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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Fleischwarenindustrie

Österreichweit · Arbeiter

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Mehrere oder bedingte Regelungen – Geltungsbereich in den Kennzahlen prüfen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Löhne – FleischerInnen und PferdefleischerInnen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBetriebszugehörigkeitMonatslohn EURO
1.PartieführerInnen, 1. u. 2. GehilfInnen, selbständ. StockarbeiterInnen, SelchdritterInnen, SalzerInnen, AusschneiderInnen3.286,36
2.FacharbeiterInnen, StockarbeiterInnen; MechanikerInnen, ElektrikerInnen u. SchlosserInnen jeweils nach 2-jähriger Betriebszugehörigkeit3.020,05
3.MaschinistInnen, geprüfte HeizerInnen, ProfessionistInnen, KraftfahrerInnen2.835,26
4.FacharbeiterInnen im 1. Berufsjahr2.751,54
5.Angelernte ArbeitnehmerInnen, HubstaplerfahrerInnen2.321,21
6.ArbeitnehmerInnen2.233,70
7.ArbeitnehmerInnen in den ersten 3 Monaten, danach Kategorie 62.037,41
8.LadnerInnen nach dem 1. Jahr der Tätigkeit als LadnerInnen2.232,60
9.LadnerInnen im 1. Jahr der Tätigkeit als LadnerInnen2.017,85
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Lehrlinge

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

EURO monatlich
Im 1. Lehrjahr965,85
Im 2. Lehrjahr1.240,90
Im 3. Lehrjahr1.792,41
Im 4. Lehrjahr1.930,28
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Lohnzahlung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. Lehrjahr mindestens35 %,
2. Lehrjahr mindestens45 %,
3. Lehrjahr mindestens65 %,
4. Lehrjahr mindestens70 %
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Löhne – FleischerInnen und PferdefleischerInnen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBetriebszugehörigkeitMonatslohn EURO
1.PartieführerInnen, 1. u. 2. GehilfInnen, selbständ. StockarbeiterInnen, SelchdritterInnen, SalzerInnen, AusschneiderInnen3.373,73
2.FacharbeiterInnen, StockarbeiterInnen; MechanikerInnen, ElektrikerInnen u. SchlosserInnen jeweils nach 2-jähriger Betriebszugehörigkeit3.101,07
3.MaschinistInnen, geprüfte HeizerInnen, ProfessionistInnen, KraftfahrerInnen2.911,92
4.FacharbeiterInnen im 1. Berufsjahr2.824,59
5.Angelernte ArbeitnehmerInnen, HubstaplerfahrerInnen2.385,56
6.ArbeitnehmerInnen2.295,86
7.ArbeitnehmerInnen in den ersten 3 Monaten, danach Kategorie 62.094,52
8.LadnerInnen nach dem 1. Jahr der Tätigkeit als LadnerInnen2.294,76
9.LadnerInnen im 1. Jahr der Tätigkeit als LadnerInnen2.075,04
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Lehrlinge

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

EURO monatlich
Im 1. Lehrjahr998,69
Im 2. Lehrjahr1.283,09
Im 3. Lehrjahr1.853,35
Im 4. Lehrjahr1.995,91
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Zulage zum kollektivvertraglichen Monatsgrundlohn
Nach dem vollendeten 5. Dienstjahr€ 30,15
nach dem vollendeten 10. Dienstjahr€ 38,84
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr€ 57,59
nach dem vollendeten 20. Dienstjahr€ 78,14
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr€ 101,63
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Dienstjubiläum

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Nach 25 Dienstjahren1 Monatsgrundlohn (4,35 Wochengrundlöhne),
nach 35 Dienstjahren2 Monatsgrundlöhne (8,7 Wochengrundlöhne),
nach 40 Dienstjahren2,5 Monatsgrundlöhne (10,9 Wochengrundlöhne), oder
nach 45 Dienstjahren3 Monatsgrundlöhne (13 Wochengrundlöhne).
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Löhne – FleischerInnen und PferdefleischerInnen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBetriebszugehörigkeitMonatslohn EURO
1.PartieführerInnen, 1. u. 2. GehilfInnen, selbständ. StockarbeiterInnen, SelchdritterInnen, SalzerInnen, AusschneiderInnen3.286,36
2.FacharbeiterInnen, StockarbeiterInnen; MechanikerInnen, ElektrikerInnen u. SchlosserInnen jeweils nach 2-jähriger Betriebszugehörigkeit3.020,05
3.MaschinistInnen, geprüfte HeizerInnen, ProfessionistInnen, KraftfahrerInnen2.835,26
4.FacharbeiterInnen im 1. Berufsjahr2.751,54
5.Angelernte ArbeitnehmerInnen, HubstaplerfahrerInnen2.321,21
6.ArbeitnehmerInnen2.233,70
7.ArbeitnehmerInnen in den ersten 3 Monaten, danach Kategorie 62.037,41
8.LadnerInnen nach dem 1. Jahr der Tätigkeit als LadnerInnen2.232,60
9.LadnerInnen im 1. Jahr der Tätigkeit als LadnerInnen2.017,85
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Lehrlinge

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

EURO monatlich
Im 1. Lehrjahr965,85
Im 2. Lehrjahr1.240,90
Im 3. Lehrjahr1.792,41
Im 4. Lehrjahr1.930,28
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Zulage zum kollektivvertraglichen Monatsgrundlohn
Nach dem vollendeten 5. Dienstjahr€ 29,44
nach dem vollendeten 10. Dienstjahr€ 37,94
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr€ 56,24
nach dem vollendeten 20. Dienstjahr€ 76,36
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr€ 99,27
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Dienstjubiläum

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Nach 25 Dienstjahren1 Monatsgrundlohn (4,35 Wochengrundlöhne),
nach 35 Dienstjahren2 Monatsgrundlöhne (8,7 Wochengrundlöhne),
nach 40 Dienstjahren2,5 Monatsgrundlöhne (10,9 Wochengrundlöhne), oder
nach 45 Dienstjahren3 Monatsgrundlöhne (13 Wochengrundlöhne).
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