KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Feuerfest- und Schornstein-(Kamin-)Bau
Österreichweit · Arbeiter
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Noch nicht belegt · Offen
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.
Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
§ 4 Lohnkategorien und Stundensätze
Gültig ab 01.05.2026
| ab 1.5.2026 in Euro | ||
|---|---|---|
| a) | Vorarbeiter bei Schornstein-(Kamin)bau | 30,71 € |
| b) | Vorarbeiter bei Feuerfestbauten (Ofenvorarbeiter) | 28,91 € |
| c) | Schornstein-(Kamin)maurer | 28,45 € |
| d) | Feuerungsmaurer nach dem vierten Jahr | 24,46 € |
| e) | Feuerungsmaurer nach dem zweiten Jahr | 21,96 € |
| f) | Feuerungsmaurer im ersten Jahr | 19,99 € |
Lohnkategorien und Stundensätze
Gültig ab 01.05.2024
| ab 1.5.2024 in Euro | ||
|---|---|---|
| a) | Vorarbeiter bei Schornstein-(Kamin)bau | 29,64 € |
| b) | Vorarbeiter bei Feuerfestbauten (Ofenvorarbeiter) | 27,91 € |
| c) | Schornstein-(Kamin)maurer | 27,46 € |
| d) | Feuerungsmaurer nach dem vierten Jahr | 23,61 € |
| e) | Feuerungsmaurer nach dem zweiten Jahr | 21,20 € |
| f) | Feuerungsmaurer im ersten Jahr | 19,30 € |
§ 4 Lohnkategorien und Stundensätze
Gültig ab 01.05.2026
| ab 1.5.2026 in Euro | ||
|---|---|---|
| a) | Vorarbeiter bei Schornstein-(Kamin)bau | 30,71 € |
| b) | Vorarbeiter bei Feuerfestbauten (Ofenvorarbeiter) | 28,91 € |
| c) | Schornstein-(Kamin)maurer | 28,45 € |
| d) | Feuerungsmaurer nach dem vierten Jahr | 24,46 € |
| e) | Feuerungsmaurer nach dem zweiten Jahr | 21,96 € |
| f) | Feuerungsmaurer im ersten Jahr | 19,99 € |
Schmutz- und Erschwerniszulagen
Gültig ab 01.05.2026
| 1. | Ofenbau | |
|---|---|---|
| a) | Für Spezialarbeiten in Rauch- und Gaskanälen oder Feuerungsanlagen | 30 % |
| Für Spezialarbeiten in bereits benützten Rauch- und Gaskanälen oder Feuerungsanlagen, sofern von diesen Objekten Teile noch vorhanden sind | 35 % | |
| b) | Bei Reparaturarbeiten an Verbrennungsöfen in Krematorien, Spitälern, Tierverwertungsanlagen, Müll- und Sondermüllanlagen, sowie bei Zubauten in Betrieb befindlicher Anlagen dieser Art je voll gearbeitete Arbeitsstunde | 45 % |
| c) | Für Reparaturen (Zustellungen) in oder an Siemens- Martin-Öfen, Elektroöfen, Roheisenmischern, Tieföfen, Stoßöfen und Konvertern, Hochöfen, LD-Kesseln, Schwefelkiesöfen und in Cowpern | 6 % |
| d) | Bei Reparaturarbeiten an Öfen in Hüttenwerken auf den Stundenlohn | € 0,69 |
Schmutz- und Erschwerniszulagen
Gültig ab 01.05.2026
| 2. | Schornstein-(Kamin-)bau | |
|---|---|---|
| a) | Beim Bau neuer Schornsteine (Kamine), sowie der Zustellung von Futtermauerwerk in neue oder neuwertige Tragekonstruktionen | 40 % |
| Bei Neuzustellung von Futtermauerwerk in bestehende Tragekonstruktionen, unabhängig von der Art des Gerüstes | 60 % | |
| b) | für Reparatur- oder Abbrucharbeiten mit Absturzhöhen bis 25 m | 40 % |
| Für darüber hinausgehende Absturzhöhen, sofern sie nicht unter lit. c fallen, unabhängig von der Art des Gerüstes | 80 % | |
| c) | Für Reparatur- und Abbrucharbeiten bei Absturzhöhe von mehr als 25 m bei Zuhilfenahme von gesicherten maschinellen Hebevorrichtungen (Arbeitskörben), Rohrgerüsten sowie ähnlich gesicherten Vorrichtungen | 40 % |
| d) | Bei Reparatur- oder Abbrucharbeiten unter Verwendung von Kunst- oder Klettergerüsten (freien Gerüsten) | 100 % |
Löhne
Gültig ab 01.05.2026
| ab 1.5.2026 in Euro | ||
|---|---|---|
| a) | Vorarbeiter bei Schornstein-(Kamin)bau | 30,71 € |
| b) | Vorarbeiter bei Feuerfestbauten (Ofenvorarbeiter) | 28,91 € |
| c) | Schornstein-(Kamin)maurer | 28,45 € |
| d) | Feuerungsmaurer nach dem vierten Jahr | 24,46 € |
| e) | Feuerungsmaurer nach dem zweiten Jahr | 21,96 € |
| f) | Feuerungsmaurer im ersten Jahr | 19,99 € |
Schmutz- und Erschwerniszulagen
Gültig ab 01.05.2026
| 1. | Ofenbau | |
|---|---|---|
| a) | Für Spezialarbeiten in Rauch- und Gaskanälen oder Feuerungsanlagen | 30 % |
| Für Spezialarbeiten in bereits benützten Rauch- und Gaskanälen oder Feuerungsanlagen, sofern von diesen Objekten Teile noch vorhanden sind | 35 % | |
| b) | Bei Reparaturarbeiten an Verbrennungsöfen in Krematorien, Spitälern, Tierverwertungsanlagen, Müll- und Sondermüllanlagen, sowie bei Zubauten in Betrieb befindlicher Anlagen dieser Art je voll gearbeitete Arbeitsstunde | 45 % |
| c) | Für Reparaturen (Zustellungen) in oder an Siemens- Martin-Öfen, Elektroöfen, Roheisenmischern, Tieföfen, Stoßöfen und Konvertern, Hochöfen, LD-Kesseln, Schwefelkiesöfen und in Cowpern | 6 % |
| d) | Bei Reparaturarbeiten an Öfen in Hüttenwerken auf den Stundenlohn | € 0,69 |
Schmutz- und Erschwerniszulagen
Gültig ab 01.05.2026
| 2. | Schornstein-(Kamin-)bau | |
|---|---|---|
| a) | Beim Bau neuer Schornsteine (Kamine), sowie der Zustellung von Futtermauerwerk in neue oder neuwertige Tragekonstruktionen | 40 % |
| Bei Neuzustellung von Futtermauerwerk in bestehende Tragekonstruktionen, unabhängig von der Art des Gerüstes | 60 % | |
| b) | für Reparatur- oder Abbrucharbeiten mit Absturzhöhen bis 25 m | 40 % |
| Für darüber hinausgehende Absturzhöhen, sofern sie nicht unter lit. c fallen, unabhängig von der Art des Gerüstes | 80 % | |
| c) | Für Reparatur- und Abbrucharbeiten bei Absturzhöhe von mehr als 25 m bei Zuhilfenahme von gesicherten maschinellen Hebevorrichtungen (Arbeitskörben), Rohrgerüsten sowie ähnlich gesicherten Vorrichtungen | 40 % |
| d) | Bei Reparatur- oder Abbrucharbeiten unter Verwendung von Kunst- oder Klettergerüsten (freien Gerüsten) | 100 % |
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