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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Steinarbeitergewerbe / Schriftenhauer W

Österreichweit · Arbeiter

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Erhöhungsart

Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 39 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

SCHRIFTENHAUERTARIF

Gültig ab 01.05.2006

A) ab 1. Mai 2006
B) ab 1. Mai 2007
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SCHRIFTENHAUERTARIF

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

ArbeitMaterialSumme
4.1.Schriftzeichen bis 5 cm hoch
a1)Vertieft gravierte Schriftzeichen natur in HartgesteinA)€ 1,88€ 0,02€ 1,90
B)€ 1,92€ 0,02€ 1,94
a2)Vertieft gravierte Schriftzeichen natur in Kalk- und KunststeinA)€ 1,28€ 0,02€ 1,30
B)€ 1,31€ 0,02€ 1,33
a3)Glanzschrift mindestens 1 mm Tiefe, gotisch, ohne Unterschied der Größe, Niveau unter 50 cm, Füllungen über 3 cm Tiefe. Wenn mehrere der hier angeführten Schrift- oder Bearbeitungsarbeiten bei einer Kommission zusammentreffen, wird ebensooft die Zulage von 25% verrechnet.plus 25 Prozent
b)Nachgravieren von Haarstrichen und FüsselnA)€ 0,24€ 0,01€ 0,25
B)€ 0,24€ 0,01€ 0,25
c1)Färben (Nachfärben) von grav. Schriftzeichen in Hartgestein (inkl. mind. zweimaligem Einstreichen)A)€ 0,24€ 0,02€ 0,26
B)€ 0,24€ 0,02€ 0,26
c2)Färben (Nachfärben) von grav. Schriftzeichen in Kalk- und Kunststein (inkl. mind. zweimaligem Einstreichen)A)€ 0,37€ 0,02€ 0,39
B)€ 0,38€ 0,02€ 0,40
d)Vergolden von grav. Schriftzeichen (inkl. mind. zweimaligem Grundieren)A)€ 0,37€ 0,02€ 0,39
B)€ 0,38€ 0,02€ 0,40
e)Fassen oder Schattieren von grav. SchriftzeichenA)€ 0,57€ 0,02€ 0,59
B)€ 0,58€ 0,02€ 0,60
4.2.Kreuze (Längs-plus Querbalken) und Striche, natur pro 5cm Balkenlänge und 6-10 mm Balkenbreite1 Schriftzeichen lt. 4.1.
4.3.Metallschriften montierennach freier Vereinbarung
5.Pauschalabgeltung (für Einzelkommissionen) mit:
a)10 Schriftzeichen für Gravieren einer Jahreszahl (inkl. Bindestrich)
b)20 Schriftzeichen für Gravieren von zwei Jahreszahlen (inkl. Bindestrich), oder eines Datums in Ziffern (Tag, Monat, Jahr)
c)25 Schriftzeichen für Gravieren eines Vornamens samt Jahreszahl, oder eines Familiennamens, oder eines Datums in Zahlen mit vorgesetztem 'gest.', oder eines Datums mit ausgeschriebenem Monat.
d)35 Schriftzeichen (als Mindestsatz), wenn vorstehende Pauschalsätze nicht zur Anwendung kommen.
6.Zuschläge
a)20% Zuschlag pro 1 cm Mehrhöhe pro tatsächlich graviertem Schriftzeichen lt. Punkt 4.1. a) - e) zusätzlich zu den Pauschalabgeltungen lt. Punkt 5.
b)200% Zuschlag für kalligraphierte Schriften pro tatsächlich graviertem Schriftzeichen lt. Punkt 4.1. a) - e) zusätzlich zu den Pauschalabgeltungen lt. Punkt 5d) ohne Rücksicht auf Schriftgröße, Schriftart (Schreibschrift, Faksimile, etc.) und Strichstärke.
c)Für Reliefschriften 300% Zuschlag pro tatsächlich graviertem Schriftzeichen lt. Punkt 4.1. a) - e) zusätzlich zu den Pauschalabgeltungen lt. Punkt 5d), ohne Rücksicht auf Schriftgröße, Schriftart und Strichstärke.
d)Für Arbeiten außerhalb der Werkstätte 45% Friedhofszulage;von diesem sind 20% Erschwernis- und 20% Schmutzzulage
e)Für Arbeiten außerhalb Wiens werden Wegzeit und Fahrtspesen vergütet. Berechnungsgrundlage ist der Steinmetz-KV-Lohn, bzw. die Kosten der öffentlichen Verkehrsmittel, oder das anteilige km-Geld ab Stadtgrenze.
7.Blattgold-Beistellung (65 x 65 mm groß, kein Sturmgold)
a)Pro tatsächlich graviertem Schriftzeichen lt. Punkt 4.1.a1) und a2) in der Werkstätte 0,5 Blatt, sowie Pauschalabgeltungen lt. Punkt 5a) - d).
b)Pro tatsächlich graviertem Schriftzeichen lt. Punkt 4.1.a1) und a2) am Friedhof 0,80 Blatt, sowie Pauschalabgeltungen lt. Punkt 5a) - d).
c)Pro 1 cm Mehrhöhe 20% Gold zusätzlich zu Punkt 7a) und 7b).
8.Grundlage für diesen Zusatzkollektivvertrag ist der Steinmetz-Kollektivvertragslohn (mit über zweijähriger Praxis nach der Auslehre). Ändert sich dieser, so ändert sich im selben Prozentsatz auch dieser Zusatz-Kollektivvertrag, jedoch abgemindert um 25%.
9.Ausnahmen
Für Schriftenhauerarbeiten (Einzelkommissionen) mit über 200 Schriftzeichen kommt dieser Vertrag nicht zur Anwendung (Entlohnung nach freier Vereinbarung).
10.Die diesem Vertrag unterliegenden Dienstnehmer verpflichten sich, keine Aufträge von Dritten für einschlägige Arbeiten zu übernehmen.
11.Sonstige Bestimmungen
Das Schergold ist dem Graveur zu überlassen. Der Steinmetzlohn (mit über zweijähriger Praxis nach der Auslehre) ist dem Steingraveur garantiert. Satzzeichen gelten als 1 Schriftzeichen, außer Punkt und Beistrich.
Das Gold wird von der Firma beigestellt.
Das Auf- und Abbänken obliegt der Firma.
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