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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

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Erhöhungsart

Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Lohntafel (Anlage A)

Gültig ab 01.03.2026

Kat.Zeitlohn in EuroAkkordlohn in Euro
1.Hilfsarbeiter (Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie zum Beispiel: Beseitigung von Schlagabraum auf Forstwegen, Brennholzerzeugung ohne Motorsäge, Freischneidearbeiten ohne Motorsage, händische Holzlieferung, händische Schlagräumung, Pflanzarbeiten, Pflanzenschutzarbeiten, Reinigungstätigkeiten)11,9214,90
2.Waldarbeiter (Arbeitnehmer mit Zweckausbildung)12,2215,28
3.Waldarbeiter mit Forstfacharbeiterprüfung14,0817,60
4.Professionisten (Mechaniker, Schlosser, Schmiede)14,3617,95
5.Maschinisten für voll- und teilmechanisierte Holzerntesysteme (Harvester, Forwarder, Seilkräne)17,5521,94
Gerätefahrerzulage (z. B. Schlepper, Traktor, Seilwinde) für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter1,852,32
Partieführerzulage für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter1,852,32
Motorsägenpauschale § 9 Abs. 22,15—
Motorsägenpauschale für Instandhaltung § 9 Abs. 2 und 50,72—
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ab 1.3.2026 monatlich in Euro

Gültig ab 01.03.2026

Lehrling im 1. Lehrjahr€ 1.507,52
Lehrling im 2. Lehrjahr€ 1.832,22
Lehrling im 3. Lehrjahr€ 2.156,93
Forsttechniker Zeitlohn€ 2.487,15
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Fortzahlung des Entgeltes bei sonstigen Dienstverhinderungen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a)Todesfall von nahen Familienmitgliedern im gemeinsamen Haushalt3 Tage
b)Eigene Hochzeit3 Tage
c)Entbindung der Gattin3 Tage
d)Begräbnis der Eltern oder Geschwister1 Tage
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Lohntafel

Gültig ab 01.03.2026

Kat.Zeitlohn in EuroAkkordlohn in Euro
1.Hilfsarbeiter (Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung, die für einfache Tätigkeiten eingestellt werden, wie zum Beispiel: Beseitigung von Schlagabraum auf Forstwegen, Brennholzerzeugung ohne Motorsäge, Freischneidearbeiten ohne Motorsage, händische Holzlieferung, händische Schlagräumung, Pflanzarbeiten, Pflanzenschutzarbeiten, Reinigungstätigkeiten)11,9214,90
2.Waldarbeiter (Arbeitnehmer mit Zweckausbildung)12,2215,28
3.Waldarbeiter mit Forstfacharbeiterprüfung14,0817,60
4.Professionisten (Mechaniker, Schlosser, Schmiede)14,3617,95
5.Maschinisten für voll- und teilmechanisierte Holzerntesysteme (Harvester, Forwarder, Seilkräne)17,5521,94
Gerätefahrerzulage (z. B. Schlepper, Traktor, Seilwinde) für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter1,852,32
Partieführerzulage für Hilfsarbeiter und Waldarbeiter1,852,32
Motorsägenpauschale § 9 Abs. 22,15
Motorsägenpauschale für Instandhaltung § 9 Abs. 2 und 50,72
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ab 1.3.2026 monatlich in Euro (Anlage B):

Gültig ab 01.03.2026

Lehrling im 1. Lehrjahr1.507,52
Lehrling im 2. Lehrjahr1.832,22
Lehrling im 3. Lehrjahr2.156,93
Forsttechniker Zeitlohn2.487,15
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