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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Land- und forstwirtschaft. DN VLB / Landarbeiter

Vorarlberg · Arbeiter

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Entlohnung gem. § 8

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohnstufeBruttolohn in Euro ohne freie Station
a)Meister(in) der Landwirtschaft bzw. der ländlichen Hauswirtschaft2.705,56
b)Facharbeiter(in) in der Landwirtschaft bzw. der ländlichen Hauswirtschaft2.285,88
c)Hilfsarbeiter(in) ab 2. Jahr, Saison- u. Erntearbeiter(innen)2.019,57
d)Hilfsarbeiter(in) im 1. Jahr1.926,99
e)Lehrlinge männlich und weiblich
im 1. Lehrjahr926,98
im 2. Lehrjahr1.042,86
im 3. Lehrjahr1.167,03
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Entlohnung gem. § 8

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohnstufeBruttolohn in Euro ohne freie Station
f)Greenkeeper, MRS-Arbeiter13,92
g)Taglöhner(innen)12,85
h)Entlohnung für Arbeiter(innen) in Fischerei und Fischzuchtbetrieben.
Der Lohn der Arbeiter(innen) in Fischerei- und Fischzuchtbetrieben richtet sich nach dem Lohn für Landarbeiter in der jeweiligen Ausbildungskategorie.
i)Praktikantenentschädigung inkl. freier Station.
Praktikanten von Universitäten888,33
Praktikanten von höheren Lehranstalten705,81
Praktikanten von Fachschulen551,10
j)Alppersonal
Senner und Melker2.165,41
Hirten ab 3. Alpsommer *2.023,55
Hirten im 1. und 2. Alpsommer *1.798,53
Köchin, Koch1.798,53
Praktikanten von Fachschulen551,10
Sonstige Praktikanten und Ferialer937,71
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Entlohnung gem. § 8

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohnstufeBruttolohn in Euro ohne freie Station
k)Hilfskräfte, ausgenommen Alppersonal, während ihrer Schulferien bei höchstens zweimonatiger Beschäftigungsdauer (Ferialarbeitskräfte)926,98
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Entlohnung gem. § 8

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohnstufeBruttolohn in Euro ohne freie Station
a)Meister(in) der Landwirtschaft bzw. der ländlichen Hauswirtschaft2.705,56
b)Facharbeiter(in) in der Landwirtschaft bzw. der ländlichen Hauswirtschaft2.285,88
c)Hilfsarbeiter(in) ab 2. Jahr, Saison- u. Erntearbeiter(innen)2.019,57
d)Hilfsarbeiter(in) im 1. Jahr1.926,99
e)Lehrlinge männlich und weiblich
im 1. Lehrjahr926,98
im 2. Lehrjahr1.042,86
im 3. Lehrjahr1.167,03
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Entlohnung gem. § 8

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohnstufeBruttolohn in Euro ohne freie Station
f)Greenkeeper, MRS-Arbeiter13,92
g)Taglöhner(innen)12,85
h)Entlohnung für Arbeiter(innen) in Fischerei und Fischzuchtbetrieben.
Der Lohn der Arbeiter(innen) in Fischerei- und Fischzuchtbetrieben richtet sich nach dem Lohn für Landarbeiter in der jeweiligen Ausbildungskategorie.
i)Praktikantenentschädigung inkl. freier Station.
Praktikanten von Universitäten888,33
Praktikanten von höheren Lehranstalten705,81
Praktikanten von Fachschulen551,10
j)Alppersonal
Senner und Melker2.165,41
Hirten ab 3. Alpsommer *2.023,55
Hirten im 1. und 2. Alpsommer *1.798,53
Köchin, Koch1.798,53
Praktikanten von Fachschulen551,10
Sonstige Praktikanten und Ferialer937,71
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Entlohnung gem. § 8

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohnstufeBruttolohn in Euro ohne freie Station
k)Hilfskräfte, ausgenommen Alppersonal, während ihrer Schulferien bei höchstens zweimonatiger Beschäftigungsdauer (Ferialarbeitskräfte)926,98
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Entlohnung gem. § 8

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohnstufeBruttolohn in Euro ohne freie Station
a)Meister(in) der Landwirtschaft bzw. der ländlichen Hauswirtschaft2.705,56
b)Facharbeiter(in) in der Landwirtschaft bzw. der ländlichen Hauswirtschaft2.285,88
c)Hilfsarbeiter(in) ab 2. Jahr, Saison- u. Erntearbeiter(innen)2.019,57
d)Hilfsarbeiter(in) im 1. Jahr1.926,99
e)Lehrlinge männlich und weiblich
im 1. Lehrjahr926,98
im 2. Lehrjahr1.042,86
im 3. Lehrjahr1.167,03
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Entlohnung gem. § 8

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohnstufeBruttolohn in Euro ohne freie Station
f)Greenkeeper, MRS-Arbeiter13,92
g)Taglöhner(innen)12,85
h)Entlohnung für Arbeiter(innen) in Fischerei und Fischzuchtbetrieben.
Der Lohn der Arbeiter(innen) in Fischerei- und Fischzuchtbetrieben richtet sich nach dem Lohn für Landarbeiter in der jeweiligen Ausbildungskategorie.
i)Praktikantenentschädigung inkl. freier Station.
Praktikanten von Universitäten888,33
Praktikanten von höheren Lehranstalten705,81
Praktikanten von Fachschulen551,10
j)Alppersonal
Senner und Melker2.165,41
Hirten ab 3. Alpsommer *2.023,55
Hirten im 1. und 2. Alpsommer *1.798,53
Köchin, Koch1.798,53
Praktikanten von Fachschulen551,10
Sonstige Praktikanten und Ferialer937,71
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Entlohnung gem. § 8

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

LohnstufeBruttolohn in Euro ohne freie Station
k)Hilfskräfte, ausgenommen Alppersonal, während ihrer Schulferien bei höchstens zweimonatiger Beschäftigungsdauer (Ferialarbeitskräfte)926,98
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