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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Ledererzeugende Industrie

Österreichweit · Arbeiter

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Erhöhungsart

Mehrere Erhöhungsregeln · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Die Quellen enthalten verschiedene Erhöhungsmechanismen. Geltungsbereiche, Beschäftigungsgruppen und Stände müssen getrennt geprüft werden.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Stundenlohn in Euro per 1.1.2026
Lohngruppe I10,95
Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauhwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten/innen und Maschinisten/innen, qualifiziert angelernte Arbeiter/ innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter/innen.
Lohngruppe II10,56
Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/ innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführte Arbeiten beherrschen.
Lohngruppe III10,25
Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass- Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4). Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei.
Lohngruppe IV9,97
Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und Ähnliches. Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit.
Lohngruppe V10,10
Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte.
Lohngruppe VIWochenlohn 408,14
Portiere/innen und Nachtwächter/innen bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit.
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für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Stundenlohn in Euro per 1.2.2025
Lohngruppe I10,53
Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauhwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten/innen und Maschinisten/innen, qualifiziert angelernte Arbeiter/ innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter/innen.
Lohngruppe II10,16
Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/ innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführte Arbeiten beherrschen.
Lohngruppe III9,86
Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass- Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4). Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei.
Lohngruppe IV9,59
Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und Ähnliches. Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit.
Lohngruppe V9,72
Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte.
Lohngruppe VIWochenlohn 392,82
Portiere/innen und Nachtwächter/innen bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit.
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für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Stundenlohn in Euro per 1.1.2026
Lohngruppe I10,95
Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauhwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten/innen und Maschinisten/innen, qualifiziert angelernte Arbeiter/ innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter/innen.
Lohngruppe II10,56
Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/ innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführte Arbeiten beherrschen.
Lohngruppe III10,25
Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass- Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4). Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei.
Lohngruppe IV9,97
Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und Ähnliches. Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit.
Lohngruppe V10,10
Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte.
Lohngruppe VIWochenlohn 408,14
Portiere/innen und Nachtwächter/innen bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit.
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ab 1. Jänner 2026

Gültig ab 01.01.2026

im 1. Lehrjahr monatlichEuro 795,00
im 2. Lehrjahr monatlichEuro 912,00
im 3. Lehrjahr monatlichEuro 1.101,00
im 4. Lehrjahr monatlichEuro 1.220,00
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ab 1. Jänner 2026

Gültig ab 01.01.2026

im 1. Lehrjahr monatlichEuro 795,00
im 2. Lehrjahr monatlichEuro 974,00
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Urlaubszuschuss

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im ersten Arbeitsjahr3 Wochenverdienste
und erhöht sich ab dem 2. Jahrauf einen Monatsverdienst.
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Weihnachtsremuneration

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im ersten Arbeitsjahr3 Wochenverdienste
und erhöht sich ab dem 2. Jahrauf einen Monatsverdienst.
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für alle Arbeiter und Arbeiterinnen in der Leder erzeugenden Industrie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Stundenlohn in Euro per 1.2.2025
Lohngruppe I10,53
Lederfacharbeiter/innen, gelernte Gerber/innen und Rauhwarenzurichter/innen, Betriebsprofessionisten/innen und Maschinisten/innen, qualifiziert angelernte Arbeiter/ innen, die in mindestens 3 in Gruppe 2 angeführten Arbeiten Verwendung finden, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit, angelernte Rauhwarenzurichter/innen.
Lohngruppe II10,16
Qualifiziert angelernte Arbeiter/innen, die eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Baumarbeiten, Scheren, Streich- und Haarmaschinenarbeiten, Falzen, Blanchieren, Stoßmaschinenarbeiten und Riemenvorrichten, sowie solche angelernte Arbeiter/ innen, welche mehrere in Gruppe 3 angeführte Arbeiten beherrschen.
Lohngruppe III9,86
Angelernte Arbeiter/innen, welche eine der nachstehenden Arbeiten beherrschen: Falzen, Stollen, Stoßen, Falzmaschinhelfen, Fass- Schmieren und ähnliche, sowie Arbeiter/innen im Rohledermagazin und in der Lohmühle, nach einer Anlernzeit von 3 Monaten (während der Anlernzeit bis 3 Monate Gruppe 4). Angelernte Maschinenarbeiter/innen in der Rauhwarenzurichterei.
Lohngruppe IV9,59
Hilfsarbeiten, Platzarbeiten, Zureicharbeiten und Ähnliches. Rauhwarenzurichter/innen während der höchstens einjährigen Anlernzeit.
Lohngruppe V9,72
Sonstige Arbeiten in der Nasswerkstätte.
Lohngruppe VIWochenlohn 392,82
Portiere/innen und Nachtwächter/innen bei einer 40-stündigen Normalarbeitszeit.
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ab 1. Februar 2025

Gültig ab 01.02.2025

im 1. Lehrjahr monatlichEuro 765,00
im 2. Lehrjahr monatlichEuro 877,00
im 3. Lehrjahr monatlichEuro 1.059,00
im 4. Lehrjahr monatlichEuro 1.174,00
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ab 1. Februar 2025

Gültig ab 01.02.2025

im 1. Lehrjahr monatlichEuro 765,00
im 2. Lehrjahr monatlichEuro 937,00
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Urlaubszuschuss

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im ersten Arbeitsjahr3 Wochenverdienste
und erhöht sich ab dem 2. Jahrauf einen Monatsverdienst.
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Weihnachtsremuneration

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im ersten Arbeitsjahr3 Wochenverdienste
und erhöht sich ab dem 2. Jahrauf einen Monatsverdienst.
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