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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Fisch- / Feinkostindustrie

Österreichweit · Arbeiter

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Erhöhungsart

Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 / 40 Wochenstunden. Mehrere oder bedingte Regelungen – Geltungsbereich in den Kennzahlen prüfen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Lohnsätze – Kategorie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenMonatslohn €
1.FacharbeiterInnen2.591,61
2.KraftfahrerInnen2.447,32
3.ArbeitnehmerInnen als VorarbeiterInnen in der Fischverarbeitung und Gabelbissenerzeugung2.240,38
4.Angelernte ArbeitnehmerInnen2.234,73
5.Angelernte ArbeitnehmerInnen in der Fischverarbeitung und Gabelbissenerzeugung1.929,59
6.ArbeitnehmerInnen bis zu einer Beschäftigung von 3 Monaten2.046,21
7.ArbeitnehmerInnen bis zu einer Beschäftigung von 3 Monaten in der Fischverarbeitung und Gabelbissenerzeugung1.927,54
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Lohnzahlung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. Lehrjahr mindestens35 %,
2. Lehrjahr mindestens45 %,
3. Lehrjahr mindestens65 %,
4. Lehrjahr mindestens70 %
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Lohnsätze – Kategorie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenMonatslohn €
1.FacharbeiterInnen2.591,61
2.KraftfahrerInnen2.447,32
3.ArbeitnehmerInnen als VorarbeiterInnen in der Fischverarbeitung und Gabelbissenerzeugung2.240,38
4.Angelernte ArbeitnehmerInnen2.234,73
5.Angelernte ArbeitnehmerInnen in der Fischverarbeitung und Gabelbissenerzeugung1.929,59
6.ArbeitnehmerInnen bis zu einer Beschäftigung von 3 Monaten2.046,21
7.ArbeitnehmerInnen bis zu einer Beschäftigung von 3 Monaten in der Fischverarbeitung und Gabelbissenerzeugung1.927,54
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

pro Monat EURO
nach dem vollendeten 5. Dienstjahr49,06
nach dem vollendeten 10. Dienstjahr71,38
nach dem vollendeten 15. Dienstjahr80,30
nach dem vollendeten 20. Dienstjahr91,44
nach dem vollendeten 25. Dienstjahr102,60
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

pro Monat EURO
Im 1. Lehrjahr1.000,00
Im 2. Lehrjahr1.176,04
Im 3. Lehrjahr1.698,73
Im 4. Lehrjahr1.829,40
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Lohnzahlung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

1. Lehrjahr mindestens35 %,
2. Lehrjahr mindestens45 %,
3. Lehrjahr mindestens65 %,
4. Lehrjahr mindestens70 %
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