8 | – | 2.550,00 | 2.610,00 | 2.730,00 | 2.790,00 | 3.370,00 | 3.450,00 |
| 9 | – | 2.590,00 | 2.650,00 | 2.780,00 | 2.840,00 | 3.440,00 | 3.530,00 |
| 10 | – | 2.630,00 | 2.690,00 | 2.830,00 | 2.890,00 | 3.520,00 | 3.610,00 |
| 11 | 2.370,00 | 2.670,00 | 2.730,00 | 2.880,00 | 2.940,00 | 3.600,00 | 3.690,00 |
| 12 | 2.410,00 | 2.720,00 | 2.770,00 | 2.930,00 | 3.000,00 | 3.680,00 | 3.780,00 |
| 13 | 2.440,00 | 2.760,00 | 2.820,00 | 2.980,00 | 3.050,00 | 3.760,00 | 3.860,00 |
| 14 | 2.480,00 | 2.800,00 | 2.860,00 | 3.030,00 | 3.100,00 | 3.840,00 | 3.940,00 |
| 15 | 2.500,00 | 2.840,00 | 2.910,00 | 3.080,00 | 3.160,00 | 3.920,00 | 4.010,00 |
| 16 | 2.540,00 | 2.880,00 | 2.950,00 | 3.130,00 | 3.210,00 | 3.990,00 | 4.100,00 |
| 17 | 2.570,00 | 2.930,00 | 3.000,00 | 3.190,00 | 3.270,00 | 4.070,00 | 4.180,00 |
| 18 | 2.610,00 | 2.970,00 | 3.040,00 | 3.240,00 | 3.330,00 | 4.150,00 | 4.260,00 |
| 19 | 2.640,00 | 3.020,00 | 3.090,00 | 3.290,00 | 3.380,00 | 4.230,00 | 4.340,00 |
| 20 | 2.670,00 | 3.060,00 | 3.130,00 | 3.350,00 | 3.440,00 | 4.310,00 | 4.420,00 |
Was bedeuten die Gruppen?
Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.
Gruppe I
– Angestellte ohne eine der für die Gruppe II bis IV erforderlichen Berufsvoraussetzungen; – Arbeiter, die vertraglich als Angestellte (Angestellte ex contractu) beschäftigt werden; – Studenten, die verpflichtend im Rahmen einer facheinschlägigen Ausbildung an einer Fachhochschule oder Universität eine Fachpraxis (Pflichtpraktikum) absolvieren. Die Entlohnung für das Pflichtpraktikum muss mindestens den Gehältern der Beschäftigungsgruppe abzüglich 10 % entsprechen. (idF ab 1. 1. 2023) – Ferialbeschäftigte aus dem Bereich mittlerer und höherer Schulen sowie dem studentischen Bereich, deren Dienstverhältnis nicht länger als 3 Monate pro Kalenderjahr dauert, wobei deren Gehälter 25 % unter jenen dieser Beschäftigungsgruppe liegen; entsprechendes gilt für Ferialbeschäftigte zwischen Schulabschluss und Studiumbeginn; wurden bereits insgesamt mindestens 6 Monate auf Vollzeitbasis in einer WT-Kanzlei verbracht, ist kein 25 %-iger Abschlag in Abzug zu bringen. Sollten im Rahmen der Ferialbeschäftigung Tätigkeiten einer höheren Beschäftigungsgruppe ausgeübt werden, so ist in diese einzustufen. (idF ab 1. 1. 2022) Die Verweildauer in der Beschäftigungsgruppe I für neu begründete Dienstverhältnisse auf Vollzeitbasis beträgt ab dem 1. 1. 2012 maximal 3 Jahre. Danach hat eine Vorrückung in eine höhere Beschäftigungsgruppe zu erfolgen. Für bereits auf Vollzeitbasis bestehende Dienstverhältnisse in der Beschäftigungsgruppe I erfolgt ab 1. 1. 2015 eine Vorrückung in eine höhere Beschäftigungsgruppe.
Gruppe II
bis IV – Berufsvoraussetzungen: Angestellte mit einer der nachstehenden Berufsausbildungen: Lehre Steuerassistenz oder Finanz- und Rechnungswesenassistenz mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung; Lehre Bürokaufmann/frau mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung oder gleichwertiger schulischer Ausbildung gem Erlass vom BMWFJ in der jeweils geltenden Fassung und einem Jahr in einer Wirtschaftstreuhandkanzlei auf Vollzeitbasis; Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach); (lit c idF ab 1. Jänner 2021) Erfolgreicher Abschluss einer berufsbildenden höheren Schule mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach; erfolgreicher Abschluss eines Abiturientenkurses mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach an einer Handelsakademie; erfolgreicher Abschluss eines facheinschlägigen Hochschulstudiums oder einer vergleichbaren Ausbildung iSd § 13 Abs 1 WTBG gemäß der Fachprüfungszulassungsverordnung der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen in der jeweils geltenden Fassung; erfolgreicher Abschluss der Treuhandassistenten-Ausbildung (Artikel XV).
Buchhalterin / Buchhalter · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach);
Gruppenbeschreibung / QuelleBilanzbuchhalterin / Bilanzbuchhalter · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach);
Gruppenbeschreibung / QuellePersonalverrechnerin / Personalverrechner · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung zum diplomierten Lohnverrechner, Buchhalter oder Bilanzbuchhalter (WIFI, Bfi, WTAkademie oder eine in Umfang und Qualität vergleichbare Ausbildung mit Rechnungswesen oder Betriebswirtschaftslehre als Maturafach);
Gruppenbeschreibung / QuelleAssistenz / Office Management · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Lehre Steuerassistenz oder Finanz- und Rechnungswesenassistenz mit erfolgreich abgeschlossener Prüfung;
Gruppenbeschreibung / QuelleBei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.
Lehrlinge
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. Lehrjahr | 1.080,00 |
|---|---|
| 2. Lehrjahr | 1.290,00 |
| 3. Lehrjahr | 1.520,00 |
| 4. Lehrjahr | 1.870,00 |
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