KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Textilreiniger, Wäscher, Färber
Österreichweit · Arbeiter
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Überzahlung bleibt erhalten · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Die bisherige Überzahlung bleibt nach der Abschlussregel erhalten. Maßgeblich sind deren Berechnungsweise, Stichtage und Ausnahmen.
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Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
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Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
für die Textilreiniger, Chemischreiniger, Färber und für die Wäschereien sowie für die Teppichreinigungs- und Aufbewahrungsanstalten
Gültig ab 01.01.2026
| Lohngruppe | Kollektivvertragslöhne ab 1. Jänner 2026 in Euro pro Std. |
|---|---|
| Lohngruppe I | 11,87 |
| Waschmeister; Teppichwaschen, Teppichstopfen; Gelernte Kräfte: Chemischreinigen, Nasswaschen, Detachieren, Färben; | |
| Lohngruppe II | 11,61 |
| Chauffeure, Heizer, Professionisten; Erste Kräfte: Spezialbügeln, Expedieren, Plissieren; | |
| Lohngruppe III | 11,35 |
| Maschinwaschen, Handwaschen, Sortieren, Merken; Teppichwaschen, Teppichschneiden, Teppichklopfen, Spannen, Dämpfen, Fleckputzen; LadnerIn, erste selbständige Kraft; Nähen, Spannen, Dämpfen, Expedieren; Angelernte Kräfte nach einem halben Jahr: Chemischreinigen, Färben, Maschinbügeln, Handbügeln, Detachieren; | |
| Lohngruppe IV | 11,22 |
| Pressen, (Legen und Einlegen) Zentrifugieren; Angelernte Kräfte bis zu einem halben Jahr: Chemischreinigen, Färben, Maschinbügeln, Handbügeln, Detachieren; | |
| Lohngruppe V | 11,22 |
| Hilfsarbeiten, Mitfahren, Ausschlagen; LadnerIn, zweite Kraft; Aufsichtspersonen in Münzkleiderreinigungsbetrieben, Mietwaschküchen; |
für die Textilreiniger, Chemischreiniger, Färber und für die Wäschereien sowie für die Teppichreinigungs- und Aufbewahrungsanstalten
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Monatlich in Euro: | |
|---|---|
| 1. Lehrjahr | 804,96 |
| 2. Lehrjahr | 912,29 |
| 3. Lehrjahr | 1.180,61 |
| 4. Lehrjahr (Doppellehre) | 1.341,60 |
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