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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Käsereibetriebe T

Tirol · Arbeiter

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 / 40 Wochenstunden. Mehrere oder bedingte Regelungen – Geltungsbereich in den Kennzahlen prüfen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Entlohnung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

monatlich brutto €
I.Meister
1.In Betrieben mit einer Jahresmilchanlieferung von über 1.000.000 kg Milch
a)bis zum vollendeten 12. Berufsjahr3.434,00
b)ab dem Beginn des 13. bis zum vollendeten 18. Berufsjahr3.673,00
c)ab dem Beginn des 19. Berufsjahres3.933,00
2.In Betrieben mit einer Jahresmilchanlieferung unter 1.000.000 kg Milch
a)bis zum vollendeten 12. Berufsjahr3.222,00
b)ab dem Beginn des 13. bis zum vollendeten 18. Berufsjahr3.458,00
c)ab dem Beginn des 19. Berufsjahres3.710,00
II.Gehilfen bei Verwendung als Oberkäser (ein Gehilfe gilt dann als Oberkäser, wenn er einen Betrieb selbständig führt oder wenn er innerhalb eines Betriebes unter einem Betriebsleiter besondere und verantwortungsvolle Aufgaben ständig zu erfüllen hat)
1.In Betrieben mit einer Jahresmilchanlieferung von über 1.000.000 kg Milch
a)bis zum vollendeten 12. Berufsjahr3.203,00
b)ab dem Beginn des 13. Berufsjahres3.417,00
2.In Betrieben mit einer Jahresmilchanlieferung unter 1.000.000 kg Milch
a)bis zum vollendeten 12. Berufsjahr3.092,00
b)ab dem Beginn des 13. Berufsjahres3.285,00
III.Gehilfen und Fahrer, die ein Lehrabschlusszeugnis im Lehrberuf „Berufskraftfahrer” vorlegen
a)bis zum vollendeten 12. Berufsjahr2.877,00
b)ab dem Beginn des 13. Berufsjahres3.070,00
IV.Fahrer2.877,00
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Entlohnung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VI.Lehrlinge im 1. Lehrjahr monatlich brutto zuzüglich freier Station901,20
Lehrlinge im 2. Lehrjahr monatlich brutto zuzüglich freier Station1.156,20
Lehrlinge im 3. Lehrjahr monatlich brutto zuzüglich freier Station1.581,20
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

nach3-jähriger Betriebszugehörigkeit€95,00pro Monat
6-jähriger -”-€117,00pro Monat
9-jähriger -”-€137,00pro Monat
12-jähriger -”-€159,00pro Monat
15-jähriger -”-€181,00pro Monat
18-jähriger -”-€202,00pro Monat
21-jähriger -”-€225,00pro Monat
24-jähriger -”-€264,00pro Monat
27-jähriger -”-€279,00pro Monat
30-jähriger -”-€295,00pro Monat
33-jähriger -”-€310,00pro Monat
36-jähriger -”-€326,00pro Monat
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Entlohnung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

monatlich brutto €
I.Meister
1.In Betrieben mit einer Jahresmilchanlieferung von über 1.000.000 kg Milch
a)bis zum vollendeten 12. Berufsjahr3.434,00
b)ab dem Beginn des 13. bis zum vollendeten 18. Berufsjahr3.673,00
c)ab dem Beginn des 19. Berufsjahres3.933,00
2.In Betrieben mit einer Jahresmilchanlieferung unter 1.000.000 kg Milch
a)bis zum vollendeten 12. Berufsjahr3.222,00
b)ab dem Beginn des 13. bis zum vollendeten 18. Berufsjahr3.458,00
c)ab dem Beginn des 19. Berufsjahres3.710,00
II.Gehilfen bei Verwendung als Oberkäser (ein Gehilfe gilt dann als Oberkäser, wenn er einen Betrieb selbständig führt oder wenn er innerhalb eines Betriebes unter einem Betriebsleiter besondere und verantwortungsvolle Aufgaben ständig zu erfüllen hat)
1.In Betrieben mit einer Jahresmilchanlieferung von über 1.000.000 kg Milch
a)bis zum vollendeten 12. Berufsjahr3.203,00
b)ab dem Beginn des 13. Berufsjahres3.417,00
2.In Betrieben mit einer Jahresmilchanlieferung unter 1.000.000 kg Milch
a)bis zum vollendeten 12. Berufsjahr3.092,00
b)ab dem Beginn des 13. Berufsjahres3.285,00
III.Gehilfen und Fahrer, die ein Lehrabschlusszeugnis im Lehrberuf „Berufskraftfahrer” vorlegen
a)bis zum vollendeten 12. Berufsjahr2.877,00
b)ab dem Beginn des 13. Berufsjahres3.070,00
IV.Fahrer2.877,00
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Entlohnung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

VI.Lehrlinge im 1. Lehrjahr monatlich brutto zuzüglich freier Station901,20
Lehrlinge im 2. Lehrjahr monatlich brutto zuzüglich freier Station1.156,20
Lehrlinge im 3. Lehrjahr monatlich brutto zuzüglich freier Station1.581,20
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

nach3-jähriger Betriebszugehörigkeit€95,00pro Monat
6-jähriger -”-€117,00pro Monat
9-jähriger -”-€137,00pro Monat
12-jähriger -”-€159,00pro Monat
15-jähriger -”-€181,00pro Monat
18-jähriger -”-€202,00pro Monat
21-jähriger -”-€225,00pro Monat
24-jähriger -”-€264,00pro Monat
27-jähriger -”-€279,00pro Monat
30-jähriger -”-€295,00pro Monat
33-jähriger -”-€310,00pro Monat
36-jähriger -”-€326,00pro Monat
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