KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH
Außeruniversitäre Forschung (Forschungs-KV)
Österreichweit · Arbeiter · Angestellte
Tabellen öffnen & umrechnen ↗Erhöhungsart
Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt
Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.
Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.
Quelle zur Erhöhungsart ↗Quellen & Datenstand
Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben
Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026
Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38,5 Wochenstunden. Den zugehörigen Beleg findest du in den KV-Kennzahlen.
Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.
Gehaltsschema
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Entwicklungsstufen | Beschäftigungsgruppen | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| A | B | C | D | E | |
| I | 2.235,00 | 2.440,00 | 2.841,00 | 3.328,00 | 4.056,00 |
| II | 2.316,00 | 2.559,00 | 2.963,00 | 3.450,00 | 4.217,00 |
| III | 2.398,00 | 2.682,00 | 3.083,00 | 3.570,00 | 4.381,00 |
| IV | 2.480,00 | 2.802,00 | 3.207,00 | 3.816,00 | 4.624,00 |
| V | — | 3.044,00 | 3.450,00 | 4.135,00 | 4.949,00 |
Gehaltsschema
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Entwicklungsstufen | Beschäftigungsgruppen | |||
|---|---|---|---|---|
| F | G | H | I | |
| I | 4.868,00 | 5.675,00 | 6.687,00 | 7.901,00 |
| II | 5.069,00 | 5.880,00 | 6.891,00 | 9.086,00 |
| III | 5.271,00 | 6.082,00 | 7.221,00 | 9.877,00 |
| IV | 5.595,00 | 6.485,00 | 7.690,00 | — |
| V | 5.959,00 | 7.092,00 | — | — |
Gehaltsschema
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| Entwicklungsstufe | A | B | C | D | E | F | G | H | I |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| von I nach II | 8 | 8 | 8 | 8 | 8 | 8 | 8 | 15 | 32 |
| von II nach III | 10 | 10 | 10 | 15 | 15 | 15 | 15 | 20 | 32 |
| von III nach IV | 15 | 15 | 15 | 20 | 20 | 20 | 20 | 32 | — |
| von IV nach V | — | 25 | 25 | 30 | 30 | 30 | 30 | — | — |
Gehaltsschema
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| • | Arbeitsqualität Der oder die Arbeitnehmer:in erfüllt seine:ihre Arbeit mit so hoher Qualität, dass Nachbesserungen nur selten erforderlich sind. Der oder die Arbeitnehmer:in beteiligt sich aktiv an Maßnahmen zur Qualitätssicherung im Hinblick auf Produkte oder Arbeitsvorgänge sowie an Maßnahmen zur Arbeitssicherheit | 1 |
|---|---|---|
| • | Aufgabenmobilität Der oder die Arbeitnehmer:in übernimmt immer wieder innerhalb oder außerhalb seiner:ihrer Organisationseinheit oder im Rahmen eines Projekts über seine:ihre Aufgabenstellung hinausgehende unterschiedliche Aufgaben derselben Beschäftigungsgruppe. Der oder die Arbeitnehmer:in hat die Vertretung (immer wieder aber nicht überwiegend) für Tätigkeiten einer höheren Beschäftigungsgruppe übernommen | 1 |
| • | Innovation Der oder die Arbeitnehmer:in hat Innovationsmöglichkeiten und -potenziale gefunden und realisierbare Verbesserungsvorschläge gemacht, die Arbeitsbedingungen, Arbeitsabläufe, Fragen der Arbeitsorganisation oder technische Systeme zur Unterstützung der Arbeit betreffen bzw diese auch, wenn betrieblich möglich, selbst umgesetzt. Der oder die Arbeitnehmer:in hat neue Ideen oder alternative Lösungswege für die Produkt- oder Prozessgestaltung entwickelt, die in der Organisationseinheit oder vom Unternehmen oder in einem Projekt aktiv weiterverfolgt werden | 1 |
| • | Kommunikation und Kooperation Der oder die Arbeitnehmer:in hat seiner:ihrer Beschäftigungsgruppe entsprechende Aufgaben, die Kommunikationsfähigkeit erfordern. Diese Kommunikationsfähigkeit setzt der:die Arbeitnehmer:in immer wieder nach innen und außen bei Verhandlungen, Akquisitionen, Repräsentationen, Konfliktlösungen, Moderationen oder Kooperationen erfolgreich ein | 1 |
| • | Spezielle Fähigkeiten und Fertigkeiten Der oder die Arbeitnehmer:in hat Aufgaben, die besondere manuelle Geschicklichkeit, Sorgfalt und Aufmerksamkeit verlangen. Die persönlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten des:der Arbeitnehmer:in werden zur Verbesserung der Qualität der Arbeit eigeninitiativ eingesetzt und genutzt | 1 |
| • | Weiterbildung Der oder die Arbeitnehmer:in hat an betrieblichen Zielsetzungen orientierte Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen absolviert. Die erworbene Qualifikation und Erfahrung kann direkt in der Tätigkeit umgesetzt werden bzw ist umgesetzt worden und/oder ist für eine im Betrieb vorhandene Entwicklungsperspektive von Bedeutung | 1 |
| • | Wissens- und Kompetenzvermittlung Der oder die Arbeitnehmer:in übernimmt innerhalb einer Organisationseinheit oder eines Projekts immer wieder Coaching- und/oder Einschulungsfunktionen. Der oder die Arbeitnehmer:in übernimmt aufgrund seiner:ihrer fachlichen und sozialen Kompetenz immer wieder die Funktion eines internen Ansprechpartners bzw einer internen Ansprechpartnerin | 1 |
Lehrverhältnisse
Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt
| ohne | mit*) | |
|---|---|---|
| Reifeprüfung oder abgeschlossener Lehrausbildung | ||
| 1. Lehrjahr | € 903,00 | € 929,00 |
| 2. Lehrjahr | € 1.160,00 | € 1.195,00 |
| 3. Lehrjahr | € 1.418,00 | € 1.461,00 |
| 4. Lehrjahr | € 1.932,00 | € 1.991,00 |
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