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Wien · Angestellte
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.
Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen. Sonderzahlungen (automatische Extraktion): ca. ein Monatsentgelt je Sonderzahlung
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Bruttomindestgehälter ab dem 1. April 2026
Gültig ab 01.04.2026
| BG I | BG II | BG III | BG IV | |
|---|---|---|---|---|
| 1. bis 3. Berufsjahr | 1.919,90 | 2.051,90 | 2.127,80 | 2.069,50 |
| 4. und 5. Berufsjahr | 1.919,90 | 2.179,60 | 2.246,10 | 2.069,50 |
| 6. und 7. Berufsjahr | 1.919,90 | 2.314,00 | 2.376,30 | 2.069,50 |
| 8. und 9. Berufsjahr | 1.919,90 | 2.314,00 | 2.505,20 | 2.069,50 |
| 10. Berufsjahr | 1.919,90 | 2.314,00 | 2.505,20 | 2.069,50 |
| 11. bis 15. Berufsjahr | 1.976,20 | 2.445,40 | 2.505,20 | 2.069,50 |
| 16. bis 19. Berufsjahr | 2.064,10 | 2.445,40 | 2.505,20 | 2.069,50 |
| ab dem 20. Berufsjahr | 2.219,30 | 2.445,40 | 2.505,20 | 2.069,50 |
Was bedeuten die Gruppen?
Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.
Beschäftigungsgruppe I
KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal
Buchhalterin / Buchhalter · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal
Gruppenbeschreibung / QuellePersonalverrechnerin / Personalverrechner · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal
Gruppenbeschreibung / QuelleVerkäuferin / Verkäufer · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal
Gruppenbeschreibung / QuelleBeschäftigungsgruppe II
BetriebsleiterInnen gemäß § 5 Abs 8 des Wiener Kinogesetzes, StellvertreterInnen des Konzessionärs/der Konzessionärin, selbstständige KorrespondentInnen mit Fremdsprachenkenntnissen, LeiterInnen des Lohnbüros, LeiterInnen des Personalbüros oder sonstiges, besonders qualifiziertes, administratives Personal
Beschäftigungsgruppe III
GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis Der/die programmierende GeschäftsführerIn erhält eine Umsatzbeteiligung von 1 %. Diese muss zur Gänze bis spätestens 31. Dezember jedes Jahres ausbezahlt sein.
Bilanzbuchhalterin / Bilanzbuchhalter · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis
Gruppenbeschreibung / QuelleGeschäftsführung / Unternehmensleitung · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis Der/die programmierende GeschäftsführerIn erhält eine Umsatzbeteiligung von 1 %. Diese muss zur Gänze bis spätestens 31. Dezember jedes Jahres ausbezahlt sein.
Gruppenbeschreibung / QuelleBeschäftigungsgruppe IV
KinoassistentIn, der/die für alle Tätigkeiten der Beschäftigungsgruppe I sowie fallweise und kurzfristig als Unterstützung (AssistentIn) für die in den Beschäftigungsgruppen II und III genannten Angestellten jeweils nach Diensterfordernis eingesetzt werden kann
Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.
Kleiderpauschale
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Jacke/Sakko: | € 64,44 |
|---|---|
| Leibchen/Hemd: | € 38,66 |
| Hose: | € 32,22 |
| Schuhe: | € 38,66 |
Jubiläumsgelder
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 15 Jahren mindestens | 25 % |
|---|---|
| des Brutto-Monatsgehaltes, | |
| 20 Jahren mindestens | 50 % |
| des Brutto-Monatsgehaltes, |
Jubiläumsgelder
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 25 Jahren mindestens | 1 Brutto-Monatsgehalt, |
|---|---|
| 35 Jahren mindestens | 2 Brutto-Monatsgehälter, |
| 40 Jahren mindestens | 3 Brutto-Monatsgehälter |
BRUTTOMINDESTGEHÄLTER AB DEM 1. APRIL 2025
Gültig ab 01.04.2025
| BG I | BG II | BG III | BG IV | |
|---|---|---|---|---|
| 1. bis 3. Berufsjahr | 1.865,80 | 1.994,10 | 2.067,80 | 2.011,20 |
| 4. und 5. Berufsjahr | 1.865,80 | 2.118,20 | 2.182,80 | 2.011,20 |
| 6. und 7. Berufsjahr | 1.865,80 | 2.248,80 | 2.309,30 | 2.011,20 |
| 8. und 9. Berufsjahr | 1.865,80 | 2.248,80 | 2.434,60 | 2.011,20 |
| 10. Berufsjahr | 1.865,80 | 2.248,80 | 2.434,60 | 2.011,20 |
| 11. bis 15. Berufsjahr | 1.920,50 | 2.376,50 | 2.434,60 | 2.011,20 |
| 16. bis 19. Berufsjahr | 2.005,90 | 2.376,50 | 2.434,60 | 2.011,20 |
| ab dem 20. Berufsjahr | 2.156,80 | 2.376,50 | 2.434,60 | 2.011,20 |
Was bedeuten die Gruppen?
Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.
Beschäftigungsgruppe I
KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal
Buchhalterin / Buchhalter · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal
Gruppenbeschreibung / QuellePersonalverrechnerin / Personalverrechner · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal
Gruppenbeschreibung / QuelleVerkäuferin / Verkäufer · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal
Gruppenbeschreibung / QuelleBeschäftigungsgruppe II
BetriebsleiterInnen gemäß § 5 Abs 8 des Wiener Kinogesetzes, StellvertreterInnen des Konzessionärs/der Konzessionärin, selbstständige KorrespondentInnen mit Fremdsprachenkenntnissen, LeiterInnen des Lohnbüros, LeiterInnen des Personalbüros oder sonstiges, besonders qualifiziertes, administratives Personal
Beschäftigungsgruppe III
GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis Der/die programmierende GeschäftsführerIn erhält eine Umsatzbeteiligung von 1 %. Diese muss zur Gänze bis spätestens 31. Dezember jedes Jahres ausbezahlt sein.
Bilanzbuchhalterin / Bilanzbuchhalter · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis
Gruppenbeschreibung / QuelleGeschäftsführung / Unternehmensleitung · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis Der/die programmierende GeschäftsführerIn erhält eine Umsatzbeteiligung von 1 %. Diese muss zur Gänze bis spätestens 31. Dezember jedes Jahres ausbezahlt sein.
Gruppenbeschreibung / QuelleBeschäftigungsgruppe IV
KinoassistentIn, der/die für alle Tätigkeiten der Beschäftigungsgruppe I sowie fallweise und kurzfristig als Unterstützung (AssistentIn) für die in den Beschäftigungsgruppen II und III genannten Angestellten jeweils nach Diensterfordernis eingesetzt werden kann
Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.
Gehaltsschema:
Gültig ab 01.04.2025
| BG I | BG II | BG III | BG IV | |
|---|---|---|---|---|
| 1. bis 3. Berufsjahr | 1.865,80 | 1.994,10 | 2.067,80 | 2.011,20 |
| 4. und 5. Berufsjahr | 1.865,80 | 2.118,20 | 2.182,80 | 2.011,20 |
| 6. und 7. Berufsjahr | 1.865,80 | 2.248,80 | 2.309,30 | 2.011,20 |
| 8. und 9. Berufsjahr | 1.865,80 | 2.248,80 | 2.434,60 | 2.011,20 |
| 10. Berufsjahr | 1.865,80 | 2.248,80 | 2.434,60 | 2.011,20 |
| 11. bis 15. Berufsjahr | 1.920,50 | 2.376,50 | 2.434,60 | 2.011,20 |
| 16. bis 19. Berufsjahr | 2.005,90 | 2.376,50 | 2.434,60 | 2.011,20 |
| ab dem 20. Berufsjahr | 2.156,80 | 2.376,50 | 2.434,60 | 2.011,20 |
Was bedeuten die Gruppen?
Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.
Beschäftigungsgruppe I
KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal
Buchhalterin / Buchhalter · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal
Gruppenbeschreibung / QuellePersonalverrechnerin / Personalverrechner · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal
Gruppenbeschreibung / QuelleVerkäuferin / Verkäufer · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
KassierInnen, auch mit EDV-unterstütztem Kartenverkauf und Abrechnung der Masetten, telefonischer Kartenbestellung, ebenso KassierInnen, die mit der Ausfertigung der Filmabrechnungen, dem Tagesrapport oder Ähnlichem betraut sind, KassenbotInnen, HilfsbuchhalterInnen, selbstständige KorrespondentInnen, LohnverrechnerInnen und sonstiges administratives Personal
Gruppenbeschreibung / QuelleBeschäftigungsgruppe II
BetriebsleiterInnen gemäß § 5 Abs 8 des Wiener Kinogesetzes, StellvertreterInnen des Konzessionärs/der Konzessionärin, selbstständige KorrespondentInnen mit Fremdsprachenkenntnissen, LeiterInnen des Lohnbüros, LeiterInnen des Personalbüros oder sonstiges, besonders qualifiziertes, administratives Personal
Beschäftigungsgruppe III
GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis Der/die programmierende GeschäftsführerIn erhält eine Umsatzbeteiligung von 1 %. Diese muss zur Gänze bis spätestens 31. Dezember jedes Jahres ausbezahlt sein.
Bilanzbuchhalterin / Bilanzbuchhalter · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis
Gruppenbeschreibung / QuelleGeschäftsführung / Unternehmensleitung · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
GeschäftsführerInnen im Sinne des § 3 des Wiener Kinogesetzes, LeiterInnen der Personalabteilung in größeren Betrieben, BilanzbuchhalterInnen und hoch qualifiziertes administratives Personal mit Dispositionsbefugnis Der/die programmierende GeschäftsführerIn erhält eine Umsatzbeteiligung von 1 %. Diese muss zur Gänze bis spätestens 31. Dezember jedes Jahres ausbezahlt sein.
Gruppenbeschreibung / QuelleBeschäftigungsgruppe IV
KinoassistentIn, der/die für alle Tätigkeiten der Beschäftigungsgruppe I sowie fallweise und kurzfristig als Unterstützung (AssistentIn) für die in den Beschäftigungsgruppen II und III genannten Angestellten jeweils nach Diensterfordernis eingesetzt werden kann
Bei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.
KLEIDERPAUSCHALE
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Jacke/Sakko: | € 64,44 |
|---|---|
| Leibchen/Hemd: | € 38,66 |
| Hose: | € 32,22 |
| Schuhe: | € 38,66 |
Kleiderpauschale
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Jacke/Sakko: | € 64,44 (2 x p.a.) |
|---|---|
| Leibchen/Hemd: | € 38,66 (2 x p.a.) |
| Hose: | € 32,22 (2 x p.a.) |
| Schuhe: | € 38,66 (2 x p.a.) |
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