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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

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Erhöhungsart

Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen. Sonderzahlungen (automatische Extraktion): ca. ein Monatsentgelt je Sonderzahlung

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Tarifgehälter

Gültig ab 01.06.2026

Tarifgehälter gültig bis 31.05.2026ErhöhungTarifgehälter gültig ab 01.06.2026
€
Redakteursaspiranten (§ 7)
im 1. Jahr3.093,0084,003.177,00
Technisch redaktioneller Dienst = TRD Layouter, Grafiker, Bildbearbeiter, Cutter (§ 8)
im 1. Jahr3.093,0084,003.177,00
im 2. Jahr3.196,0087,003.283,00
in der Regelstufe3.434,0093,003.527,00
Redakteure (§ 6)
im 1. Jahr3.366,0091,003.457,00
im 2. Jahr3.501,0095,003.596,00
in der Regelstufe3.808,00103,003.911,00
Praktikanten (§ 7a)1.069,0029,001.098,00
Rufbereitschaft (§ 27b) pro Stunde9,940,2710,21
passive Reisezeit (§ 31a) pro Stunde16,560,4517,01
Honorierung von Textbeiträgen:
ständige freie Mitarbeiter pro 1.000 Anschläge55,201,6056,80
außervertragliche Beiträge (§ 28) pro 1.000 Anschläge13,500,3613,86
Reiseaufwandzuschlog für angeordnete außervertragliche Textbeiträge(§ 28) während dazu erforderlicher mehrtägiger Reise (zB Reisereportage): gebührt nur, soweit nicht höhere Summe an pauschalem Tag- und Nächtigungsgeld geleistet wird.47,001,2748,27
Honorierung von Bildbeiträgen:
ständige freie Mitarbeiter, Ausarbeitung im Verlag35,321,0236,34
ständige freie Mitarbeiter, reproduktionsfähiges Foto64,031,8665,89
außervertragliche Beiträge (§ 28) (in der Regel reproduktionsfähig)13,500,3613,86
Honorierung von Videobeiträgen:
ständige Freie Mitarbeiter, bei Beistellung von Rohmaterial60,721,7662,48
ständige freie Mitarbeiter, bei Beistellung von bearbeitetem* Material103,773,01106,78
außervertragliche Beiträge (§ 28), bei Beistellung von Rohmaterial15,000,4115,41
außervertragliche Beiträge (§ 28), bei Beistellung von bearbeitetem* €23,00 Videobeitrag bis 10 Minuten23,000,6223,62
außervertragliche Beiträge (§ 28), bei Beistellung von bearbeitetem* €46,00 Beitrag über 10 Minuten46,001,2447,24
Infrastrukturpauschale287,017,75294,76
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Tarifgehälter

Gültig ab 01.06.2026

Mindestbeträge bei Anwendbarkeit der Quinquennienbremse (§ 23.3) bis 31.05.2026Mindestbeträge bei Anwendbarkeit der Quinquennienbremse (§ 23.3) ab 01.06.2026
QQ 1-1€ 114,22€ 117,53
QQ1-2€ 117,65€ 121,06
QQ1-3€ 80,79€ 83,13
QQ1-4€ 82,41€ 84,80
QQ2€ 252,15€ 259,46
QQ3€ 267,29€ 275,04
QQ4€ 283,32€ 291,54
kein MB für weitere QQ.
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Tarifgehälter

Gültig ab 01.06.2026

Mindestbeträge bei Anwendbarkeit der Übergangsbestimmung zu § 23.3 bis 31.05.2026Mindestbeträge bei Anwendbarkeit der Übergangsbestimmung zu § 23.3 ab 01.06.2026
QQ 1-1€ 114,22€ 117,53
QQ1-2€ 117,65€ 121,06
QQ1-3€ 80,79€ 83,13
QQ1-4€ 82,41€ 84,80
QQ2-1€ 84,05€ 86,49
QQ2-2€ 85,73€ 88,22
QQ2-3€ 87,45€ 89,99
QQ2-4€ 89,19€ 91,78
QQ3€ 363,92€ 374,47
QQ4€ 393,03€ 404,43
QQ5€ 212,24€ 218,40
kein MB für weitere QQ.
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Übergangsbestimmung:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. QQbeträgt 10 % vom Ist-Gehalt und ist innerhalb der fünf Jahre der Quinquennienperiode wie folgt zu verteilen: 3 % nach dem vollendeten ersten Jahr in der Regelstufe, 3 % nach dem vollendeten zweiten Jahr in der Regelstufe, 2 % nach dem vollendeten dritten Jahr in der Regelstufe und 2 % nach dem vollendeten vierten Jahr in der Regelstufe.
2. QQbeträgt 8 % und ist innerhalb der fünf Jahre der nächsten Quinquennienperiode wie folgt zu verteilen: 2 % nach dem vollendeten sechsten Jahr in der Regelstufe, 2 % nach dem vollendeten siebten Jahr in der Regelstufe, 2 % nach dem vollendeten achten Jahr in der Regelstufe und 2 % nach dem vollendeten neunten Jahr in der Regelstufe.
3. QQ8 %
4. QQ8 %
5. QQ4 %
Weitere1 %
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Entgelt

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Anspruch auf volles EntgeltAnspruch auf reduziertes ­Entgelt
DienstjahrWochenWochen
im 1.64 mit 50 % des Entgelts
im 2. bis 5.128 mit 49 % des Entgelts
im 6. bis 10.1610 mit 49 % des Entgelts
im 11. bis 15.2012 mit 49 % des Entgelts
im 16. bis 20.2214 mit 49 % des Entgelts
im 21. und darüber2416 mit 49 % des Entgelts
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Kündigungsbeschränkung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im 1. bis 5. Dienstjahr5 Monate
im 6. bis 10. Dienstjahr10 Monate
im 11. bis 15. Dienstjahr15 Monate
im 16. bis 20. Dienstjahr20 Monate
ab dem 21. Dienstjahr24 Monate
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Tarifgehälter

Gültig ab 01.06.2025

Tarifgehälter gültig bis 31.05.2024Erhöhung um 3,1 %Tarifgehälter gültig ab 01.06.2025
€
Redakteursaspiranten (§ 7)
im 1. Jahr3.000,0093,003.093,00
Technisch redaktioneller Dienst = TRD Layouter, Grafiker, Bildbearbeiter, Cutter (§ 8)
im 1. Jahr3.000,0093,003.093,00
im 2. Jahr3.099,0097,003.196,00
in der Regelstufe3.330,00104,003.434,00
Redakteure (§ 6)
im 1. Jahr3.264,00102,003.366,00
im 2. Jahr3.395,00106,003.501,00
in der Regelstufe3.693,00115,003.808,00
Praktikanten (§ 7a)1.036,1732,831.069,00
Rufbereitschaft (§ 27b) pro Stunde9,640,309,94
passive Reisezeit (§ 31a) pro Stunde16,060,5016,56
Honorierung von Textbeiträgen:
ständige freie Mitarbeiter pro 1.000 Anschläge53,541,6655,20
außervertragliche Beiträge (§ 28) pro 1.000 Anschläge35,33–13,50
Reiseaufwandzuschlog für angeordnete außervertragliche Textbeiträge(§ 28) während dazu erforderlicher mehrtägiger Reise (zB Reisereportage): gebührt nur, soweit nicht höhere Summe an pauschalem Tag- und Nächtigungsgeld geleistet wird.––47,00
Honorierung von Bildbeiträgen:
ständige freie Mitarbeiter, Ausarbeitung im Verlag34,261,0635,32
ständige freie Mitarbeiter, reproduktionsfähiges Foto62,101,9364,03
außervertragliche Beiträge (§ 28) (in der Regel reproduktionsfähig)––13,50
Honorierung von Videobeiträgen:
ständige Freie Mitarbeiter, bei Beistellung von Rohmaterial58,891,8360,72
ständige freie Mitarbeiter, bei Beistellung von bearbeitetem* Material100,653,12103,77
außervertragliche Beiträge (§ 28), bei Beistellung von Rohmaterial––15,00
außervertragliche Beiträge (§ 28), bei Beistellung von bearbeitetem* €23,00 Videobeitrag bis 10 Minuten––23,00
außervertragliche Beiträge (§ 28), bei Beistellung von bearbeitetem* €46,00 Beitrag über 10 Minuten––46,00
Infrastrukturpauschale278,388,63287,01
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Änderung der Tarifpositionen unterhalb der Regelstufe

Gültig ab 01.06.2024

Tarifgehälter gültig ab 1. 6. 2024
Redakteursaspiranten (§ 7)€ 3.000,00
Technisch-redaktioneller Dienst (=TRD)
Layouter, Grafiker, Bildbearbeiter, Cutter (§ 8)
im 1. Jahr€ 3.000,00
im 2. Jahr€ 3.099,00
Redakteure (§ 6)
im 1. Jahr€ 3.264,00
im 2. Jahr€ 3.395,00
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Entgelt

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Anspruch auf volles EntgeltAnspruch auf reduziertes ­Entgelt
DienstjahrWochenWochen
im 1.64 mit 50 % des Entgelts
im 2. bis 5.128 mit 49 % des Entgelts
im 6. bis 10.1610 mit 49 % des Entgelts
im 11. bis 15.2012 mit 49 % des Entgelts
im 16. bis 20.2214 mit 49 % des Entgelts
im 21. und darüber2416 mit 49 % des Entgelts
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Kündigungsbeschränkung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im 1. bis 5. Dienstjahr5 Monate
im 6. bis 10. Dienstjahr10 Monate
im 11. bis 15. Dienstjahr15 Monate
im 16. Bis 20. Dienstjahr20 Monate
ab dem 21. Dienstjahr24 Monate
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„§ 23 Quinquennium

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Mindestbeträge für Quinquennien 2024KV-MG bei MindestentlohnungEntspricht % des KV-MG
QQ 1-1€ 110,79€ 3.803,793,00 %
QQ1-2€ 114,11€ 3.917,903,00 %
QQ1-3€ 78,36€ 3.996,262,00 %
QQ1-4€ 79,93€ 4.076,192,00 %
QQ2€ 244,57€ 4.320,766,00 %
QQ3€ 259,25€ 4.580,006,00 %
QQ4€ 274,80€ 4.854,806,00 %
kein MB für weiter QQ.
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„§ 23 Quinquennium

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. QQbeträgt 10 % vom Ist-Gehalt und ist innerhalb der fünf Jahre der Quinquennienperiode wie folgt zu verteilen: 3 % nach dem vollendeten ersten Jahr in der Regelstufe , 3 % nach dem vollendeten zweiten Jahr in der Regelstufe, 2 % nach dem vollendeten dritten Jahr in der Regelstufe und 2 % nach dem vollendeten vierten Jahr in der Regelstufe.
2. QQbeträgt 8 % und ist innerhalb der fünf Jahre der nächsten Quinquennienperiode wie folgt zu verteilen: 2 % nach dem vollendeten sechsten Jahr in der Regelstufe, 2 % nach dem vollendeten siebten Jahr in der Regelstufe, 2 % nach dem vollendeten achten Jahr in der Regelstufe und 2 % nach dem vollendeten neunten Jahr in der Regelstufe.
3. QQ8 %
4. QQ8 %
5. QQ4 %
Weitere1 %
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„§ 23 Quinquennium

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Mindestbeträge für Quinquennien 2024KV-MG bei MindestentlohnungEntspricht % des KV-MG
QQ 1-1€ 110,79€ 3.803,793,00 %
QQ1-2€ 114,11€ 3.917,903,00 %
QQ1-3€ 78,36€ 3.996,262,00 %
QQ1-4€ 79,93€ 4.076,192,00 %
QQ2-1€ 81,52€ 4.157,712,00 %
QQ2-2€ 83,15€ 4.240,862,00 %
QQ2-3€ 84,82€ 4.325,682,00 %
QQ2-4€ 86,51€ 4.412,202,00 %
QQ3€ 352,98€ 4.765,178,00 %
QQ4€ 381,21€ 5.146,398,00 %
QQ5€ 205,86€ 5.352,244,00 %
kein MB für weiter QQ.
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Freizeit bei Kindergartenbeginn und Einschulung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

„Bei Einschulung (erster Volksschultag) eines leiblichen, adoptierten oder in Pflege genommenen Kindes1
Beim ersten Kindergartentag (einmalig) eines leiblichen, adoptierten oder in Pflege genommenen Kindes1“
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Quinquennium

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. QQbeträgt 10 % vom Ist-Gehalt und ist innerhalb der fünf Jahre der Quinquennienperiode wie folgt zu verteilen: 3 % nach dem vollendeten ersten Jahr in der Regelstufe, 3 % nach dem vollendeten zweiten Jahr in der Regelstufe, 2 % nach dem vollendeten dritten Jahr in der Regelstufe und 2 % nach dem vollendeten vierten Jahr in der Regelstufe.
2. QQbeträgt 8 % und ist innerhalb der fünf Jahre der nächsten Quinquennienperiode wie folgt zu verteilen: 2 % nach dem vollendeten sechsten Jahr in der Regelstufe, 2 % nach dem vollendeten siebten Jahr in der Regelstufe, 2 % nach dem vollendeten achten Jahr in der Regelstufe und 2 % nach dem vollendeten neunten Jahr in der Regelstufe.
3. QQ8 %
4. QQ8 %
5. QQ4 %
Weitere1 %
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