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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Private Kinderbetreuungseinrichtungen

Österreichweit · Angestellte

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Erhöhungsart

Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Entgeltbestimmungen für Angestellte von Privatkindergärten, -kinderkrippen und -horten (Privatkindertagesheimen)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

monatliches Bruttogehalt von €
im 1. und 2. Berufsjahr3.170,00
im 3. und 4. Berufsjahr3.237,00
im 5. und 6. Berufsjahr3.305,00
im 7. und 8. Berufsjahr3.373,00
im 9. und 10. Berufsjahr3.454,00
im 11. und 12. Berufsjahr3.525,00
im 13. und 14. Berufsjahr3.602,00
im 15. und 16. Berufsjahr3.680,00
im 17. und 18. Berufsjahr3.756,00
im 19. und 20. Berufsjahr3.831,00
im 21. und 22. Berufsjahr3.903,00
im 23. und 24. Berufsjahr3.979,00
im 25. und 26. Berufsjahr4.057,00
im 27. und 28. Berufsjahr4.135,00
im 29. und 30. Berufsjahr4.208,00
im 31. bis 36. Berufsjahr4.283,00
im 37. und 38. Berufsjahr4.308,00
im 39. und 40. Berufsjahr4.380,00
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