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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Fruchtsaftindustrie

Österreichweit · Arbeiter

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 / 40 Wochenstunden. Mehrere oder bedingte Regelungen – Geltungsbereich in den Kennzahlen prüfen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Lohnsätze – Kategorie:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenStundenlohnMonatslohn
€€
1.KellermeisterInnen, VorarbeiterInnen, SpezialfacharbeiterInnen17,082.860,47
2.ProfessionistInnen, BinderInnen, KesselwärterInnen, KraftfahrerInnen16,182.709,75
3.PartieführerInnen, AusführerInnen (MitfahrerInnen), Portiere und Wächter, qualifizierte ArbeitnehmerInnen14,532.433,41
4.Angelernte ArbeitnehmerInnen13,742.301,11
5.Sonstige ArbeitnehmerInnen (bis zu einer ununterbrochenen 4-monatigen Beschäftigung im Betrieb)13,262.220,72
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Lohnzahlung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. Lehrjahr mindestens35 %,
2. Lehrjahr mindestens45 %,
3. Lehrjahr mindestens65 %,
4. Lehrjahr mindestens70 %
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Lohnsätze – Kategorie:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenStundenlohnMonatslohn
€€
1.KellermeisterInnen, VorarbeiterInnen, SpezialfacharbeiterInnen17,082.860,47
2.ProfessionistInnen, BinderInnen, KesselwärterInnen, KraftfahrerInnen16,182.709,75
3.PartieführerInnen, AusführerInnen (MitfahrerInnen), Portiere und Wächter, qualifizierte ArbeitnehmerInnen14,532.433,41
4.Angelernte ArbeitnehmerInnen13,742.301,11
5.Sonstige ArbeitnehmerInnen (bis zu einer ununterbrochenen 4-monatigen Beschäftigung im Betrieb)13,262.220,72
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Zehrgelder

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

€
Bei einer ununterbrochenen Abwesenheit vom Betrieb von21,16
mindestens 6 Stunden
bei einer ununterbrochenen Abwesenheit vom Betrieb von30,77
mindestens 9 Stunden
bei einer ununterbrochenen Abwesenheit vom Betrieb von42,30
mindestens 12 Stunden
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Zulage zum kollektivvertraglichen Monatsgrundlohn
DAZ/StundeDAZ/Monat
€€
ab dem vollendeten 3. Dienstjahr0,4066,99
ab dem vollendeten 5. Dienstjahr0,5693,79
ab dem vollendeten 10. Dienstjahr0,66110,53
ab dem vollendeten 15. Dienstjahr0,71118,91
ab dem vollendeten 20. Dienstjahr0,81135,65
ab dem vollendeten 25. Dienstjahr0,88147,38
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Im 1. Lehrjahr€ 1.234,20monatlich
Im 2. Lehrjahr€ 1.439,90monatlich
Im 3. Lehrjahr€ 1.851,30monatlich
Im 4. Lehrjahr€ 2.057,00monatlich
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Lohnsätze – Kategorie:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenStundenlohnMonatslohn
€€
1.KellermeisterInnen, VorarbeiterInnen, SpezialfacharbeiterInnen17,082.860,47
2.ProfessionistInnen, BinderInnen, KesselwärterInnen, KraftfahrerInnen16,182.709,75
3.PartieführerInnen, AusführerInnen (MitfahrerInnen), Portiere und Wächter, qualifizierte ArbeitnehmerInnen14,532.433,41
4.Angelernte ArbeitnehmerInnen13,742.301,11
5.Sonstige ArbeitnehmerInnen (bis zu einer ununterbrochenen 4-monatigen Beschäftigung im Betrieb)13,262.220,72
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Im 1. Lehrjahr€ 1.234,20monatlich
Im 2. Lehrjahr€ 1.439,90monatlich
Im 3. Lehrjahr€ 1.851,30monatlich
Im 4. Lehrjahr€ 2.057,00monatlich
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Zulage zum kollektivvertraglichen Monatsgrundlohn
DAZ/StundeDAZ/Monat
€€
ab dem vollendeten 3. Dienstjahr0,4066,99
ab dem vollendeten 5. Dienstjahr0,5693,79
ab dem vollendeten 10. Dienstjahr0,66110,53
ab dem vollendeten 15. Dienstjahr0,71118,91
ab dem vollendeten 20. Dienstjahr0,81135,65
ab dem vollendeten 25. Dienstjahr0,88147,38
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Zehrgelder

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

€
Bei einer ununterbrochenen Abwesenheit vom Betrieb von21,16
mindestens 6 Stunden
bei einer ununterbrochenen Abwesenheit vom Betrieb von30,77
mindestens 9 Stunden
bei einer ununterbrochenen Abwesenheit vom Betrieb von42,30
mindestens 12 Stunden
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Dienstjubiläum

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Nach 25 Dienstjahren1 Monatsgrundlohn (4,35 Wochengrundlöhne),
nach 35 Dienstjahren2 Monatsgrundlöhne (8,7 Wochengrundlöhne),
nach 40 Dienstjahren2,5 Monatsgrundlöhne (10,9 Wochengrundlöhne), oder
nach 45 Dienstjahren3 Monatsgrundlöhne (13 Wochengrundlöhne).
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