KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Glashütten
Österreichweit · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
IST-Erhöhung · Quellengeprüft
Die IST-Bezüge steigen um 1,75 % plus 22 Euro bei Vollzeit. Der Fixbetrag wird für Teilzeit aliquotiert.
Glasindustrie · Juni 2026
Beschäftigungsstichtag, Mindestentgeltprüfung und eigene Zulagenregel beachten. Lehrlinge sind von dieser IST-Regel ausgenommen.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Unfallentgelt und andere Entgeltfälle
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bei Wohnungswechsel im Falle eines bereits bestehenden oder im Falle der Gründung eines eigenen Haushaltes | 2 Arbeitstage |
|---|---|
| Eigene Trauungbzw. Eintragung im Sinne des EPG | 3 Arbeitstage |
| Trauung der Kinder bzw. der Kinder des eingetragenen Partners oder der eingetragenen Partnerin im Sinne des EPG | 1 Arbeitstag |
| Entbindung der Gattin (Lebensgefährtin) | 1 Arbeitstag |
| Tod der Ehegatten (Lebensgefährten) bzw. des eingetragenen Partners bzw. der eingetragenen Partnerin im Sinne des EPG, Kinder (Ziehkinder) oder Eltern, wenn der Arbeitnehmer mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt lebte | 3 Arbeitstage |
| Tod der Kinder (Ziehkinder), die nicht im gemeinsamen Haushalt lebten | 3 Arbeitstage |
| ansonsten | 2 Arbeitstage |
| Tod von Geschwistern, Großeltern, Schwiegereltern oder eines Elternteiles des eingetragenen Partners bzw. der eingetragenen Partnerin, Enkelkindern, Zieheltern, wenn der Arbeitnehmer mit dem Verstorbenen im gemeinsamen Haushalt lebte | 2 Arbeitstage |
| ansonsten | 1 Arbeitstag |
Lohngruppe VII
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Schmelzer am Hafenofen oder an der Tageswanne erhalten einen pauschalierten Monatsbezug von * | € 4.164,19 |
|---|---|
| Portiere und Nachtwächter erhalten bei einer Wochenarbeitszeit von 38 Stunden einen pauschalierten Monatsbezug von mindestens | € 3.147,37 |
Lohngruppe IV
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | z. B. Umdrucker, Rundierer, Steinwäscher, Sieber, angelernte Metallarbeiter, Schleifer während der ersten 3 Monate Anlernzeit | € 2.789,53 |
|---|---|---|
| b) | Kontrollieren und Stempeln, Portiere und Transportarbeiter | € 2.637,83 |
Zulagen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Schichtzulagen für die 2. Schicht | € 1,8433 |
|---|---|
| (der Anspruch beträgt pro Stunde 1 % von € 184,33) | |
| Nachtarbeitszulagen für Schichtarbeiter | € 4,0239 |
| (der Anspruch beträgt pro Stunde 1 % von € 402,39) |
Lehrlingseinkommen, integrative Berufsausbildung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| im 1. Lehrjahr | € 1.035,78 |
|---|---|
| im 2. Lehrjahr | € 1.228,73 |
| im 3. Lehrjahr | € 1.746,43 |
| im 4. Lehrjahr gebührt der Monatsbezug: | |
| bei Hohlglas | gem. Lohngruppe V |
| bei Flachglas und D. Swarovski & Co | gem. Lohngruppe VI |
Taggeld für Kraftfahrer und Mitfahrer
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| bei Fahrten, mit denen eine Nächtigung verbunden ist, ein Taggeld von | € 64,74 |
|---|---|
| Übernachtungsspesen von | € 44,00 |
Lohngruppe VII
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Schmelzer am Hafenofen oder an der Tageswanne erhalten einen pauschalierten Monatsbezug von * | € 4.066,59 |
|---|---|
| Portiere und Nachtwächter erhalten bei einer Wochenarbeitszeit von 38 Stunden einen pauschalierten Monatsbezug von mindestens | € 3.073,60 |
Lohngruppe IV
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| a) | z. B. Umdrucker, Rundierer, Steinwäscher, Sieber, angelernte Metallarbeiter, Schleifer während der ersten 3 Monate Anlernzeit | € 2.724,15 |
|---|---|---|
| b) | Kontrollieren und Stempeln, Portiere und Transportarbeiter | € 2.576,01 |
Lehrlingseinkommen, integrative Berufsausbildung
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| im 1. Lehrjahr | € 1.011,50 |
|---|---|
| im 2. Lehrjahr | € 1.199,93 |
| im 3. Lehrjahr | € 1.705,50 |
| im 4. Lehrjahr gebührt der Monatsbezug: | |
| bei Hohlglas | gem. Lohngruppe V |
| bei Flachglas und D. Swarovski & Co | gem. Lohngruppe VI |
Zulagen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Schichtzulagen für die 2. Schicht | € 1,8019 |
|---|---|
| (der Anspruch beträgt pro Stunde 1 % von € 180,19) | |
| Nachtarbeitszulagen für Schichtarbeiter | € 3,9334 |
| (der Anspruch beträgt pro Stunde 1 % von € 393,34) |
Taggeld für Kraftfahrer und Mitfahrer
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| bei Fahrten, mit denen eine Nächtigung verbunden ist, ein Taggeld von | € 64,74 |
|---|---|
| Übernachtungsspesen von | € 44,00 |
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