KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Papierindustrie
Österreichweit · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
IST-Erhöhung · Quellengeprüft
Die IST-Monatsbezüge steigen um 1,8 % plus 28 Euro, der Fixbetrag bei Teilzeit aliquot.
Papierindustrie · Abschluss 2026
Je nach nachgewiesener negativer EBIT-Quote bzw. Pappenindustrie kann der Beginn auf September oder November verschoben sein. Fristen und Bedingungen des Originals sind maßgeblich.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 36 / 38 Wochenstunden. Mehrere oder bedingte Regelungen – Geltungsbereich in den Kennzahlen prüfen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Andere Entgeltsfälle
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bei Wohnungswechsel im Falle eines bereits bestehenden eigenen Haushaltes oder im Falle der Gründung eines eigenen Haushaltes | 2 Arbeitstage |
|---|---|
| Eigene Trauung oder Eintragung im Sinne des EPG | 3 Arbeitstage |
| Trauung von Geschwistern oder Kindern bzw. des Kindes des eingetragenen Partners oder der eingetragenen Partnerin im Sinne des EPG | 1 Arbeitstag |
| Keine besondere Freizeit gebührt, wenn die Eheschließung auf einen ohnehin dienstfreien Tag des(der) Arbeiters(in) fällt. | |
| Entbindung der Gattin (Lebensgefährtin) | 2 Arbeitstage |
| Tod des Ehegatten bzw. der Ehegattin, des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin, des eingetragenen Partners bzw. der eingetragenen Partnerin im Sinne des EPG, der Kinder (Ziehkinder) oder Eltern (Zieheltern) | 3 Arbeitstage |
| Tod der Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, eines Elternteils oder Kindes des eingetragenen Partners (der eingetragenen Partnerin) im Sinne des EPG, Enkelkinder, Geschwister der Ehegatten (der Lebensgefährten) und Ehegatten (Lebensgefährten) der Geschwister, Geschwister der Eltern, Kinder der Geschwister, wenn der(die) Arbeiter(in) mit dem(der) Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt lebte | 3 Arbeitstage |
| lebte der(die) Arbeiter(in) mit dem(der) Verstorbenen nicht im gemeinsamen Haushalt | 1 Arbeitstag |
Andere Entgeltsfälle
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bei Wohnungswechsel im Falle eines bereits bestehenden eigenen Haushaltes oder im Falle der Gründung eines eigenen Haushaltes | 2 Arbeitstage |
|---|---|
| Eigene Trauung oder Eintragung im Sinne des EPG | 3 Arbeitstage |
| Trauung von Geschwistern oder Kindern bzw. des Kindes des eingetragenen Partners oder der eingetragenen Partnerin im Sinne des EPG | 1 Arbeitstag |
| Keine besondere Freizeit gebührt, wenn die Eheschließung auf einen ohnehin dienstfreien Tag des(der) Arbeiters(in) fällt. | |
| Entbindung der Gattin (Lebensgefährtin) | 2 Arbeitstage |
| Tod des Ehegatten bzw. der Ehegattin, des Lebensgefährten bzw. der Lebensgefährtin, des eingetragenen Partners bzw. der eingetragenen Partnerin im Sinne des EPG, der Kinder (Ziehkinder) oder Eltern (Zieheltern) | 3 Arbeitstage |
| Tod der Geschwister, Großeltern, Schwiegereltern, eines Elternteils oder Kindes des eingetragenen Partners (der eingetragenen Partnerin) im Sinne des EPG, Enkelkinder, Geschwister der Ehegatten (der Lebensgefährten) und Ehegatten (Lebensgefährten) der Geschwister, Geschwister der Eltern, Kinder der Geschwister, wenn der(die) Arbeiter(in) mit dem(der) Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt lebte | 3 Arbeitstage |
| lebte der(die) Arbeiter(in) mit dem(der) Verstorbenen nicht im gemeinsamen Haushalt | 1 Arbeitstag |
ab 1. Mai 20261)
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Spezialarbeiter(innen) | € 3.407,30 |
|---|---|
| Lohngruppe 1 | € 3.119,45 |
| Lohngruppe 2 | € 2.914,27 |
| Lohngruppe 3 | € 2.859,35 |
| Lohngruppe 4 | € 2.732,41 |
| Lohngruppe 5 | € 2.627,98 |
| Lohngruppe 6 | € 2.296,05 |
Lehrlingseinkommen:
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. Lehrjahr | 40,0 % |
|---|---|
| 2. Lehrjahr | 50,0 % |
| 3. Lehrjahr | 55,0 % |
| 4. Lehrjahr | 75,5 % |
Lehrlingseinkommen:
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Spezialarbeiter(innen) | € 2.823,84 |
|---|---|
| Lohngruppe 1 | € 2.584,65 |
| Lohngruppe 2 | € 2.413,32 |
| Lohngruppe 3 | € 2.367,33 |
| Lohngruppe 4 | € 2.231,43 |
| Lohngruppe 5 | € 2.140,21 |
Lehrlingseinkommen:
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. Lehrjahr | 45,1 % |
|---|---|
| 2. Lehrjahr | 57,2 % |
| 3. Lehrjahr | 64,2 % |
| 4. Lehrjahr | 74,9 % |
Optionsrecht des Arbeitgebers auf Reduktion der Erhöhung der IST-Löhne bei niedriger oder negativer EBIT-Marge („Rezessionsklausel'):
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| EBIT-Marge in % = | EBIT | × 100 |
|---|---|---|
| NETTO-UMSATZERLÖSE |
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