KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Gewerbliche Molkereien und Käsereien
Österreichweit · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Noch nicht belegt · Offen
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Lohnanhang
Gültig ab 01.11.2025
| Lohngruppe: | Monatsgrundlohn in € | |
|---|---|---|
| a) | Molkerei- und Käsereigesellen bzw. Molkerei- und Käsereifacharbeiter (Buttermeier, Käser, Käseschmelzer u.ä.), sowie Professionisten, die in ihrer Profession verwendet werden, Turm- und Walzenfahrer, geprüfte Heizer und Maschinisten. | 2.918,50 |
| b) | Chauffeure, Facharbeiter im 1. Halbjahr nach der Auslehre, Heizer während der Anlernzeit. | 2.776,50 |
| c) | Helfer in der Werkstätte, Mitfahrer, Kranwärter, Hubstaplerfahrer, Portiere, Wächter, qualifizierte Arbeitskräfte. Qualifizierte Arbeit ist unter anderem die Tätigkeit an Maschinen, die zumindest einfache technische Kenntnisse erfordert. | 2.689,00 |
| d) | Sonstige Arbeitnehmer | 2.407,00 |
Lohnanhang
Gültig ab 01.11.2025
| e) | Lehrlinge |
|---|---|
| im 1. Lehrjahr | 978,00 |
| im 2. Lehrjahr | 1.257,50 |
| im 3. u. 4. Lehrjahr | 1.816,50 |
Dienstalterszulage
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 3. Dienstjahr pro Monat | € 138,92 |
|---|---|
| 6. Dienstjahr pro Monat | € 169,79 |
| 9. Dienstjahr pro Monat | € 199,63 |
| 12. Dienstjahr pro Monat | € 229,47 |
| 15. Dienstjahr pro Monat | € 260,34 |
| 18. Dienstjahr pro Monat | € 290,18 |
| 21. Dienstjahr pro Monat | € 322,08 |
| 24. Dienstjahr pro Monat | € 375,59 |
| 27. Dienstjahr pro Monat | € 398,22 |
| 30. Dienstjahr pro Monat | € 420,86 |
| 33. Dienstjahr pro Monat | € 442,47 |
| 36. Dienstjahr pro Monat | € 463,05 |
Zehrgelder
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bei einer Abwesenheit vom Betrieb von mindestens 5 Stunden | € 24,80 |
|---|---|
| Bei einer Abwesenheit vom Betrieb von mindestens 7 Stunden | € 36,52 |
| Für Nächtigung | € 45,99 |
| Arbeiter, die außerhalb der Betriebsstätte beschäftigt werden und keine Möglichkeit zur Einnahme des Mittagessens im Betrieb haben (11 bis 13 Uhr), erhalten eine Vergütung von | € 21,15 |
Entgeltfortzahlung, Krankengeldzuschuß
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| im 1. Dienstjahr durch | 4 Krankheitswochen, |
|---|---|
| nach dem 1. bis 5. Dienstjahr durch | 12 Krankheitswochen, |
| nach dem 5. Dienstjahr durch | 14 Krankheitswochen |
Lohnanhang
Gültig ab 01.11.2025
| Lohngruppe: | Monatsgrundlohn in € | |
|---|---|---|
| a) | Molkerei- und Käsereigesellen bzw. Molkerei- und Käsereifacharbeiter (Buttermeier, Käser, Käseschmelzer u.ä.), sowie Professionisten, die in ihrer Profession verwendet werden, Turm- und Walzenfahrer, geprüfte Heizer und Maschinisten. | 2.918,50 |
| b) | Chauffeure, Facharbeiter im 1. Halbjahr nach der Auslehre, Heizer während der Anlernzeit. | 2.776,50 |
| c) | Helfer in der Werkstätte, Mitfahrer, Kranwärter, Hubstaplerfahrer, Portiere, Wächter, qualifizierte Arbeitskräfte. Qualifizierte Arbeit ist unter anderem die Tätigkeit an Maschinen, die zumindest einfache technische Kenntnisse erfordert. | 2.689,00 |
| d) | Sonstige Arbeitnehmer | 2.407,00 |
Lohnanhang
Gültig ab 01.11.2025
| e) | Lehrlinge |
|---|---|
| im 1. Lehrjahr | 978,00 |
| im 2. Lehrjahr | 1.257,50 |
| im 3. u. 4. Lehrjahr | 1.816,50 |
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