KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Lichtspieltheater W
Wien · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Noch nicht belegt · Offen
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2026
Gültig ab 01.04.2026
| Bruttomindeststundenlöhne für Eintritte bis 31.3.2019 | zuletzt | neu ab 1.4.2026 |
|---|---|---|
| Mehrfachfilmvorführer, der 7 Säle | € 17,99 | € 18,35 |
| Mehrfachfilmvorführer, der 3 Säle | € 15,15 | € 15,59 |
| Mehrsaalfilmvorführer in Ausbildung | € 12,84 | € 13,21 |
| Digitalfilmvorführer | € 15,92 | € 16,24 |
| Digitalfilmvorführer in Ausbildung | € 12,84 | € 13,21 |
| Turnusvorführer | € 12,14 | € 12,49 |
| alle anderen Filmvorführer | € 12,19 | € 12,54 |
| Kinoassistent | € 11,65 | € 11,99 |
| Kassier und Bueffetkraft | — | € 10,05 |
| Lohngruppe I (außer Kassier und Bueffetkraft) | — | € 10,05 |
Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2026
Gültig ab 01.04.2019 / 01.04.2026 (gemäß Spaltenüberschriften)
| Bruttomindeststundenlöhne für Eintritte ab 1.4.2019 | zuletzt | neu ab 1.4.2026 |
|---|---|---|
| Lohngruppe II | € 15,92 | € 16,24 |
| Lohngruppe I | € 9,77 | € 10,05 |
Was bedeuten die Gruppen?
Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.
Lohngruppe II
(neu ab 1. April 2026): ArbeitnehmerInnen, die Filmvorführtätigkeiten (unabhängig vom Filmträgermaterial) inklusive der technischen Wartung der Vorführ- und Tonanlagen ausführen. Für diese Tätigkeiten sind im Vergleich zur Lohngruppe I vertiefte Fachkenntnisse und eine längere praktische Arbeitserfahrung erforderlich.
Lohngruppe I
ArbeitnehmerInnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die ArbeitnehmerInnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiten- (ohne einschlägigen Berufsabschluss) verrichten, sowie die Bedienungs-, Kinokassen- und Kinobüffetkräfte.
Reinigungskraft · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
ArbeitnehmerInnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die ArbeitnehmerInnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiten- (ohne einschlägigen Berufsabschluss) verrichten, sowie die Bedienungs-, Kinokassen- und Kinobüffetkräfte.
Gruppenbeschreibung / QuelleBei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.
Bruttomindestlöhne ab dem 1. April 2026
Gültig ab 01.04.2026
| Bruttomindeststundenlöhne für Eintritte ab 1.4.2026 | zuletzt | neu ab 1.4.2026 |
|---|---|---|
| Lohngruppe III | € 15,92 | € 16,24 |
| Lohngruppe II | — | € 13,10 |
| Lohngruppe I | € 9,77 | € 10,05 |
Was bedeuten die Gruppen?
Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.
Lohngruppe III
ArbeitnehmerInnen, die regelmäßig zusätzliche Tätigkeiten zu den in der Lohngruppe II. angeführten verrichten und über eine einschlägige Berufsausbildung verfügen. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Filmvorführtätigkeiten (der Lohngruppe II) und zusätzlich Haustechniktätigkeiten (letztere mit einschlägigem Berufsabschluss) inklusive der Wartung von allgemeinen haustechnischen Anlagen (wie HKLS) und/oder sicherheitstechnischen Anlagen (wie Brandmeldeanlagen, Sicherheitsbeleuchtung) verrichten. Für diese Tätigkeiten sind ebenfalls vertiefte Fachkenntnisse und eine längere praktische Arbeitserfahrung sowohl in der Filmvorführung als auch in der Haustechnik erforderlich. Bei Eintritten vor dem 1. April 2026 gilt: Bisher der Lohngruppe II zugehörige MitarbeiterInnen werden auch dann nach der Lohngruppe III entlohnt, wenn sie ausschließlich Filmvorführtätigkeiten und keine haustechnischen Tätigkeiten verrichten.
Lohngruppe II
(neu ab 1. April 2026): ArbeitnehmerInnen, die Filmvorführtätigkeiten (unabhängig vom Filmträgermaterial) inklusive der technischen Wartung der Vorführ- und Tonanlagen ausführen. Für diese Tätigkeiten sind im Vergleich zur Lohngruppe I vertiefte Fachkenntnisse und eine längere praktische Arbeitserfahrung erforderlich.
Lohngruppe I
ArbeitnehmerInnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die ArbeitnehmerInnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiten- (ohne einschlägigen Berufsabschluss) verrichten, sowie die Bedienungs-, Kinokassen- und Kinobüffetkräfte.
Reinigungskraft · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
ArbeitnehmerInnen, die einfache Tätigkeiten nach Richtlinien und Anweisungen ausführen. Die ArbeitnehmerInnen benötigen eine Zweckausbildung. Zu dieser Lohngruppe zählen zum Beispiel ArbeitnehmerInnen, die Billeteur-, Reinigungs-, Kinohausarbeiten- (ohne einschlägigen Berufsabschluss) verrichten, sowie die Bedienungs-, Kinokassen- und Kinobüffetkräfte.
Gruppenbeschreibung / QuelleBei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.
Fehlgeldentschädigung:
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| pro Monat | |
|---|---|
| im Einsaalkino | € 40,95 |
| in anderen Kinos | € 50,29 |
Kleiderpauschale:
Gültig ab 01.04.2026
| ab 1.4.2026 | |
|---|---|
| Jacke / Sakko | € 60,30 2x p.a. |
| Leibchen / Hemd | € 36,20 2x p.a. |
Jubiläumsgelder
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 15 Jahren | 1 kollektivvertraglicher Monatslohn |
|---|---|
| 20 Jahren | 1,5 kollektivvertragliche Monatslöhne |
| 25 Jahren | 2 kollektivvertragliche Monatslöhne |
| 30 Jahren | 3 kollektivvertragliche Monatslöhne |
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