KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Rauchfangkehrer BGL
Burgenland · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Noch nicht belegt · Offen
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Löhne
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Monatslohn in € | ||
|---|---|---|
| I. Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin mit abgeschlossener Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin (Gesellen) | ||
| A) | Qualifizierte Gesellen | |
| a) | Gesellen mit Meisterprüfung | 3.224,68 |
| b) | Gesellen, die berechtigt sind, alle im Rauchfangkehrergewerbe anfallenden Überprüfungs- und Wartungsarbeiten selbstständig auszuführen (messtechnische Überprüfungen 3.030,14 an Feuerungsanlagen und Wartungsarbeiten), so ferne der Geselle für diese Arbeiten laut Dienstzettel aufgenommen wurde | 3.030,14 |
| B) | Gesellen, die nicht unter A) a) fallen | |
| a) | ohne Gliederung nach Gesellenjahren einheitlich | 2.946,31 |
| II. Arbeitnehmer/Arbeitnehmerin ohne abgeschlossener Lehrabschlussprüfung im Lehrberuf Rauchfangkehrer/Rauchfangkehrerin | ||
| a) | ohne Gliederung nach Jahren der Berufstätigkeit im Rauchfangkehrergewerbe einheitlich | 2.453,98 |
| III. Lehrlinge | ||
| 1. Lehrjahr, monatlich 30 % des Gesellen – Lohngruppe B) a) | 883,89 | |
| 2. Lehrjahr, monatlich 45 % des Gesellen – Lohngruppe B) a) | 1.325,84 | |
| 3. Lehrjahr, monatlich 60 % des Gesellen – Lohngruppe B) a) | 1.767,79 | |
| IV. Zulagen und Zuschläge, Pauschalien | ||
| Qualifizierte Überstundenzuschläge | — | |
| Geschäftsführerzulage | 25 % vom höchsten Gesellenlohn | |
| Schmutzzulage pro Monat für alle Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen, mit Ausnahme der Lehrlinge | 100,00 | |
| Dampfkesselzulage an Wochentagen pro Arbeitsstunde für alle Arbeitnehmer/ Arbeitnehmerinnen, mit Ausnahme der Lehrlinge | 6,65 | |
| Nachtzulage – für Arbeiten in der Zeit von 20.00 Uhr bis 5.00 Uhr gebührt ein Zuschlag von | 100 % | |
| Mehrleistungszulage | — | |
| Fahrradpauschale | — | |
| Bekleidungspauschale | — | |
| V. Nachtarbeitszeit | ||
| Als Nachtarbeit gilt die Zeit von | 20.00 Uhr – 5.00 Uhr |
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