KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Rauchfangkehrer NÖ
Niederösterreich · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Noch nicht belegt · Offen
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Lohnsätze
Gültig ab 01.01.2026
| ab 1. Jänner 2026 | ||
|---|---|---|
| I. | Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin mit abgeschlossener Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin (Gesellen) | |
| A. Qualifizierte Gesellen | ||
| a) Gesellen mit Meisterprüfung | € 2.932,50 | |
| b) Gesellen, die das Modul 1 (fachlich praktische Prüfung), Modul 2 (fachlich mündliche Prüfung) und Modul 3 (fachlich schriftliche Prüfung) der Rauchfangkehrer-Meisterprüfungsordnung positiv abgelegt haben | € 2.821,00 | |
| B. Gesellen, die nicht unter A) fallen: | ||
| Gliederung nach Gesellenjahren | ||
| im 1. und 2. Gesellenjahr, monatlich | € 2.291,50 | |
| im 3. und 4. Gesellenjahr, monatlich | € 2.613,50 | |
| ab dem 5. Gesellenjahr, monatlich | € 2.686,00 | |
| II. | Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin ohne Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin | |
| Gliederung nach Jahren der Berufstätigkeit im Rauchfangkehrergewerbe: | ||
| im 1. und 2. Jahr, monatlich | € 2.102,50 | |
| im 3. und 4. Jahr, monatlich | € 2.613,50 | |
| ab dem 5. Jahr, monatlich | € 2.613,50 | |
| III. | Lehrlinge | |
| im 1. Lehrjahr, monatlich | € 888,50 | |
| im 2. Lehrjahr, monatlich | € 1.106,50 | |
| im 3. Lehrjahr, monatlich | € 1.408,50 | |
| IV. Zulagen und Zuschläge, Pauschalen | ||
| qualifizierte Überstundenzuschläge | — | |
| Geschäftsführerzulage | 25 % | |
| Schmutzzulage – monatl. Pauschale (ausgenommen f. Lehrlinge) | € 214,00 | |
| Dampfkesselzulage | — | |
| Schlieferzulage | — | |
| Nachtzulage | 100 % | |
| Mehrleistungszulage | — | |
| Fahrradpauschale | — | |
| Bekleidungspauschale | — | |
| Die unter Abschnitt 11/F angeführte Schmutzzulage stellt einen Pauschalbetrag für jeweils einen Kalendermonat dar. Bei der Vereinbarung der Höhe der Schmutzzulage sind die Kollektivvertragsparteien von der durchschnittlichen Anzahl der Arbeitstage im Kalenderjahr ausgegangen und haben berücksichtigt, dass die pauschalierte Schmutzzulage auch für Feiertage zu bezahlen ist. | ||
| V. Nachtarbeit von 19.00 bis 05.30 Uhr | ||
| Die je nach Dienstvertrag bestehende betragsmäßige Differenz zwischen kollektivvertraglichem Stundenlohn und tatsächlichem Lohn (ohne kollektivvertragliche Zulagen) darf aus Anlass der ab 01.01.2026- 31.12.2026 erfolgenden kollektivvertraglichen Lohnerhöhungen nicht geschmälert werden. Ist die Differenz in Prozenten vereinbart, so gilt dies sinngemäß. |
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