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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Fisch- / Feinkosterzeugung

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Erhöhungsart

Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

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Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 / 40 Wochenstunden. Mehrere oder bedingte Regelungen – Geltungsbereich in den Kennzahlen prüfen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Lohnsätze – Kategorie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenMonatslohn €
1.FacharbeiterIn2.591,61
2.KraftfahrerIn2.447,32
3.ArbeitnehmerIn als VorarbeiterIn2.240,38
4.Angelernte ArbeitnehmerIn2.234,73
5.Angelernte ArbeitnehmerInnen in der Fisch- oder der Feinkostverarbeitung1.929,59
6.ArbeitnehmerIn bis zu einer Beschäftigung von 3 Monaten2.046,21
7.ArbeitnehmerIn bis zu einer Beschäftigung von 3 Monaten in der Fisch- oder Feinkostverarbeitung1.927,54
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Lohnzahlung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im 1. Lehrjahr mindestens30 %,
im 2. Lehrjahr mindestens40 % und
ab dem 3. Lehrjahr mindestens60 % des niedrigsten FacharbeiterInnenlohnes des jeweiligen Lohnvertrages.
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Lohnsätze – Kategorie

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

GruppeBezeichnung / VoraussetzungenMonatslohn €
1.FacharbeiterIn2.591,61
2.KraftfahrerIn2.447,32
3.ArbeitnehmerIn als VorarbeiterIn2.240,38
4.Angelernte ArbeitnehmerIn2.234,73
5.Angelernte ArbeitnehmerInnen in der Fisch- oder der Feinkostverarbeitung1.929,59
6.ArbeitnehmerIn bis zu einer Beschäftigung von 3 Monaten2.046,21
7.ArbeitnehmerIn bis zu einer Beschäftigung von 3 Monaten in der Fisch- oder Feinkostverarbeitung1.927,54
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Lehrlingseinkommen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

pro Monat / EURO
Im 1. Lehrjahr1.000,00
Im 2. Lehrjahr1.176,04
Im 3. Lehrjahr1.698,73
Im 4. Lehrjahr1.829,40
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Dienstalterszulage

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Nach dem vollendetenMonatslohn / €
5. Dienstjahr49,06
10. Dienstjahr71,38
15. Dienstjahr80,30
20. Dienstjahr91,44
25. Dienstjahr102,60
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Lohnzahlung

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

im 1. Lehrjahr mindestens30 %,
im 2. Lehrjahr mindestens40 % und
ab dem 3. Lehrjahr mindestens60 % des niedrigsten FacharbeiterInnenlohnes des jeweiligen Lohnvertrages.
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