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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Pflasterer

Österreichweit · Arbeiter

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Erhöhungsart

Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 39 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Artikel II – Lohnerhöhung

Gültig ab 01.05.2015

a) Akkordsätze für Oberösterreichab 01. Mai 2015 €
1.Kleinsteine, Sorte 10 bis 12 und 8 bis 10 cm, per qm4,427
2.Kleinsteine, Sorte 6 bis 8 und 5 bis 7 cm, per qm5,196
3.Mosaik, Sorte 4 bis 6 cm, per qm8,840
4.Mosaik, Sorte 3 bis 5 cm, per qm10,686
5.Mosaik, Sorte 3 bis 5 cm, Schuppenmuster, per qm14,236
6.Mosaik, Sorte 3 bis 5 cm, farbig, per qm15,902
7.Großsteine, alle Sorten, per qm4,313
8.Riesenschotter, per qm6,424
9.Randsteine, Normalprofil, und alte 10/25 cm, per lfm2,223
10.Randsteine, 20/20 cm, per lfm1,845
11.Bordsteine bis 20/20 cm, per lfm1,845
12.Überhöhter Saum in Beton, per lfm1,706
13.Tiefsaum mit Sand, per lfm1,351
14.Rinnsal, doppelreihig, per lfm2,263
15.Wenn Saumverlegung im Bogen, mit einem Radius kleiner als 20 cm, erfolgt bei allen Steinsorten eine Aufzahlung für Sandschlemmen, per qm15%
16.Rammen für Sandschlemmen, per qm1,253
17.Rammen für Zementverguss, Mosaik und Riesenschotter (Sandeln und Betonmischer durch Hilfsarbeiter) per qm1,408
18.Hilfsarbeiter (Einscheiber) bei Pflasterung mit Kleinsteinen und Riesenschotter erhalten pro qm Leistung der zu bedienenden Pflasterer1,440
19.Der Helfer bei Randsteinverlegung erhält zusätzlich zum Regie-(Zeit-)Lohn per lfm0,151
20.Besondere Bestimmungen
a)Wenn für zwei Pflasterer nur ein Hilfsarbeiter (Einscheiber) zur Verfügung steht, so ist der Helfer im Akkord (Punkt 18) zu entlohnen. Die Steinzuführung bis 10m Entfernung ist im Akkordsatz mitinbegriffen, wenn keine Hindernisse vorhanden sind (Aufgrabungen, Schuttanhäufungen), wodurch die Zufahrt behindert wird.
b)Schlaglöcher sind in der Regel so zu berechnen, dass für drei Löcher (ein Loch bis zu sieben Steinen) zwei Quadratmeter zu bezahlen sind, Schlaglöcher über sieben Steine und unter einem Quadratmeter Fläche sind als Schlaglöcher zu bezahlen und zu berechnen.
c)Bei schlechtem Wetter (Regen, Schnee, Kälte) und bei einer Baudauer von mindestens einer Arbeitswoche stellt der Meister einen heizbaren Raum sowie das nötige Brennmaterial auf seine Kosten zur Verfügung.
d)Zum Randsteinlegen sind jene Arbeitnehmer heranzuziehen, denen auf Grund ihrer körperlichen Verfassung diese Arbeit zumutbar ist.
e)Bei Arbeiten bis zu einem Gesamtausmaß von 80 qm je Baustelle (Auftrag) ist bei den Akkordpositionen 1–8 ein Zuschlag von 10 Prozent zu zahlen.
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Artikel II – Lohnerhöhung

Gültig ab 01.05.2015

b) Akkordsätze für die Steiermarkper qm bzw. lfm ab 01. Mai 2015 €
1.1 qm Kleinstein 9/11 verlegen4,142
2.1 qm Kleinstein 8/10 verlegen4,335
3.1 qm Kleinstein 7/9 verlegen4,656
4.1 qm Kleinstein 6/8 verlegen5,264
5.1 qm Kleinstein 5/7 verlegen6,189
6.1 qm Kleinstein 4/6 verlegen8,663
7.1 qm Kleinstein 3/5 verlegen11,742
8.1 qm Riesensch.-Pfl. bis 7 cm hoch6,806
9.1 qm Riesensch.-Pfl. über 7 cm hoch6,363
10.1 qm Würfelpflaster 5/74,335
11.1 qm Würfelpflaster 7/74,335
12.1 qm Kieselpflaster4,335
13.1 lfm Randstein verlegen, schmal2,513
14.1 lfm Randstein verlegen, breit3,223
15.1 lfm Randleisten, stehender Binder2,513
16.1 lfm Bordsteine und Würfelschar2,331
17.2 Reihen Kleinsteine1,799
18.1 qm mit zweimal Rammen und Einkehren1,257
19.1 qm Einscheiben und Bodenbereitung1,616
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Artikel II – Lohnerhöhung

Gültig ab 01.05.2015

per qm bzw. lfm ab 01. Mai 2015 €
11.7/7'-Würfel, 5/7/7'-Steine gelegt und 5/7/9'-Steine hochkantig gestellt5,186
12.Hochkantig gestellte glatte oder geritzte 5/7/7'- Steine und 6/6'-Würfelsteine6,509
13.Ordinäre Steine und 9'-Würfelsteine6,153
14.Halbgutsteine (Pflasterln)5,186
15.12'-Plattensteine, trocken verlegt5,814
16.18'-Plattensteine, trocken verlegt7,773
17.Kleinsteinpflaster, in Segmentform versetzt:
a)Steingröße 10/12 cm6,858
b)Steingröße 9/11 cm7,652
c)Steingröße 8/10 cm8,206
d)Steingröße 7/9 cm9,007
e)Steingröße 6/8 cm9,794
f)Schröpfensteine12,883
18.Für Kleinsteinpflasterungen – Flächenpflaster in geschnürlten geraden Scharen wird eine Aufzahlung für Erschwernis bezahlt, und zwar je qm 30%
19.Mosaikpflaster, einf. oder mit Teppichmuster, mit ein- oder mehrfärbigen Steinen, Steingröße 3/ 5 cm, samt Rammen und Nebenarbeiten51,521
20.Keramitpflaster auf Unterbeton oder gewöhnlichem Terrain mit jeder Steingröße7,226
21.Gehsteig-Klinkerplatten, trocken verlegt, jede Plattengröße8,165
22.Stelcon-Pflasterungen, 18,5/9,4/8,5 cm, mit einund mehrfärbigen Steinen, trocken verlegt, samt Einlegen der Holzleisten, aber ohne Behauen der Steine8,447
23.Hartbetonstein-Pflasterungen (Behaton, Mäder, Univerbund usw.), sonst wie Pos. 22, jedoch ohne Einlegen der Holzleisten:
a)Steindicke bis 8 cm6,190
b)Steindicke von 8 bis 18 cm7,859
24.Einklauben, ohne Nebenarbeiten (Schnurspannen, Springersetzen, Ausstopfen, Rammen), in bereits gepflasterte Straßen über Rohrgräben usw.3,739
25.Alle Gattungen Pflastersteine, außer Randsteine, in nassem oder feuchtem Mörtel, feuchter oder trockener Zementmische versetzen, ohne Mörteloder Mischzubereitung0,695
26.Ausgießen von Pflasterflächen jeder Steinart mit Zementmörtel
a)bei Überschütten mit Zementmörtel und Reinigen der Pflasterflächen von anhaftender Zementfugenfüllung mittels Abreiben mit Sand oder Sägemehl3,062
b)bei Pfannenverguss, sonst wie a)9,198
27.Neulegen von Randsteinen samt Aufzwicken, Unterstopfen, Verputzen und Vergießen der Stoßfugen mit Zementmörtel auf vorhandener Unterlage.
a)32/24 cm Randsteine5,109
b)20/24 cm Randsteine4,390
c)15/20 cm oder 18/20 Beton-Randsteine3,807
d)18/20 cm Bordsteine3,222
e)Tiefbordsteine 10/15 bis 27/35 cm3,497
f)Leistensteine 10/15 bis 18/22 cm2,704
28.Umlegen von Randsteinen samt Aufbrechen, Reinigen der Steine, Unterstopfen, Verputzen und Vergießen der Stoßfugen mit Zementmörtel, Aufbrechen und provisorischer Wiederherstellung der Straßen- und Gehsteigdecke
a)32/24 cm Randsteine, wenn sich seitlich eine Betonunterlage anschließt8,020
b)32/24 cm Randsteine, wenn sich seitlich keine Betonunterlage anschließt7,524
c)20/24 cm Randsteine, wenn sich seitlich eine Betonunterlage anschließt6,817
d)20/24 cm Randsteine, wenn sich seitlich keine Betonunterlage anschließt6,329
e)15/20 cm oder 18/20 cm Beton-Randsteine, wenn sich seitlich eine Betonunterlage anschließt5,824
f)15/20 cm oder 18/20 cm Beton-Randsteine, wenn sich seitlich keine Betonunterlage anschließt5,341
g)18/20 cm Bordsteine, wenn sich seitlich eine Betonunterlage anschließt5,206
h)18/20 cm Bordsteine, wenn sich seitlich keine Betonunterlage anschließt4,720
i)Tiefbord- oder Leistensteine5,739
29.Bei Randsteinarbeiten mit Niet und Nut wird ein Zuschlag für Erschwernis vergütet, und zwar je lfm 10%.
30.Für Stiegen-, Neu- oder Umpflasterungen aus Rand- oder Bordsteinen wird eine Aufzahlung für Erschwernis vergütet, und zwar je lfm 100%.
31.Für das Abarbeiten von Randsteinköpfen werden vergütet:
a)32/24 cm Randsteinkopf1,5 Pflastererstdl.
b)20/24 cm Randsteinkopf1,25 Pflastererstdl.
c)18/20 Bordsteinkopf oder Betonrandsteinkopf1 Pflastererstdl.
32.Randbegrenzungs- und Streckscharenpflasterungen:
Bei den Arbeiten auf Mische oder Mörtel ist die Herstellung bzw. das Einbringen des Mörtels nicht in den Preisen beinhaltet, die Mörtelherstellung bzw. das Einbringen wird nach Pos. 47 oder 48 vergütet;
a)liegende Säume oder Rollscharen aus 7'- Würfel oder 5/7/7'-Steinen gelegt, trocken versetzt1,775
b)wie vor, jedoch in Mörtel versetzt1,954
c)stehende Säume oder Rollscharen aus 7/ 10,5'-Steinen, trocken versetzt2,336
d)wie vor, jedoch in Mörtel versetzt2,570
e)querstehende 5/7/7'-Steine als Säume oder Rollscharen, trocken versetzt2,051
f)wie vor, jedoch in Mörtel versetzt2,248
g)querstehende 5/7/10,5'-Steine als Säume oder Rollscharen, trocken versetzt2,710
h)wie vor, jedoch in Mörtel versetzt2,949
i)Streckscharen aus einer Schar 8/10 cm Kleinsteinen mit Schnurkante, trocken versetzt1,397
j)wie vor, jedoch in Mörtel versetzt1,461
k)Streckscharen aus 2 Scharen 8/10 cm Kleinsteinen mit zwei Schnurkanten, trocken versetzt3,519
l)wie vor, jedoch in Mörtel versetzt3,633
m)Streckscharen aus 3 Scharen 8/10 cm Kleinsteinen mit zwei Schnurkanten, trocken versetzt4,212
n)wie vor, jedoch in Mörtel versetzt4,395
33.Beton-Rasensteine versetzen:
a)33/15,5/3,5 cm Steine in Mörtel versetzen, jedoch ohne dessen Herstellung, samt Verfugen der Steine mit Zementmörtel3,419
b)100/20 – 30/5 – 8 cm Steine in Mörtel versetzen, sonst wie vor3,151
34.Zusatz zu den Pos. 27 bis 28 und 32 bis 33: Für die Erschwernis bei Randsteinlegungen, Randbegrenzungspflasterungen und Streckscharpflasterungen in Bogen, wird je lfm vergütet20%
35.Ausgießen von Randbegrenzungs- und Streckscharpflasterungen mit Zementmörtel:
a)stehende Randbegrenzungen (Säume) oder Rollscharen beidseitig verputzen und mittels Pfanne vollvergießen3,091
b)liegende Randbegrenzungen (Säume) oder Rollscharen beidseitig verputzen und mittels Pfanne vollvergießen2,051
c)stehende Randbegrenzungen (Säume) oder Rollscharen beidseitig und oben nur verputzen1,537
d)liegende Randbegrenzungen (Säume) oder Rollscharen beidseitig und oben nur verputzen1,019
e)Streckscharen aus Kleinsteinen mit Zementmörtel mittels Pfanne vollvergießen – je Schar – 10 cm breit0,814
f)Streckscharen aus Kleinsteinen mit Überschütten der Pflasterung mit Zementmörtel und Reinigen der Steine mittels Abreiben mit Sand oder Sägemehl – je Schar – 10 cm breit0,400
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Artikel II – Lohnerhöhung

Gültig ab 01.05.2015

per qm bzw. lfm ab 01. Mai 2015 €
36.Rammen von Großsteinpflasterflächen0,814
37.Rammen von Kleinsteinpflasterflächen1,222
38.Ausstopfen von Großsteinpflasterflächen oder Einkehren von Kleinsteinpflasterflächen bis zur völligen Verfüllung der Fugen mit Sand0,609
39.Aufbrechen von Pflasterflächen und die Steine seitlich lagern:
a)jede Art von Groß- und Gehsteigsteinen:
1. bei Sandfugenfüllung1,222
2. bei Kaltasphaltfugenfüllung1,222
3. bei Zementmörtelfugenfüllung2,458
4. bei Bitumen-Halbfugenverguss2,458
5. bei Bitumen-Vollfugenverguss4,121
b)jede Art von Kleinpflastersteinen:
1. bei Sandfugenfüllung2,458
2. bei Kaltasphaltfugenfüllung2,458
3. bei Zementmörtelfugenfüllung3,091
4. bei Bitumenfugenfüllung4,121
c)jede Art von Keramit- oder Hartbetonsteinen:
1. bei Sandfugenfüllung1,222
2. bei Zementfugenfüllung3,091
3. bei Bitumenfugenfüllung4,121
d)jede Art von Gehsteig-Klinkerplatten:
1. bei Sandfugenfüllung1,222
2. bei Zementmörtelfugenfüllung1,643
40.Reinigen der Steine von der anhaftenden Fugenfüllung:
a)jede Art von Groß- und Gehsteigsteinen:
1. von der Sandfugenfüllung0,609
2. von der Kaltasphaltfugenfüllung2,458
3. von der Zementmörtelfugenfüllung2,458
4. von der Bitumen-Halbfugenfüllung4,121
5. von der Bitumen-Vollfugenfüllung6,184
b)jede Art von Kleinsteinpflastersteinen:
1. von der Sandfugenfüllung1,222
2. von der Kaltasphaltfugenfüllung4,121
3. von der Zementmörtelfugenfüllung5,153
4. von der Bitumenfugenfüllung6,184
c)jede Art von Keramit- und Hartbetonsteinen:
1. von der Sandfugenfüllung1,222
2. von der Zementmörtelfugenfüllung4,121
3. von der Bitumenfugenfüllung8,251
d)jede Art von Gehsteig-Klinkerplatten:
1. von der Sandfugenfüllung0,609
2. von der Zementmörtelfugenfüllung2,458
41.Bodendurchschürfen ohne Bodenbewegung, je qm0,814
42.Bodenbereitung mit örtlicher Materialverführung; hiezu kommt bei Abtragung die Pos. 41 – Bodendurchschürfen:
a)Abtragung 0 bis 5 cm1,222
b)Abtragung 0 bis 10 cm2,458
c)Auftragung 0 bis 5 cm0,814
d)Auftragung 0 bis 10 cm1,437
43.Sandeinführen bei Pflasterungen bis 5 cm Höhe0,609
44.Sand zu- oder nachführen bei Künettenpflasterungen0,609
45.Steine zur Hand des Pflasterers legen – Zuklauben0,814
46.Wassertragen:
a)beigestellt mit Wasserwagen vom Meister0,195
b)beigestellt vom Pflasterer0,609
47.Betonherstellung, und zwar Pflaster- Unterbeton, Koffer- und Füsselbeton, Mörtel- und Mischzubereitung samt Zufuhr des Materials bis 25 m und samt Einbringung und Profilierung des Betons lt. den technischen Vorschriften für die Betonherstellung. 160 kg Zement und 1,25 m³ Sand je m³ Fertigbeton73,690
48.Einbringen und Profilieren von angeliefertem Fertigbetonmischgut, sonst wie vor24,556
49.Betonaufbruch, und zwar Straßen- und Gehsteigbeton, Pflaster-Unterbeton, Koffer- und Füsselbeton usw. und nach Erfordernis zerkleinern61,405
50.Aufbrechen von Gussasphalt und seitlich lagern:
a)bei 2 cm Dicke0,609
b)bei 4 cm Dicke1,222
51.Asphaltbelag (Hartgussasphalt auf Binder, Stampfasphalt, Teppichbelag, Bitumenkies und ähnliches) aufbrechen und seitlich lagern:
a)bis zu einer Dicke von 0–6 cm4,737
b)bis zu einer Dicke von 6,1–12 cm5,694
c)bis zu einer Dicke von 12,1–18 cm7,686
d)bis zu einer Dicke von 18,1–24 cm12,293
52.Schmutzzulage wird vergütet:
a)für Pflasterverguss mit Zementmörtel0,050
b)für Reinigen von Bitumenverguss0,050
c)für Randsteinpflasterungen, je lfm0,010
53.Das Metergeld (auch für Einklaubearbeiten) beträgt für den Pflasterer:
a)bei Groß- und Hartbetonsteinen0,060
b)bei Kleinsteinen0,135
c)bei Mosaiksteinen0,209
d)bei Randsteinen, je lfm0,050
54.Böschungs- und Stiegenpflasterungen. Für trocken verlegtes Pflaster (Großsteine) auf Böschungen und Stiegen wird der Preis von Fall zu Fall nach einem zu treffenden Übereinkommen vereinbart.
55.Für Pflasterungen in den Geleisen der Städt. Straßenbahnen während des Betriebs für Erschwernis bis zwei Linien wird ein Zuschlag von 15 Prozent und von drei Linien aufwärts ein Zuschlag von 25 Prozent auf die Preise der Akkordlöhne vergütet. Dies ohne Rücksicht auf die Dichte des Verkehrs der Straßenbahnzüge, und zwar in den Fahr- und Mitteltrögen sowie den Außenbandeln bis zu 60 cm Breite. Bei Bandeln über 60 cm Breite wird keine Vergütung geleistet.
56.Bei Pflasterungen für die Bundesbahn wird bei Fahr- und Mitteltrögen und den Außenbandeln bis zu 1m Breite auf alle Tarifsätze ein Zuschlag von 25 Prozent vergütet. Dieser Zuschlag wird auch bei den Bahnübersetzungen für die innerhalb der Absperrschranken gelegene Pflasterfläche bezahlt.
57.Für Pflasterungen von Künetten über Telefon-, Gas- und Wasserleitungen, Kabelschächten, Kanalbauten usw. von einzelnen Flächen von 0 bis 10 qm wird ein Zuschlag von 50 Prozent und von 10 bis 25 qm wird ein Zuschlag von 30 Prozent auf sämtliche Tarifsätze für Zeitversäumnis vergütet. Bei Längen- und Streckenpflasterungen von 0 bis 15 lfm wird ein Zuschlag von 50 Prozent und ab 15 bis 30 lfm ein Zuschlag von 30 Prozent auf sämtliche Tarifsätze für Zeitversäumnis vergütet. Bei Privatarbeiten in Höfen bis 200 qm Fläche im Gemeindegebiet von Wien wird ein Erschwerniszuschlag von 25 Prozent auf sämtliche Tarifsätze bezahlt.
58.Neu Im Quadratmeterpreis der Pos. 23 ist die Bezahlung von 2 Pflasterer- Hilfsarbeitern über 16 Jahre inkludiert. (Der Quadratmeterpreis versteht sich inklusive der Nebenarbeiten und Schneiden pro lfm bei Pflasterungen von über 70 qm). Für Hartbetonstein- Pflasterungen bis zu 70 qm gebührt ein Zuschlag von 20 Prozent auf den Quadratmeterpreis. Bei Pflasterungen bis 70 qm gebührt für das Schneiden pro lfm eine Vergütung von Werkzeuge und Maschinen (Rüttelplatten und Schneidemaschinen) sind vom Unternehmer beizustellen. Die Pflastererpartie setzt sich zusammen aus einem Pflasterergesellen und drei Hilfsarbeitern. Bei dieser Zusammensetzung gehen die Kosten eines Hilfsarbeiters zu Lasten des Unternehmers und zwei Hilfsarbeiter sind im Quadratmeterpreis beinhaltet. Darüber hinaus ist bei Verringerung des Hilfsarbeiteranteiles an der Pflastererpartie und unbeschadet des Quadratmeterpreises ein weiterer Hilfsarbeiter vom Unternehmer zu bezahlen.1,871
59.Für Zeitversäumnis, soweit nicht vom Arbeitnehmer verursacht, wird bei Akkordarbeiten auf den Stundenlohn ein Zuschlag von 100 Prozent bezahlt.
60.Steine zurichten, Zwickelschlagen wird nach dem Stundenlohn vergütet.
61.Für Mitteleinrichtungen, nebst anschließender Steine wird bei allen Arbeiten über 10m Mittellänge die Länge des Mittels nochmals mit 30 cm Breite vergütet, ohne Rücksicht auf eine geringere oder größere Breite der eingerichteten Fläche. Die Herstellung von Pflasterungen mit geraden oder halbrunden Scharen (Kleinsteine) wird nur dann für eine Vergütung von 30 cm im Mittel bezahlt, wenn die Pflasterfläche halbseitig oder mehrseitig für den Verkehr aufrechterhalten werden muss.
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Artikel II – Lohnerhöhung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Besondere Bestimmungen
62.Das Zuführen jedes zur Verarbeitung gelangenden Steinmaterials, ausgenommen Randsteine, auf eine Entfernung bis 10 m ist in den Akkordpreisen inbegriffen. Voraussetzung ist, dass keine Hindernisse vorhanden sind, wodurch die Zufuhr verhindert wird.
63.Die Instandhaltung der Pflasterflächen besorgt die betreffende Pflastererpartie in der Dauer von sieben Tagen, wenn dieselbe Partie die Rammarbeiten selbst besorgt hat und sich noch am selben Objekt befindet, kostenlos.
64.Zu Rammarbeiten sind nach Möglichkeit gelernte Pflasterer zu verwenden.
65.Schlaglöcher sind in der Regel so zu berechnen, dass für drei Löcher (ein Loch bis zu sieben Steinen) 2 qm zu bezahlen sind, für Schlaglöcher über sieben Steine und unter 1 qm Fläche sind zwei Schlaglöcher zu bezahlen und zu berechnen. Für Keramit bis sieben Steine (fünf Löcher) 2 qm. Über 30 Steine wird vermessen.
66.Für alle Arbeiten, für welche in diesem Tarif keine Akkordlöhne festgesetzt sind, werden solche vor Beginn der Arbeit unter Mitwirkung des Betriebsrates zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer vereinbart.
67.Bei schlechtem Wetter (Regen, Schnee, Kälte) stellt der Meister einen heizbaren Raum sowie das nötige Brennmaterial auf seine Kosten zur Verfügung.
68.Der Pflasterer hat keinen Anspruch auf die Ausführung der Nebenarbeiten; sollten daher einzelne Nebenarbeiten entfallen oder vom Meister ausgeführt werden, so entfällt auch die Bezahlung der nicht vom Pflasterer ausgeführten Nebenarbeiten und es wird nur die wirkliche Leistung bezahlt.
69.Bei Saum- und Rinnsalen in ungepflasterten Straßen (Makadam) usw. stellt der Unternehmer bei zwei Pflasterergehilfen einen Hilfsarbeiter zum Aufhacken und Aufräumen des Makadams auf seine Kosten bei.
70.Sortieren jeder Pflastergattung über 400 qm geschlossener Fläche besorgt der Meister (Unternehmer) durch eigens hiezu gestellte Hilfsarbeiter auf seine Kosten.
71.Bodenbereitung von 5 bis 10 cm. Auf- oder Abtrag über 50 qm Fläche besorgt der Meister mit eigens hiezu gestellten Hilfsarbeitern auf seine Kosten.
72.Ausgießen (mit Zement) – sämtlicher Steingattungen über 50 qm besorgt der Unternehmer auf seine Kosten.
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