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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Maschinenring-Service T reg. Gen.m.b.H

Tirol · Arbeiter

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Mehrere oder bedingte Regelungen – Geltungsbereich in den Kennzahlen prüfen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Voll- und Teilzeitbeschäftigte

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

BERUFSKATEGORIESTUNDENLOHN BRUTTO je nach Leistung und Verwendbarkeit
123
1.Maschinenführer€ 13,50€ 14,88€ 16,26
2.Grünraumpfleger€ 12,09€ 14,10€ 16,15
3.Sonstige auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet tätige Arbeiter€ 11,90€ 13,95€ 15,92
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Voll- und Teilzeitbeschäftigte

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. Lehrjahr€ 741,00
2. Lehrjahr€ 1.031,00
3. Lehrjahr€ 1.426,00
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Stunden- und Taglöhner

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

BERUFSKATEGORIESTUNDENLOHN BRUTTO je nach Leistung und Verwendbarkeit
123
1.Maschinenführer€ 17,17€ 19,00€ 20,82
2.Grünraumpfleger€ 15,53€ 18,06€ 20,65
3.Sonstige auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet tätige Arbeiter€ 15,24€ 17,80€ 20,37
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Sonstige Dienstverhinderungen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)bei eigener Eheschließung/Eintragung der Partnerschaft3 Tage,
oder Hochzeit/Eintragung der Partnerschaft der Kinder1 Tag;
b)Begräbnis des Ehegatten, des eingetragenen Partners, oder des Lebensgefährten, sofern der gemeinsame Haushalt seit sechs Monaten besteht4 Tage,
der Kinder, der Eltern3 Tage,
der Schwiegereltern, der Geschwister1 Tag;
c)Aufsuchen des Arztes oder Zahnbehandlers – die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung;
d)Niederkunft der Gattin oder der Lebensgefährtin, sofern der gemeinsame Haushalt seit sechs Monaten besteht2 Tage;
e)Ausübung des Wahlrechtes – die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung;
f)Wohnungswechsel innerhalb eines Kalenderjahres2 Tage;
g)Teilnahme an Sitzungen und Tagungen öffentlich rechtlicher Körperschaften, falls nicht diese den Lohnausfall ersetzen – die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung;
h)Vorladung vor Behörden und Gerichte sowie sonstiger Ämter, sofern der Dienstnehmer keinen Anspruch auf Ersatz des Verdienstentganges hat – die tatsächliche Dauer der Dienstverhinderung.
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