KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Kaffeemittelindustrie
Österreichweit · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.
Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Lohnsätze
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Lohngruppen: | Monatsgrundlohn | |
|---|---|---|
| € | ||
| 1. | FacharbeiterInnen, Schicht- und GruppenleiterInnen | 2.683,87 |
| 1a. | Ausgebildete RösterInnen, ArbeitnehmerInnen die eigenverantwortlich Facharbeitertätigkeiten ausüben | 2.571,44 |
| 2. | ArbeitnehmerInnen die besonders qualifizierte Tätigkeiten ausüben (z. B. MaschinenführerInnen) | 2.461,73 |
| 3. | Qualifizierte ArbeitnehmerInnen | 2.329,60 |
| 4. | Sonstige ArbeitnehmerInnen | 2.115,78 |
Dienstalterszulage
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Dienstalterszulage (DAZ) | Dienstalterszulage pro Monat |
|---|---|
| € | |
| Nach dem vollendeten 3. Dienstjahr | 49,01 |
| Nach dem vollendeten 5. Dienstjahr | 137,23 |
| Nach dem vollendeten 10. Dienstjahr | 155,21 |
| Nach dem vollendeten 15. Dienstjahr | 173,18 |
| Nach dem vollendeten 20. Dienstjahr | 191,12 |
| Nach dem vollendeten 25. Dienstjahr | 214,03 |
| Nach dem vollendeten 30. Dienstjahr | 231,97 |
| Nach dem vollendeten 35. Dienstjahr | 251,25 |
Lehrlingseinkommen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Tabelle I (bis 18 Jahre) | Tabelle II (über 18 Jahre) | |
|---|---|---|
| Im 1. Lehrjahr | € 939,35 | € 1.080,25 |
| Im 2. Lehrjahr | € 1.207,74 | € 1.388,90 |
| Im 3. Lehrjahr | € 1.744,51 | € 2.006,19 |
| Im 4. Lehrjahr | € 1.878,71 | € 2.160,52 |
Lohnzahlung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. Lehrjahr mindestens | 35 %, |
|---|---|
| 2. Lehrjahr mindestens | 45 %, |
| 3. Lehrjahr mindestens | 65 %, |
| 4. Lehrjahr mindestens | 70 % |
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