KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Int. Schlafwagen- und Touristikges.
Österreichweit · Angestellte
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
IST-Erhöhung · Aus Vorjahr 2025 übernommen
Erhöhungsart des Vorjahres 2025: IST-Erhöhung.
Orientierung aus Abschluss 2025 · 2026 noch nicht bestätigt
Die Art wird als Orientierung übernommen, bis ein neuer eindeutiger Abschluss vorliegt. Prozentsätze, Geldbeträge, Deckelungen und Ausnahmen werden nicht ins neue Jahr übertragen.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 / 40 Wochenstunden. Mehrere oder bedingte Regelungen – Geltungsbereich in den Kennzahlen prüfen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Monatsgehalt in Euro
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Stufen | Gruppe 00 | Gruppe 01AR | Gruppe 01 | Gruppe 01T | Gruppe 02 | Gruppe 03 | Gruppe 04 | Gruppe 05 | Gruppe 06 |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Stufe 00 (1–3 Jahre) | 2.062,22 | 2.119,61 | 2.204,60 | 2.456,37 | 2.633,62 | 2.748,48 | 3.173,84 | 3.937,27 | 4.834,52 |
| Stufe 01 (4–6 Jahre) | 2.062,22 | 2.157,99 | 2.242,99 | 2.547,63 | 2.702,18 | 2.849,34 | 3.303,30 | 4.082,93 | 4.834,52 |
| Stufe 02 (7–10 Jahre) | 2.062,22 | 2.196,77 | 2.282,77 | 2.600,47 | 2.771,12 | 2.946,88 | 3.431,08 | 4.226,92 | 4.834,52 |
| Stufe 03 (11–15 Jahre) | 2.062,22 | 2.245,27 | 2.332,50 | 2.650,20 | 2.843,43 | 3.044,37 | 3.560,03 | 4.373,03 | 4.834,52 |
| Stufe 04 (16–20 Jahre) | 2.062,22 | 2.298,31 | 2.386,91 | 2.708,46 | 2.914,04 | 3.148,63 | 3.690,23 | 4.518,00 | 4.834,52 |
| Stufe 05 (ab dem 21. Jahr) | 2.104,03 | 2.351,37 | 2.441,31 | 2.767,36 | 2.984,53 | 3.246,15 | 3.824,72 | 4.676,09 | 4.834,52 |
Was bedeuten die Gruppen?
Gruppe = Tätigkeit und Verantwortung; Stufe bzw. Beschäftigungsjahr = gesonderte Zeitstaffel.
Gruppe 02
ArbeitnehmerIn, welche unter das Angestelltengesetz fallen, mit regelmäßigen Tätigkeiten in fahrenden Zügen, welche die Aufgaben eines/r TeamchefIn bzw. welche Überprüfungen und Kontrollen beinhalten sowie einfache Büro- und Verwaltungstätigkeiten ohne besondere Vorkenntnisse. Aushilfs-Bürokräfte, welche im Jahr kürzer als 3 Monate beschäftigt sind, werden in Gruppe 00 eingereiht. Gruppe 01AR In Gruppe 01AR werden ab 01.07.2014 alle Arbeitnehmer der Gruppe 01, die nicht unter das Angestelltengesetz fallen, eingereiht. Logistikkraft: Eine Logistikkraft ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und auf einem Bahnhof im stationären Bereich und/oder in anderen ortsfesten Einrichtungen Belieferungs-, Lager-, Reinigungs- oder ähnliche Tätigkeiten durchführen, welche ständig (= mehr als 3 Monate jährlich) auf einem Arbeitsplatz eingesetzt ist, welcher höherwertige Kenntnisse (z.B. LKW-Führerschein) erfordert und/oder partielle Vorgesetzten-Funktionen (z.B. VorarbeiterIn) beinhaltet. Fachkraft Stationärer Bereich: Eine Fachkraft Stationärer Bereich ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und auf einem Bahnhof im stationären Bereich und/oder in anderen ortsfesten Einreichtungen Belieferungs-, Lager-, Reinigungs- oder ähnliche Tätigkeiten durchführt, welche ständig (= mehr als 3 Monate jährlich) auf einem Arbeitsplatz eingesetzt ist, welcher höherwertige Kenntnisse bzw. gelernte Fachkenntnis (z.B. Koch oder Bäcker, ...) mitbringt und/oder partielle Vorgesetzten-Funktionen (z.B. Teamleiter, Küchenleiter, ...) beinhaltet. Housekeeper-StewardEss: Betrifft alle Arbeitnehmer, die bis 01.07.2014 in Gruppe 01 eingereiht waren und nicht unter das Angestelltengesetz fallen. ersatzlos gestrichen.
Reinigungskraft · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Eine Logistikkraft ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und auf einem Bahnhof im stationären Bereich und/oder in anderen ortsfesten Einrichtungen Belieferungs-, Lager-, Reinigungs- oder ähnliche Tätigkeiten durchführen, welche ständig (= mehr als 3 Monate jährlich) auf einem Arbeitsplatz eingesetzt ist, welcher höherwertige Kenntnisse (z.B. LKW-Führerschein) erfordert und/oder partielle Vorgesetzten-Funktionen (z.B. VorarbeiterIn) beinhaltet. Eine Fachkraft Stationärer Bereich ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und auf einem Bahnhof im stationären Bereich und/oder in anderen ortsfesten Einreichtungen Belieferungs-, Lager-, Reinigungs- oder ähnliche Tätigkeiten durchführt, welche ständig (= mehr als 3 Monate jährlich) auf einem Arbeitsplatz eingesetzt ist, welcher höherwertige Kenntnisse bzw. gelernte Fachkenntnis (z.B. Koch oder Bäcker, ...) mitbringt und/oder partielle Vorgesetzten-Funktionen (z.B. Teamleiter, Küchenleiter, ...) beinhaltet.
Gruppenbeschreibung / QuelleKöchin / Koch · Fundstelle im KV-Text
Fundstelle im Beschreibungstext, keine eindeutige Berufszuordnung. Voraussetzungen, Ausschlüsse und Verweise auf andere Gruppen im Original prüfen.
Eine Fachkraft Stationärer Bereich ist ein/e ArbeitnehmerIn, welche/r nicht unter das Angestelltengesetz fällt und auf einem Bahnhof im stationären Bereich und/oder in anderen ortsfesten Einreichtungen Belieferungs-, Lager-, Reinigungs- oder ähnliche Tätigkeiten durchführt, welche ständig (= mehr als 3 Monate jährlich) auf einem Arbeitsplatz eingesetzt ist, welcher höherwertige Kenntnisse bzw. gelernte Fachkenntnis (z.B. Koch oder Bäcker, ...) mitbringt und/oder partielle Vorgesetzten-Funktionen (z.B. Teamleiter, Küchenleiter, ...) beinhaltet.
Gruppenbeschreibung / QuelleBei früheren Tabellen die damalige Gruppenbeschreibung im Original prüfen.
Zulagen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Gruppe 00 | Gruppe 01AR | Gruppe 01 | Gruppe 01T | |
|---|---|---|---|---|
| Erschwerniszulage pro Stunde Zugführertätigkeit | — | — | 2,09 | 2,09 |
| SNGZ | SNGZ-Tabelle Lt. BV | |||
| Funktionszulage Inkasso | Alle jene Kolleg:innen, welche mit Inkasso-Tätigkeiten betraut sind, erhalten Monatlich (x12/Jahr) zusätzlich 16,82 € | |||
| ÖBB oder DB Ausbildung | — | — | 70,28 | — |
| ÖBB und DB Ausbildung | — | — | 182,47 | — |
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