KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Steinarbeitergewerbe / Schriftenhauer W
Österreichweit · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.
Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 39 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
SCHRIFTENHAUERTARIF
Gültig ab 01.05.2006
| A) ab 1. Mai 2006 |
|---|
| B) ab 1. Mai 2007 |
SCHRIFTENHAUERTARIF
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Arbeit | Material | Summe | |||
|---|---|---|---|---|---|
| 4.1. | Schriftzeichen bis 5 cm hoch | ||||
| a1) | Vertieft gravierte Schriftzeichen natur in Hartgestein | A) | € 1,88 | € 0,02 | € 1,90 |
| B) | € 1,92 | € 0,02 | € 1,94 | ||
| a2) | Vertieft gravierte Schriftzeichen natur in Kalk- und Kunststein | A) | € 1,28 | € 0,02 | € 1,30 |
| B) | € 1,31 | € 0,02 | € 1,33 | ||
| a3) | Glanzschrift mindestens 1 mm Tiefe, gotisch, ohne Unterschied der Größe, Niveau unter 50 cm, Füllungen über 3 cm Tiefe. Wenn mehrere der hier angeführten Schrift- oder Bearbeitungsarbeiten bei einer Kommission zusammentreffen, wird ebensooft die Zulage von 25% verrechnet. | plus 25 Prozent | |||
| b) | Nachgravieren von Haarstrichen und Füsseln | A) | € 0,24 | € 0,01 | € 0,25 |
| B) | € 0,24 | € 0,01 | € 0,25 | ||
| c1) | Färben (Nachfärben) von grav. Schriftzeichen in Hartgestein (inkl. mind. zweimaligem Einstreichen) | A) | € 0,24 | € 0,02 | € 0,26 |
| B) | € 0,24 | € 0,02 | € 0,26 | ||
| c2) | Färben (Nachfärben) von grav. Schriftzeichen in Kalk- und Kunststein (inkl. mind. zweimaligem Einstreichen) | A) | € 0,37 | € 0,02 | € 0,39 |
| B) | € 0,38 | € 0,02 | € 0,40 | ||
| d) | Vergolden von grav. Schriftzeichen (inkl. mind. zweimaligem Grundieren) | A) | € 0,37 | € 0,02 | € 0,39 |
| B) | € 0,38 | € 0,02 | € 0,40 | ||
| e) | Fassen oder Schattieren von grav. Schriftzeichen | A) | € 0,57 | € 0,02 | € 0,59 |
| B) | € 0,58 | € 0,02 | € 0,60 | ||
| 4.2. | Kreuze (Längs-plus Querbalken) und Striche, natur pro 5cm Balkenlänge und 6-10 mm Balkenbreite | 1 Schriftzeichen lt. 4.1. | |||
| 4.3. | Metallschriften montieren | nach freier Vereinbarung | |||
| 5. | Pauschalabgeltung (für Einzelkommissionen) mit: | ||||
| a) | 10 Schriftzeichen für Gravieren einer Jahreszahl (inkl. Bindestrich) | ||||
| b) | 20 Schriftzeichen für Gravieren von zwei Jahreszahlen (inkl. Bindestrich), oder eines Datums in Ziffern (Tag, Monat, Jahr) | ||||
| c) | 25 Schriftzeichen für Gravieren eines Vornamens samt Jahreszahl, oder eines Familiennamens, oder eines Datums in Zahlen mit vorgesetztem 'gest.', oder eines Datums mit ausgeschriebenem Monat. | ||||
| d) | 35 Schriftzeichen (als Mindestsatz), wenn vorstehende Pauschalsätze nicht zur Anwendung kommen. | ||||
| 6. | Zuschläge | ||||
| a) | 20% Zuschlag pro 1 cm Mehrhöhe pro tatsächlich graviertem Schriftzeichen lt. Punkt 4.1. a) - e) zusätzlich zu den Pauschalabgeltungen lt. Punkt 5. | ||||
| b) | 200% Zuschlag für kalligraphierte Schriften pro tatsächlich graviertem Schriftzeichen lt. Punkt 4.1. a) - e) zusätzlich zu den Pauschalabgeltungen lt. Punkt 5d) ohne Rücksicht auf Schriftgröße, Schriftart (Schreibschrift, Faksimile, etc.) und Strichstärke. | ||||
| c) | Für Reliefschriften 300% Zuschlag pro tatsächlich graviertem Schriftzeichen lt. Punkt 4.1. a) - e) zusätzlich zu den Pauschalabgeltungen lt. Punkt 5d), ohne Rücksicht auf Schriftgröße, Schriftart und Strichstärke. | ||||
| d) | Für Arbeiten außerhalb der Werkstätte 45% Friedhofszulage;von diesem sind 20% Erschwernis- und 20% Schmutzzulage | ||||
| e) | Für Arbeiten außerhalb Wiens werden Wegzeit und Fahrtspesen vergütet. Berechnungsgrundlage ist der Steinmetz-KV-Lohn, bzw. die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel, oder das anteilige km-Geld ab Stadtgrenze. | ||||
| 7. | Blattgold-Beistellung (65 x 65 mm groß, kein Sturmgold) | ||||
| a) | Pro tatsächlich graviertem Schriftzeichen lt. Punkt 4.1.a1) und a2) in der Werkstätte 0,5 Blatt, sowie Pauschalabgeltungen lt. Punkt 5a) - d). | ||||
| b) | Pro tatsächlich graviertem Schriftzeichen lt. Punkt 4.1.a1) und a2) am Friedhof 0,80 Blatt, sowie Pauschalabgeltungen lt. Punkt 5a) - d). | ||||
| c) | Pro 1 cm Mehrhöhe 20% Gold zusätzlich zu Punkt 7a) und 7b). | ||||
| 8. | Grundlage für diesen Zusatzkollektivvertrag ist der Steinmetz-Kollektivvertragslohn (mit über zweijähriger Praxis nach der Auslehre). Ändert sich dieser, so ändert sich im selben Prozentsatz auch dieser Zusatz-Kollektivvertrag, jedoch abgemindert um 25%. | ||||
| 9. | Ausnahmen | ||||
| Für Schriftenhauerarbeiten (Einzelkommissionen) mit über 200 Schriftzeichen kommt dieser Vertrag nicht zur Anwendung (Entlohnung nach freier Vereinbarung). | |||||
| 10. | Die diesem Vertrag unterliegenden Dienstnehmer verpflichten sich, keine Aufträge von Dritten für einschlägige Arbeiten zu übernehmen. | ||||
| 11. | Sonstige Bestimmungen | ||||
| Das Schergold ist dem Graveur zu überlassen. Der Steinmetzlohn (mit über zweijähriger Praxis nach der Auslehre) ist dem Steingraveur garantiert. Satzzeichen gelten als 1 Schriftzeichen, außer Punkt und Beistrich. | |||||
| Das Gold wird von der Firma beigestellt. | |||||
| Das Auf- und Abbänken obliegt der Firma. |
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