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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Kelly Kartoffelverwertung

Steiermark · Wien · Niederösterreich · Arbeiter

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Erhöhungsart

Überzahlung bleibt erhalten · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Die bisherige Überzahlung bleibt nach der Abschlussregel erhalten. Maßgeblich sind deren Berechnungsweise, Stichtage und Ausnahmen.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Lohnsätze

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe:Monatslohn in €
1.PRODUKTION
1.1.SpezialfacharbeiterInnen2.734,00
FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 1.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben, in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind und bereichsübergreifende Arbeitsprozesse beherrschen. Zum Beispiel: Friteusen; Extruder; Cräcker; Backofen mit Vorlinie; Teigmischer.
1.2.FacharbeiterInnen2.451,00
FacharbeiterInnen, die eine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Werk in einem Einsatzgebiet einsetzbar sind. Zum Beispiel: Friteusen; Extruder; Soletti-Backofen; Teigmischer.
1.3.ProfessionistInnen A2.334,00
ArbeiternehmerInnen, die Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können, mit mehrjähriger Facherfahrung und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind.
1.4.ProfessionistInnen B2.255,00
ArbeiternehmerInnen, die Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können.
1.5.Qualifizierte ArbeitnehmerInnen A2.121,00
Arbeitnehmerinnen, mit besonderen Fachkenntnissen und längerer Praxiserfahrung, die in einem der Einsatzgebiete tätig sind. Zum Beispiel: Produktionsbegleitende Qualitätssicherung; Labor; Mitarbeiterinnen mit Kartoffelbonitur-Kenntnissen.
1.6.Qualifizierte ArbeitnehmerInnen B2.012,00
ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit und nach weiteren (auf Pkt. 1.7. aufbauenden) internen/externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. Zum Beispiel: Brandschutz; Sicherheitsvertrauenspersonen ; HACCP-Schulung.
1.7.Angelernte ArbeitnehmerInnen1.967,00
ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit selbständig erledigen. Zum Beispiel: Lauge; Abfallwirtschaft; Bruchaufbereitung; Reinigung.
2.VERPACKUNG
2.1.SpezialfacharbeiterInnen3.286,00
FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 2.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben, in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind und bereichsübergreifende Arbeitsprozesse beherrschen.
2.2.FacharbeiterInnen2.790,00
FacharbeiterInnen, die eine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Werk in einem Einsatzgebiet einsetzbar sind.
2.3.MaschineneinstellerInnen2.334,00
ArbeitnehmerInnen, die als MaschineneinstellerInnen beschäftigt sind und keinen entsprechenden FacharbeiterInnenabschluss vorweisen können.
2.4.Qualifizierte ArbeitnehmerInnen A2.012,00
ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit und nach weiteren internen/externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. Zum Beispiel: Bereichs-Vorarbeiter; wiederkehrende Vertretung an anderen Arbeitsplätzen.
2.5.Angelernte ArbeitnehmerInnen1.967,00
ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit selbständig erledigen. Zum Beispiel: Kartonaufrichter / Verdeckler; Übergabelift; wiederkehrende Vertretung an anderen Arbeitsplätzen; Verpackungsmaschinen; Kartonbeschlichtung; Palettierung; Reinigung.
3.LOGISTIK
3.1.VorarbeiterInnen2.255,00
ArbeitnehmerInnen, die dauernd mit der Unterweisung und Fühung von MitarbeiterInnen betraut sind.
3.2.ArbeitnehmerInnen2.121,00
ArbeitnehmerInnen, mit besonderen Kenntnissen in der Logistik und die Tätigkeiten nach weiteren internen/ externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen.
4.WERKSTÄTTE
4.1.SpezialfacharbeiterInnen, Technik3.336,00
FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 4.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind.
4.2.FacharbeiterInnen, Technik3.041,00
FacharbeiterInnen, die eine technische, relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Fachgebiet Instandhaltungen durchführen. Zum Beispiel: Schicht Elektriker; Schicht-Schlosser.
4.3.ProfessionistInnen A, Technik2.816,00
ArbeiternehmerInnen, die eine technische Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind.
4.4.ProfessionistInnen B, Technik2.660,00
ArbeiternehmerInnen, die eine technische Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können.
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

pro Monat Euro
Im 1. Lehrjahr1.100,00
Im 2. Lehrjahr1.300,00
Im 3. Lehrjahr1.700,00
Im 4. Lehrjahr1.800,00
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

DAZ pro Monat Euro
Nach dem vollendeten 2. Dienstjahr42,00
nach dem vollendeten 3. Dienstjahr49,00
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr57,00
nach dem vollendeten 10. Dienstjahr60,00
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr70,00
nach dem vollendeten 20. Dienstjahr79,00
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr85,00
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Lohnsätze

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lohngruppe:Monatslohn in €
1.PRODUKTION
1.1.SpezialfacharbeiterInnen2.734,00
FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 1.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben, in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind und bereichsübergreifende Arbeitsprozesse beherrschen. Zum Beispiel: Friteusen; Extruder; Cräcker; Backofen mit Vorlinie; Teigmischer.
1.2.FacharbeiterInnen2.451,00
FacharbeiterInnen, die eine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Werk in einem Einsatzgebiet einsetzbar sind. Zum Beispiel: Friteusen; Extruder; Soletti-Backofen; Teigmischer.
1.3.ProfessionistInnen A2.334,00
ArbeiternehmerInnen, die Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können, mit mehrjähriger Facherfahrung und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind.
1.4.ProfessionistInnen B2.255,00
ArbeiternehmerInnen, die Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können.
1.5.Qualifizierte ArbeitnehmerInnen A2.121,00
Arbeitnehmerinnen, mit besonderen Fachkenntnissen und längerer Praxiserfahrung, die in einem der Einsatzgebiete tätig sind. Zum Beispiel: Produktionsbegleitende Qualitätssicherung; Labor; Mitarbeiterinnen mit Kartoffelbonitur-Kenntnissen.
1.6.Qualifizierte ArbeitnehmerInnen B2.012,00
ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit und nach weiteren (auf Pkt. 1.7. aufbauenden) internen/externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. Zum Beispiel: Brandschutz; Sicherheitsvertrauenspersonen ; HACCP-Schulung.
1.7.Angelernte ArbeitnehmerInnen1.967,00
ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit selbständig erledigen. Zum Beispiel: Lauge; Abfallwirtschaft; Bruchaufbereitung; Reinigung.
2.VERPACKUNG
2.1.SpezialfacharbeiterInnen3.286,00
FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 2.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben, in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind und bereichsübergreifende Arbeitsprozesse beherrschen.
2.2.FacharbeiterInnen2.790,00
FacharbeiterInnen, die eine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Werk in einem Einsatzgebiet einsetzbar sind.
2.3.MaschineneinstellerInnen2.334,00
ArbeitnehmerInnen, die als MaschineneinstellerInnen beschäftigt sind und keinen entsprechenden FacharbeiterInnenabschluss vorweisen können.
2.4.Qualifizierte ArbeitnehmerInnen A2.012,00
ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit und nach weiteren internen/externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen. Zum Beispiel: Bereichs-Vorarbeiter; wiederkehrende Vertretung an anderen Arbeitsplätzen.
2.5.Angelernte ArbeitnehmerInnen1.967,00
ArbeitnehmerInnen, die Tätigkeiten nach einer längeren Anlernzeit selbständig erledigen. Zum Beispiel: Kartonaufrichter / Verdeckler; Übergabelift; wiederkehrende Vertretung an anderen Arbeitsplätzen; Verpackungsmaschinen; Kartonbeschlichtung; Palettierung; Reinigung.
3.LOGISTIK
3.1.VorarbeiterInnen2.255,00
ArbeitnehmerInnen, die dauernd mit der Unterweisung und Fühung von MitarbeiterInnen betraut sind.
3.2.ArbeitnehmerInnen2.121,00
ArbeitnehmerInnen, mit besonderen Kenntnissen in der Logistik und die Tätigkeiten nach weiteren internen/ externen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen oder langjähriger Erfahrung selbstständig erledigen.
4.WERKSTÄTTE
4.1.SpezialfacharbeiterInnen, Technik3.336,00
FacharbeiterInnen i.S.d. Pkt 4.2, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind.
4.2.FacharbeiterInnen, Technik3.041,00
FacharbeiterInnen, die eine technische, relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können und im Fachgebiet Instandhaltungen durchführen. Zum Beispiel: Schicht Elektriker; Schicht-Schlosser.
4.3.ProfessionistInnen A, Technik2.816,00
ArbeiternehmerInnen, die eine technische Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können, die im Werk eine mehrjährige Facherfahrung erworben haben und in mehreren Einsatzgebieten universell einsetzbar sind.
4.4.ProfessionistInnen B, Technik2.660,00
ArbeiternehmerInnen, die eine technische Facharbeitertätigkeiten ausüben, aber keine für den Arbeitsplatz relevante Lehrabschlussprüfung vorweisen können.
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

DAZ pro Monat Euro
Nach dem vollendeten 2. Dienstjahr42,00
nach dem vollendeten 3. Dienstjahr49,00
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr57,00
nach dem vollendeten 10. Dienstjahr60,00
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr70,00
nach dem vollendeten 20. Dienstjahr79,00
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr85,00
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

pro Monat Euro
Im 1. Lehrjahr1.100,00
Im 2. Lehrjahr1.300,00
Im 3. Lehrjahr1.700,00
Im 4. Lehrjahr1.800,00
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