KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Rauchfangkehrer OÖ
Oberösterreich · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.
Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Lohnordnung für Oberösterreich
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. | Qualifizierte Gesellen (*) | € 2.647,60 |
|---|---|---|
| (*) | (a) | Gesellen mit Meisterprüfung |
| (b) | Gesellen, die berechtigt sind, alle im Rauchfangkehrergewerbe anfallenden Überprüfungsarbeiten selbständig auszuführen (Rauchfänge ausbrennen und überprüfen, Abgasprüfungen, Feuerstättenüberprüfungen und Spezialreinigungen). | |
| 2. | Gesellen (Arbeitnehmer mit erfolgreicher Lehrabschlussprüfung) | |
| (a) | Gliederung nach Gesellenjahren: | |
| im 1. u. 2. Gesellenjahr | € 2.377,30 | |
| im 3. u. 4. Gesellenjahr | € 2.459,80 | |
| ab dem 5. Gesellenjahr | € 2.531,00 | |
| 3. | Gehilfen (ausgelernte Arbeitnehmer ohne Lehrabschlussprüfung) | |
| (a) | Gliederung nach Gehilfenjahren: | |
| im 1. u. 2. Gehilfenjahr | € 2.277,10 | |
| im 3. u. 4. Gehilfenjahr | € 2.352,80 | |
| ab dem 5. Gehilfenjahr | € 2.419,00 | |
| Anmerkung : Die bisherige Lohnkategorie Helfer (Hilfsarbeiter) entfällt. Die in dieser Lohnkategorie bisher eingestuften Arbeitnehmer werden ab Inkrafttreten dieses Kollektivvertrages in die Lohnkategorie Gehilfen – im 1. und 2. Gehilfenjahr eingestuft. | ||
| 4. | Lehrlinge | |
| im 1. Lehrjahr | € 718,50 | |
| im 2. Lehrjahr | € 980,40 | |
| im 3. Lehrjahr | € 1.250,70 | |
| Lehrlinge, die nach Vollendung des 18. Lebensjahres die Lehre beginnen, erhalten im 1. Lehrjahr das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres. Im 2. Lehrjahr gebührt das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres. Lehrlinge, die während des ersten Lehrjahres das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten ab dem auf die Vollendung folgenden Monatsersten das Lehrlingseinkommen des 2. Lehrjahres und im 2. Lehrjahr das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres. Lehrlinge, die während des zweiten Lehrjahres das 18. Lebensjahr vollenden, erhalten ab dem auf die Vollendung folgenden Monatsersten das Lehrlingseinkommen des 3. Lehrjahres | ||
| 5. | Zulagen, Zuschläge und Pauschalen | |
| Schmutzzulage für alle Arbeitnehmer (ausgenommen Lehrlinge) | € 203,20 | |
| Schmutzzulage für Lehrlinge | € 150,60 |
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