KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Bäuerliche Betriebe NÖ
Niederösterreich · Arbeiter
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Überzahlung bleibt erhalten · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Die bisherige Überzahlung bleibt nach der Abschlussregel erhalten. Maßgeblich sind deren Berechnungsweise, Stichtage und Ausnahmen.
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Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Sonderzahlungen (automatische Extraktion): ca. ein Monatsentgelt je Sonderzahlung
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Lohntafel für Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben (ständige Dienstnehmer – Monatslöhner)
Gültig ab 01.01.2026
| Kategorie | gewöhnlich | Facharbeiter | Meister | |
|---|---|---|---|---|
| 1. | Betriebsführer, Wirtschafter | 2.534,58 | — | — |
| 2. | Geprüfter Melker, Senner, Traktorführer, wenn vorwiegend als solcher in Verwendung | 1.983,05 | 2.323,54 | 2.428,10 |
| 3. | Landarbeiter, auch als Traktorführer in Verwendung, Pferdewärter, Ladner | 1.930,71 | 2.290,67 | — |
| 4. | Landarbeiter für Haus, Hof, Feld und Stall | 1.827,02 | 2.133,71 | — |
| 5. | Erntehelfer mit denen eine Durchrechnungsvereinbarung gemäß § 5 Z 7 abgeschlossen wurde | 1.920,00 | — | — |
| 6a. | Dienstnehmer in Buschenschanken, Almausschanken, bei Kellergassenfesten und Hoffesten ohne Inkasso * | 2.015,79 | — | — |
| 6b. | Dienstnehmer in Buschenschanken, Almausschanken, bei Kellergassenfesten und Hoffesten mit Inkasso * | 2.094,31 | — | — |
Lohntafel für Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben (ständige Dienstnehmer – Monatslöhner)
Gültig ab 01.01.2026
| 1. | Qualifiziertes Kanzleipersonal, insbesondere Buchhalter mit Lohnverrechnung | 2.256,53 |
|---|---|---|
| 2. | Kaufmännisches Personal mit Vorbildung oder ab dem fünften Berufsjahr | 2.051,88 |
| 3. | Kanzleikräfte ohne Vorbildung | 1.989,60 |
Lohntafel für Dienstnehmer in den bäuerlichen Betrieben (ständige Dienstnehmer – Monatslöhner)
Gültig ab 01.01.2026
| 1. | Taglöhner | 11,79 |
|---|---|---|
| 2. | Dienstnehmer in Buschenschanken ohne Inkasso | 11,79 |
| 3. | Dienstnehmer in Buschenschanken mit Inkasso | 11,34 |
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