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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Bekleidungsgewerbe

Österreichweit · Arbeiter

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Erhöhungsart

Noch nicht belegt · Offen

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Im vorliegenden Quellenstand ist die Erhöhungsart noch nicht eindeutig belegt. Daraus folgt weder eine reine Mindest-KV-Anpassung noch das Fehlen einer IST-Erhöhung.

Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

(Kleidermacher, Schulterpolstererzeuger, Schnittzeichner, Hersteller von graphischen Entwürfen für Bekleidung (Modedesign), Kleider- und Kostümverleiher, Änderungsschneiderei)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kollektiv­vertrags­lohn in EUR
2026
Lohngruppe I – Hilfsarbeiten:
Arbeitnehmer/in, der/die Hilfsarbeiten, egal welcher Art, im Betrieb verrichtet11,22
Lohngruppe II – Angelernte Tätigkeiten:
Arbeitnehmer/in, der/die angelernte Tätigkeiten des Kleidermachergewerbes verrichtet – während der ersten 3 Jahre der einschlägigen Beschäftigung *11,50
Lohngruppe III – Facharbeiten ohne LAP:
Arbeitnehmer/in, der/die Facharbeiten des Kleidermachergewerbes ohne Lehrabschlussprüfung verrichtet, sowie Arbeitnehmer/in, der/die angelernte Tätigkeiten des Kleidermachergewerbes ab dem 4. Jahr der einschlägigen Beschäftigung * verrichtet11,73
Lohngruppe IV – Facharbeiten mit LAP:
FacharbeiterIn mit Lehrabschlussprüfung im Kleidermachergewerbe sowie Absolventen von lehrzeitersetzenden Fachschulen mit gleichwertigen Schul- und Lehrabschlüssen im Kleidermachergewerbe
a) in den ersten 3 Jahren nach Absolvierung der Lehrabschlussprüfung bzw. dem gleichwertigen Schul- und Lehrabschluss12,01
b) ab dem 4. Jahr nach Absolvierung der Lehrabschlussprüfung bzw. dem gleichwertigen Schul- und Lehrabschluss12,28
Lohngruppe V – Selbständiges Facharbeiten:
Arbeitnehmer/in, der/die nach kurzer Anweisung selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst ein Bekleidungsstück her- und fertigstellt13,05
Lohngruppe VI – Qualifiziert selbständiges Facharbeiten:
Arbeitnehmer/in, die selbständig und unter Berücksichtigung wirtschaftlicher Gesichtspunkte verantwortungsbewusst ein Bekleidungsstück her- und fertigstellt14,18
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(Kleidermacher, Schulterpolstererzeuger, Schnittzeichner, Hersteller von graphischen Entwürfen für Bekleidung (Modedesign), Kleider- und Kostümverleiher, Änderungsschneiderei)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lehrlingseinkommen monatlich in EUR2026
im 1. Lehrjahr643,00
im 2. Lehrjahr817,00
im 3. Lehrjahr1.087,00
im 4. Lehrjahr1.227,00
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(Wäschewarenerzeuger, Krawattenerzeuger)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kollektiv­vertrags­lohn ab in EUR
2026
Lohngruppe I:
Angelernte Tätigkeiten im ersten Jahr (z.B. im Zuschnitt, Näherei, Büglerei, Adjustieren), Arbeitnehmer(innen) nach Auslehre bis zur erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung, Hilfsarbeiten11,22
Lohngruppe II:
Angelernte Tätigkeiten wie Lohngruppe I ab dem 2. Jahr, Wäschenäher(innen) mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im ersten Jahr nach der Auslehre, Handsticken11,50
Lohngruppe III:
Wäschenäher(innen) mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung ab dem zweiten Jahr nach der Auslehre, Wäschewarenerzeuger(innen) mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im ersten Jahr nach der Auslehre, Maschinsticken, Handnähen, Krawattennähen11,73
Lohngruppe IV:
Wäschewarenerzeuger(innen) mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung ab dem zweiten Jahr nach der Auslehre, Zuschneiden nach Schnittlagebildern, Endkontrolle, Handbügeln von Maßanfertigungen12,01
Lohngruppe V:
Erstellen und Zeichnen von Schnittlagebildern, Musternähen, Handbügeln auf Steifwäsche12,28
Lohngruppe VI:
Mechaniker und Chauffeure12,97
Lohngruppe VII:
Modellmachen, Schnittmachen, Erste(r) Zuschneider(in)13,60
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(Wäschewarenerzeuger, Krawattenerzeuger)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lehrlingseinkommen monatlich in EUR2026
im 1. Lehrjahr730,00
im 2. Lehrjahr872,00
im 3. Lehrjahr1.022,00
im 4. Lehrjahr1.035,00
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(Hutmacher, Damenfilzhuterzeuger, Strohhut-, Hutstoff- und Hutfuttererzeuger)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kollektiv­vertrags­lohn in EUR
2026
Lohnkategorie I:
Hilfsarbeiten11,22
Lohnkategorie II:
Vorbereitungsarbeiten für Garnituren und Hutleder Goldprägen Staffieren, Steppen Futter machen11,50
Lohnkategorie III:
Appretieren Strohhut nähen Magazinarbeiten11,73
Lohnkategorie IV:
Kopf- und Rand-Ausstoßen Walkarbeiten (z.B. für Filzschuhe)12,01
Lohnkategorie V:
Plattieren (von Hand oder Maschine) alle Zurichtarbeiten Pressen (hydraulisches Pedal, Sandsack, u. a.) Professionisten und Chauffeure12,28
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(Hutmacher, Damenfilzhuterzeuger, Strohhut-, Hutstoff- und Hutfuttererzeuger)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lehrlingseinkommen monatlich in EUR2026
im 1. Lehrjahr704,00
im 2. Lehrjahr944,00
im 3. Lehrjahr1.120,00
im 4. Lehrjahr1.135,00
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Lohnordnung MODISTEN

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kollektiv­vertrags­lohn in EUR
2026
Lohnkategorie I:
Hilfsarbeiten11,22
Lohnkategorie II (Modisten):
Nicht selbstständiges Handarbeiten11,50
Selbstständiges Handarbeiten11,73
Tischerste(r)12,01
Modellmodisten12,28
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Lohnordnung SCHIRMMACHER

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kollektivvertragslohn in EUR
2026
Lohnkategorie I:
Hilfsarbeiten11,22
Maschinnähen, Spannen, Heften und Zuschneiden (während der Anlernzeit)11,50
Lohnkategorie II:
Spannen, Heften (nach der Anlernzeit) Anspitzeln11,73
Lohnkategorie III:
Maschinnähen (nach der Anlernzeit)12,01
Lohnkategorie IV:
1. Zuschneiden 2. Gestellfertigen 3. Griffmontage 4. Reparaturarbeiten12,28
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Lohnordnung KUNSTBLUMENERZEUGER,FEDERNSCHMÜCKER und WILDBARTBINDER

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kollektiv­vertrags­lohn EUR
2026
Lohnkategorie I:
Arbeiten im 1. Arbeitsjahr11,22
Lohnkategorie II:
Arbeiten nach dem 1. Arbeitsjahr11,50
Lohnkategorie III:
Arbeiten nach dem 3. Arbeitsjahr11,73
Lohnkategorie IV:
Vorarbeiten (Tischerste(r) und Mustermacher)12,01
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Lohnordnung MIEDERWARENERZEUGER

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kollektiv­vertrags­lohn in EUR
2026
Lohngruppe I:
Angelernte Tätigkeiten im ersten Jahr (z.B. im Zuschnitt, Näherei, Büglerei, Adjustieren), Arbeitnehmer(innen) nach Auslehre bis zur erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung, Hilfsarbeiten11,22
Lohngruppe II:
Angelernte Tätigkeiten wie Lohngruppe I ab dem 2. Jahr, Handsticken11,50
Lohngruppe III:
Miedererzeuger(innen) mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im ersten Jahr nach der Auslehre, Maschinsticken, Handnähen11,73
Lohngruppe IV:
Miedererzeuger(innen) mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung ab dem zweiten Jahr nach der Auslehre, Zuschneiden nach Schnittlagebildern, Endkontrolle, Handbügeln von Maßanfertigungen, Handbügeln von Miederwaren12,01
Lohngruppe V:
Erstellen und Zeichnen von Schnittlagebildern, Musternähen12,28
Lohngruppe VI:
Mechaniker und Chauffeure12,97
Lohngruppe VII:
Modellmachen, Schnittmachen, Erste(r) Zuschneider(in)13,66
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Lohnordnung MIEDERWARENERZEUGER

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a) bei dreijähriger Lehrzeit monatlich EUR2026
im 1. Lehrjahr732,00
im 2. Lehrjahr876,00
im 3. Lehrjahr1.040,00
a) bei zweijähriger Lehrzeit monatlich EUR2026
im 1. Lehrjahr1.017,00
im 2. Lehrjahr1.229,00
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(Wäschewarenerzeuger, Krawattenerzeuger)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kollektiv­vertrags­lohn ab in EUR
2026
Lohngruppe I:
Angelernte Tätigkeiten im ersten Jahr (z.B. im Zuschnitt, Näherei, Büglerei, Adjustieren), Arbeitnehmer(innen) nach Auslehre bis zur erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung, Hilfsarbeiten11,22
Lohngruppe II:
Angelernte Tätigkeiten wie Lohngruppe I ab dem 2. Jahr, Wäschenäher(innen) mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im ersten Jahr nach der Auslehre, Handsticken11,50
Lohngruppe III:
Wäschenäher(innen) mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung ab dem zweiten Jahr nach der Auslehre, Wäschewarenerzeuger(innen) mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im ersten Jahr nach der Auslehre, Maschinsticken, Handnähen, Krawattennähen11,73
Lohngruppe IV:
Wäschewarenerzeuger(innen) mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung ab dem zweiten Jahr nach der Auslehre, Zuschneiden nach Schnittlagebildern, Endkontrolle, Handbügeln von Maßanfertigungen12,01
Lohngruppe V:
Erstellen und Zeichnen von Schnittlagebildern, Musternähen, Handbügeln auf Steifwäsche12,28
Lohngruppe VI:
Mechaniker und Chauffeure12,97
Lohngruppe VII:
Modellmachen, Schnittmachen, Erste(r) Zuschneider(in)13,60
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Vorarbeiter(in)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lehrlingseinkommen monatlich in EUR2026
im 1. Lehrjahr730,00
im 2. Lehrjahr872,00
im 3. Lehrjahr1.022,00
im 4. Lehrjahr1.035,00
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(Hutmacher, Damenfilzhuterzeuger, Strohhut-, Hutstoff- und Hutfuttererzeuger)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kollektiv­vertrags­lohn in EUR
2026
Lohnkategorie I:
Hilfsarbeiten11,22
Lohnkategorie II:
Vorbereitungsarbeiten für Garnituren und Hutleder Goldprägen Staffieren, Steppen Futter machen11,50
Lohnkategorie III:
Appretieren Strohhut nähen Magazinarbeiten11,73
Lohnkategorie IV:
Kopf- und Rand-Ausstoßen Walkarbeiten (z.B. für Filzschuhe)12,01
Lohnkategorie V:
Plattieren (von Hand oder Maschine) alle Zurichtarbeiten Pressen (hydraulisches Pedal, Sandsack, u. a.) Professionisten und Chauffeure12,28
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(Hutmacher, Damenfilzhuterzeuger, Strohhut-, Hutstoff- und Hutfuttererzeuger)

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Lehrlingseinkommen monatlich in EUR2026
im 1. Lehrjahr704,00
im 2. Lehrjahr944,00
im 3. Lehrjahr1.120,00
im 4. Lehrjahr1.135,00
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Lohnordnung MIEDERWARENERZEUGER

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Kollektiv­vertrags­lohn in EUR
2026
Lohngruppe I:
Angelernte Tätigkeiten im ersten Jahr (z.B. im Zuschnitt, Näherei, Büglerei, Adjustieren), Arbeitnehmer(innen) nach Auslehre bis zur erfolgreich abgelegten Lehrabschlussprüfung, Hilfsarbeiten11,22
Lohngruppe II:
Angelernte Tätigkeiten wie Lohngruppe I ab dem 2. Jahr, Handsticken11,50
Lohngruppe III:
Miedererzeuger(innen) mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung im ersten Jahr nach der Auslehre, Maschinsticken, Handnähen11,73
Lohngruppe IV:
Miedererzeuger(innen) mit erfolgreich abgelegter Lehrabschlussprüfung ab dem zweiten Jahr nach der Auslehre, Zuschneiden nach Schnittlagebildern, Endkontrolle, Handbügeln von Maßanfertigungen, Handbügeln von Miederwaren12,01
Lohngruppe V:
Erstellen und Zeichnen von Schnittlagebildern, Musternähen12,28
Lohngruppe VI:
Mechaniker und Chauffeure12,97
Lohngruppe VII:
Modellmachen, Schnittmachen, Erste(r) Zuschneider(in)13,66
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Lehrlingsentschädigung:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

a) bei dreijähriger Lehrzeit monatlich EUR2026
im 1. Lehrjahr732,00
im 2. Lehrjahr876,00
im 3. Lehrjahr1.040,00
a) bei zweijähriger Lehrzeit monatlich EUR2026
im 1. Lehrjahr1.017,00
im 2. Lehrjahr1.229,00
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