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Erhöhungsart

Mindest-KV belegt · IST offen · Quellenhinweis · nicht bestätigt

Eine Anpassung der KV-Mindestbeträge ist im Text belegt. Ob darüber hinaus eine IST-Erhöhung oder Erhaltung der Überzahlung gilt, ist damit noch nicht geklärt.

Automatisch erkannte Textstellen. Gültigkeit und Geltungsbereich des Abschlusses sind nicht bestätigt.

Quelle zur Erhöhungsart ↗
Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 40 Wochenstunden. Mehrere oder bedingte Regelungen – Geltungsbereich in den Kennzahlen prüfen.

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Gehaltstabelle:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Verwendungsgruppe I€
1. bis 6. VerwGrJ2.167,58
nach 6 VerwGrJ2.231,65
nach 8 VerwGrJ2.293,94
nach 10 VerwGrJ2.357,11
nach 12 VerwGrJ2.422,96
nach 14 VerwGrJ2.487,03
nach 16 VerwGrJ2.557,32
Verwendungsgruppe II
1. bis 4. VerwGrJ.2.169,36
nach 4 VerwGrJ2.240,55
nach 6 VerwGrJ2.311,73
nach 8 VerwGrJ2.381,14
nach 10 VerwGrJ2.454,99
nach 12 VerwGrJ2.533,30
nach 14 VerwGrJ2.606,49
nach 16 VerwGrJ2.686,41
nach 18 VerwGrJ2.765,45
Verwendungsgruppe III
1. und 2. VerwGrJ2.324,10
nach 2 VerwGrJ2.407,58
nach 4 VerwGrJ2.496,39
nach 6 VerwGrJ2.585,45
nach 8 VerwGrJ2.677,63
nach 10 VerwGrJ2.756,52
nach 12 VerwGrJ2.868,20
nach 14 VerwGrJ2.965,69
nach 16 VerwGrJ3.063,19
nach 18 VerwGrJ3.157,14
Verwendungsgruppe IV
1. und 2. VerwGrJ2.757,43
nach 2 VerwGrJ2.882,17
nach 4 VerwGrJ3.006,02
nach 6 VerwGrJ3.129,87
nach 8 VerwGrJ3.254,60
nach 10 VerwGrJ3.378,45
nach 12 VerwGrJ3.466,92
nach 14 VerwGrJ3.627,04
nach 16 VerwGrJ3.749,12
nach 18 VerwGrJ3.874,74
Verwendungsgruppe V
1. und 2. VerwGrJ3.437,36
nach 2 VerwGrJ3.601,42
nach 4 VerwGrJ3.764,60
nach 6 VerwGrJ3.924,25
nach 8 VerwGrJ4.087,43
nach 10 VerwGrJ4.250,61
nach 12 VerwGrJ4.412,90
nach 14 VerwGrJ4.576,08
nach 16 VerwGrJ4.740,15
nach 18 VerwGrJ4.901,56
Verwendungsgruppe VI
1. und 2. VerwGrJ5.183,82
nach 2 VerwGrJ5.572,80
nach 4 VerwGrJ5.961,79
nach 6 VerwGrJ6.351,65
nach 8 VerwGrJ6.739,76
Verwendungsgruppe M I
1. und 2. VerwGrJ2.229,87
nach 2 VerwGrJ2.308,17
nach 4 VerwGrJ2.377,58
nach 6 VerwGrJ2.460,33
nach 8 VerwGrJ2.543,97
nach 10 VerwGrJ2.622,47
nach 12 VerwGrJ2.705,95
nach 14 VerwGrJ2.784,10
nach 16 VerwGrJ2.880,01
nach 18 VerwGrJ2.964,38
Verwendungsgruppe M II o. F.
1. und 2. VerwGrJ2.622,68
nach 2 VerwGrJ2.732,59
nach 4 VerwGrJ2.840,72
nach 6 VerwGrJ2.950,63
nach 8 VerwGrJ3.061,42
nach 10 VerwGrJ3.173,10
nach 12 VerwGrJ3.283,00
nach 14 VerwGrJ3.392,91
nach 16 VerwGrJ3.503,70
nach 18 VerwGrJ3.615,38
Verwendungsgruppe M II m. F.
1. und 2. VerwGrJ2.729,04
nach 2 VerwGrJ2.854,01
nach 4 VerwGrJ2.974,56
nach 6 VerwGrJ3.096,87
nach 8 VerwGrJ3.220,96
nach 10 VerwGrJ3.345,93
nach 12 VerwGrJ3.468,25
nach 14 VerwGrJ3.590,56
nach 16 VerwGrJ3.713,76
nach 18 VerwGrJ3.837,85
Verwendungsgruppe M III
1. und 2. VerwGrJ2.993,63
nach 2 VerwGrJ3.133,41
nach 4 VerwGrJ3.276,72
nach 6 VerwGrJ3.415,61
nach 8 VerwGrJ3.559,81
nach 10 VerwGrJ3.703,12
nach 12 VerwGrJ3.844,66
nach 14 VerwGrJ3.986,20
nach 16 VerwGrJ4.129,52
nach 18 VerwGrJ4.271,06
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Lohntabelle:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

monatlichstündlich
€€
Lohngruppe I
Arbeitnehmer ohne Zweckausbildung. Weiters jugendliche Arbeitnehmer unter 18 Jahren ab dem 4. Monat Betriebszugehörigkeit. Bis zum 3. Monat erhalten diese jugendlichen Mitarbeiter 75 % dieser Lohngruppe I2.149,7912,43
Lohngruppe II
Arbeitnehmer mit bestimmter Verantwortung: Arbeitnehmer, die entsprechende Arbeitserfahrung und Verantwortung haben.2.169,3512,54
Lohngruppe III
Arbeitnehmer mit Zweckausbildung: Arbeitnehmer mit einer Zweckausbildung und entsprechender Arbeitserfahrung und Verantwortung.2.264,5813,09
Lohngruppe IV
Qualifizierte Arbeitnehmer mit Zweckausbildung: Arbeitnehmer mit einer längeren Zweckausbildung, großen Arbeitserfahrungen und dementsprechender Verantwortung.2.442,8614,12
Lohngruppe V
Facharbeiter: Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung mit großen Fachkenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und entsprechender Verantwortung. Sie üben ihre Arbeit im Regelfall selbständig aus.2.699,0515,60
Lohngruppe VI
Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlußprüfung) mit sehr großen Fachkenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und entsprechender Verantwortung. Sie üben ihre Arbeit selbständig aus. Bei entsprechender Weiterbildung u. Jobmöglichkeit im Betrieb können auch Arbeitnehmer der Lohngruppe V nach 6 Jahren in die Lohngruppe VI umgestuft werden2.999,8317,34
Lohngruppe VII
Besonders qualifizierte Facharbeiter: Facharbeiter mit abgeschlossener Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) mit hervorragenden Fachkenntnissen, Fähigkeiten, Erfahrungen und entsprechender Verantwortung in Vorarbeitertätigkeit. Bei entsprechender Weiterbildung und Jobmöglichkeit im Betrieb können auch Arbeitnehmer der Lohngruppe VI nach 6 Jahren in die Lohngruppe VII umgestuft werden3.121,0218,04
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Lehrlingsentschädigungen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

€
1. Lehrjahr880,93
2. Lehrjahr1.105,15
3. Lehrjahr1.451,28
4. Lehrjahr2.023,43
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SEG-Zulagen

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Schmutzzulage0,76
Erschwerniszulage0,76
Gefahrenzulage1,13
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