KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Asphaltierer, Schwarzdecker, Abdichter W
Wien · Arbeiter
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.
Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 39 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Bei nachfolgend angeführten Ereignissen gebührt Freizeit in folgendem Ausmaß:
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bei eigener Trauung | 2 Arbeitstage |
|---|---|
| Bei Entbindung der Gattin (Lebensgefährtin) | 1 Arbeitstag |
| Übersiedlung mit eigenem Haushalt | 1 Arbeitstag |
| Bei Tod des Ehegatten oder des Lebensgefährten wenn er mit dem Arbeitnehmer im gemeinsamen Haushalt lebte | 3 Arbeitstage |
| Bei Tod der Eltern (Zieheltern), der Kinder (Ziehkinder) oder Enkelkinder, die mit dem Arbeitnehmer im gemeinsamen Haushalt lebten | 2 Arbeitstage |
| Beim Tod der Eltern (Zieheltern), der Kinder (Ziehkinder) oder Enkelkinder, die mit Arbeitnehmer nicht im gemeinsamen Haushalt lebten, Geschwister, Schwiegereltern und Großeltern | 1 Arbeitstag |
| Bei Trauung eigener ehelicher Kinder auf Basis des kollektivvertraglichen Stundenlohnes | 1 Arbeitstag |
Lohnsätze
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. Mai 2026 Stundenlohn Euro | |
|---|---|
| Fachvorarbeiter (zum Fachvorarbeiter kann derjenige Vorarbeiter ernannt werden, der für alle Sparten des Betriebes so fachkundig ist, dass er fallweise auch zur Aufnahme und Beaufsichtigung von Arbeiten herangezogen werden kann) | 20,44 |
| Fachvizevorarbeiter | 19,61 |
| Asphaltierervorarbeiter | 18,98 |
| Schwarzdecker- und Isolierervorarbeiter | 18,83 |
| Asphalthilfsstreicher | 17,91 |
| Schwarzdecker- und Isolierhilfsstreicher | 17,41 |
| Qualifizierte Helfer | 16,93 |
| Nichtqualifizierte Hilfsarbeiter | 16,04 |
| Chauffeure und Walzenführer soweit sie ausgelernte Maschinisten, Schlosser oder Automechaniker sind | 17,91 |
Lohnsätze
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Facharbeiter im 1. Verwendungsjahr | 17,91 |
|---|---|
| Facharbeiter ab dem 2. Verwendungsjahr | 18,69 |
| Hilfsarbeiter | 15,64 |
Lehrlingseinkommen
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Im 1. Lehrjahr | 6,25 |
|---|---|
| Im 2. Lehrjahr | 9,37 |
| Im 3. Lehrjahr | 13,93 |
Kranken- und Unfallsentgelt
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Bei eigener Trauung | 2 Arbeitstage |
|---|---|
| Bei Entbindung der Gattin (Lebensgefährtin) | 1 Arbeitstag |
| Übersiedlung mit eigenem Haushalt | 1 Arbeitstag |
| Bei Tod des Ehegatten oder des Lebensgefährten wenn er mit dem Arbeitnehmer im gemeinsamen Haushalt lebte | 3 Arbeitstage |
| Bei Tod der Eltern (Zieheltern), der Kinder (Ziehkinder) oder Enkelkinder, die mit dem Arbeitnehmer im gemeinsamen Haushalt lebten | 2 Arbeitstage |
| Beim Tod der Eltern (Zieheltern), der Kinder (Ziehkinder) oder Enkelkinder, die mit Arbeitnehmer nicht im gemeinsamen Haushalt lebten, Geschwister, Schwiegereltern und Großeltern | 1 Arbeitstag |
| Bei Trauung eigener ehelicher Kinder auf Basis des kollektivvertraglichen Stundenlohnes | 1 Arbeitstag |
Lohnsätze
Gültig ab 01.05.2026
| 1. Mai 2026 | |
|---|---|
| Stundenlohn Euro | |
| Fachvorarbeiter (zum Fachvorarbeiter kann derjenige Vorarbeiter ernannt werden, der für alle Sparten des Betriebes so fachkundig ist, dass er fallweise auch zur Aufnahme und Beaufsichtigung von Arbeiten herangezogen werden kann) | 20,44 |
| Fachvizevorarbeiter | 19,61 |
| Asphaltierervorarbeiter | 18,98 |
| Schwarzdecker- und Isolierervorarbeiter | 18,83 |
| Asphalthilfsstreicher | 17,91 |
| Schwarzdecker- und Isolierhilfsstreicher | 17,41 |
| Qualifizierte Helfer | 16,93 |
| Nichtqualifizierte Hilfsarbeiter | 16,04 |
| Chauffeure und Walzenführer soweit sie ausgelernte Maschinisten, Schlosser oder Automechaniker sind | 17,91 |
| Abdichter von Bauwerksfugen sowie Fenster- und Türfugen: | |
| Facharbeiter im 1. Verwendungsjahr | 17,91 |
| Facharbeiter ab dem 2. Verwendungsjahr | 18,69 |
| Hilfsarbeiter | 15,64 |
Lohnsätze
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Im 1. Lehrjahr | 6,25 |
|---|---|
| Im 2. Lehrjahr | 9,37 |
| Im 3. Lehrjahr | 13,93 |
Sonn- und Feiertagsarbeit
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| 1. Jänner | 15. August |
|---|---|
| 6. Jänner | 26. Oktober |
| Ostermontag | 1. November |
| 1. Mai | 8. Dezember |
| Christi Himmelfahrt | 25. Dezember |
| Pfingstmontag | 26. Dezember |
| Fronleichnam |
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