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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Bühnenverein österreichischer Bundesländer u. Städte / Bühnenmitglieder

Österreichweit · Angestellte

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Erhöhungsart

Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Mindestlöhne und Zulagen für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.01.2025

Darstellendes Personal€
a)für Solist/innen sowie Solotänzer/innen2.476,50
b)für Chormitglieder2.281,80
c)für Mitglieder des Ballettcorps2.281,80
Szenischer Dienst€
a)für Trainingsmeister/innen2.476,50
b)für Assistent/innen2.318,09
c)Inspizient/innen und Souffleure/Souffleusen2.318,09
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Mindestlöhne und Zulagen für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.01.2025

a)für Chormitglieder nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von€ 62,48
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
monatlich.
b)für die Mitglieder des Ballettcorps (Gruppenverpflichtete) nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von€ 62,48
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
nach vollendeten zwölf Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
und nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
monatlich.
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Mindestlöhne und Zulagen für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.01.2025

c)nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von€ 62,48
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
und nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 62,48
monatlich.
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Mindestlöhne und Zulagen für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.01.2025

Darstellendes PersonalMindestgage § 15SFN-Zuschalg Zusatz KV § 14 (4)Fester Bezug gesamt (mindestens)
a)für Solist/innen sowie Solotänzer/innen2.107,66368,842.476,50
b)für Chormitglieder1.941,96339,842.281,80
c)für Mitglieder des Ballettcorps1.941,96339,842.281,80
Szenischer Dienst
a)für Trainingsmeister/innen2.107,66368,842.476,50
b)für Assistent/innen1.972,84345,252.318,09
c)Inspizient/innen und Souffleure/Souffleusen1.972,84345,252.318,09
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Mindestlöhne und Zulagen für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.01.2025

TreuezulageSFN-Zuschalg Zusatz KV § 14 (4)Treuezulage gesamt (mindestens)
a)für Chormitglieder nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von53,179,3162,48
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
monatlich.
b)für die Mitglieder des Ballettcorps (Gruppenverpflichtete) nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von53,179,3162,48
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
nach vollendeten zwölf Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
und nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
monatlich.
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Mindestlöhne und Zulagen für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.01.2025

TreuezulageSFN-Zuschalg Zusatz KV § 14 (4)Treuezulage gesamt (mindestens)
für Chormitglieder nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von53,179,3162,48
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren53,179,3162,48
monatlich.
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Mindestgagen und Gehälter für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.01.2026

Darstellendes PersonalMindestgage § 15SFN-Zuschalg Zusatz KV § 14 (4)Fester Bezug gesamt (mindestens)
a)für Solist/innen sowie Solotänzer/innen2.177,21381,012.558,22
b)für Chormitglieder2.006,04351,062.357,10
c)für Mitglieder des Ballettcorps2.006,04351,062.357,10
Szenischer Dienst
a)für Trainingsmeister/innen2.177,21381,012.558,22
b)für Assistent/innen2.037,95356,642.394,59
c)Inspizient/innen und Souffleure/Souffleusen2.037,95356,642.394,59
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Mindestgagen und Gehälter für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.01.2026

TreuezulageSFN-Zuschalg Zusatz KV § 14 (4)Treuezulage gesamt (mindestens)
a)für Chormitglieder nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von54,939,6164,54
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
monatlich.
b)für die Mitglieder des Ballettcorps (Gruppenverpflichtete) nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von54,939,6164,54
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
nach vollendeten zwölf Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
und nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
monatlich.
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Mindestgagen und Gehälter für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.01.2026

TreuezulageSFN-Zuschalg Zusatz KV § 14 (4)Treuezulage gesamt (mindestens)
für Chormitglieder nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von54,939,6164,54
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren54,939,6164,54
monatlich.
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Mindestgagen und Gehälter für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.08.2027

Darstellendes PersonalMindestgage § 15SFN-Zuschalg Zusatz KV § 14 (4)Fester Bezug gesamt (mindestens)
a)für Solist/innen sowie Solotänzer/innen2.226,83389,692.616,52
b)für Chormitglieder2.055,66359,742.415,40
c)für Mitglieder des Ballettcorps2.055,66359,742.415,40
Szenischer Dienst
a)für Trainingsmeister/innen2.226,83389,692.616,52
b)für Assistent/innen2.087,57365,322.452,89
c)Inspizient/innen und Souffleure/Souffleusen2.087,57365,322.452,89
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Mindestgagen und Gehälter für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.08.2027

TreuezulageSFN-Zuschalg Zusatz KV § 14 (4)Treuezulage gesamt (mindestens)
a)für Chormitglieder nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von55,489,7165,19
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
monatlich.
b)für die Mitglieder des Ballettcorps (Gruppenverpflichtete) nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von55,489,7165,19
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
nach vollendeten zwölf Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
und nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
monatlich.
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Mindestgagen und Gehälter für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.08.2027

TreuezulageSFN-Zuschalg Zusatz KV § 14 (4)Treuezulage gesamt (mindestens)
für Chormitglieder nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von55,489,7165,19
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren55,489,7165,19
monatlich.
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Mindestgagen und Gehälter für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.09.2028

Darstellendes PersonalMindestgage § 15SFN-Zuschalg Zusatz KV § 14 (4)Fester Bezug gesamt (mindestens)
a)für Solist/innen sowie Solotänzer/innen2.277,21389,692.675,72
b)für Chormitglieder2.106,04368,562.474,60
c)für Mitglieder des Ballettcorps2.106,04368,562.474,60
Szenischer Dienst
a)für Trainingsmeister/innen2.277,21398,512.675,72
b)für Assistent/innen2.137,95374,142.512,09
c)Inspizient/innen und Souffleure/Souffleusen2.137,95374,142.512,09
Originalquelle zur Tabelle ↗

Mindestgagen und Gehälter für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.09.2028

TreuezulageSFN-Zuschalg Zusatz KV § 14 (4)Treuezulage gesamt (mindestens)
a)für Chormitglieder nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von56,039,8165,84
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
monatlich.
b)für die Mitglieder des Ballettcorps (Gruppenverpflichtete) nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von56,039,8165,84
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
nach vollendeten zwölf Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
und nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
monatlich.
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Mindestgagen und Gehälter für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.09.2028

TreuezulageSFN-Zuschalg Zusatz KV § 14 (4)Treuezulage gesamt (mindestens)
für Chormitglieder nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von56,039,8165,84
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren56,039,8165,84
monatlich.
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Mindestgagen und Gehälter für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.01.2026

Darstellendes Personal€
a)für Solist/innen sowie Solotänzer/innen2.558,22
b)für Chormitglieder2.357,10
c)für Mitglieder des Ballettcorps2.357,10
Szenischer Dienst€
a)für Trainingsmeister/innen2.558,22
b)für Assistent/innen2.394,59
c)Inspizient/innen und Souffleure/Souffleusen2.394,59
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Mindestgagen und Gehälter für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.01.2026

a)für Chormitglieder nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von€ 64,54
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
monatlich.
b)für die Mitglieder des Ballettcorps (Gruppenverpflichtete) nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von€ 64,54
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
nach vollendeten zwölf Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
und nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
monatlich.
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Mindestgagen und Gehälter für Bühnenmitglieder

Gültig ab 01.01.2026

c)nach vollendeten zwei Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von€ 64,54
nach vollendeten vier Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
nach vollendeten sechs Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
nach vollendeten acht Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
nach vollendeten zehn Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
nach vollendeten 15 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
und nach vollendeten 20 Vertragsjahren an derselben Bühne mit einem Betrag von weiteren€ 64,54
monatlich.
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