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KOLLEKTIVVERTRÄGE ÖSTERREICH

Arzt-Angestellte NÖ

Niederösterreich · Angestellte

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Erhöhungsart

IST-Erhöhung · Quellengeprüft

Die IST-Anhebung erfolgt zunächst um 50 Euro bei Vollzeit, danach um 1,5 %, insgesamt begrenzt auf 2,95 %.

Ordinationsangestellte NÖ · IST ab Juli 2026

Die Mindestgehaltsanhebung gilt rückwirkend ab Jänner. Freiwillige Erhöhungen seit Jahresbeginn sind laut Abschluss gegenzurechnen; die Zeitpunkte nicht gleichsetzen.

Quelle zur Erhöhungsart ↗
Quellen & Datenstand

Automatisch aufbereiteter Quellenstand · noch nicht redaktionell freigegeben

Volltext zuletzt abgerufen: 19.10.2026

Automatisch aufbereiteter Archivstand. Die Angaben sind noch nicht redaktionell geprüft. Normalarbeitszeit laut Quellenstand: 38 / 40 Wochenstunden. Mehrere oder bedingte Regelungen – Geltungsbereich in den Kennzahlen prüfen. Sonderzahlungen (automatische Extraktion): je ein Monatsentgelt (Urlaubs- + Weihnachtsgeld)

Originalbeträge und Einheiten laut Tabellenkopf. Gültigkeitszeiträume stehen an der jeweiligen Tabelle.

Berufsgruppe 1:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Basisgehalt 1. 1. 2026
im 1. BJ2.138,00
im 4. BJ2.175,00
im 7. BJ2.193,00
im 11. BJ2.226,00
im 15. BJ2.256,00
im 20. BJ2.287,00
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Berufsgruppe 2:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Basisgehalt 1. 1. 2026
im 1. BJ2.174,00
im 4. BJ2.254,00
im 7. BJ2.338,00
im 11. BJ2.429,00
im 15. BJ2.515,00
im 20. BJ2.610,00
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Berufsgruppe 3:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Basisgehalt 1. 1. 2026
im 1. BJ2.218,00
im 4. BJ2.309,00
im 7. BJ2.391,00
im 11. BJ2.482,00
im 15. BJ2.570,00
im 20. BJ2.665,00
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Berufsgruppe 4:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Basisgehalt 1. 1. 2026
im 1. BJ2.286,00
im 4. BJ2.372,00
im 7. BJ2.458,00
im 11. BJ2.532,00
im 15. BJ2.610,00
im 20. BJ2.695,00
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Legende:

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

MAB-GMedizinische Assistenzberufe-Gesetz
MFAdiplomierte medizinische Fachassistenz
MTF-SDH-GBundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste
MTD-GBundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste
GuKGGesundheits und Krankenpflege-Gesetz
MMHmGMedizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz
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Entgelt

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Basisgehalt 1. 1. 2025
im 1. BJ2.071,00
im 4. BJ2.107,00
im 7. BJ2.125,00
im 11. BJ2.157,00
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Entgelt

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Basisgehalt 1. 1. 2025
im 1. BJ2.106,00
im 4. BJ2.184,00
im 7. BJ2.265,00
im 11. BJ2.353,00
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Entgelt

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Basisgehalt 1. 1. 2025
im 1. BJ2.149,00
im 4. BJ2.237,00
im 7. BJ2.317,00
im 11. BJ2.405,00
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Entgelt

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

Basisgehalt 1. 1. 2025
im 1. BJ2.215,00
im 4. BJ2.298,00
im 7. BJ2.382,00
im 11. BJ2.453,00
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Entgelt

Gültig ab: im Quellenstand nicht belegt

MAB-GMedizinische Assistenzberufe-Gesetz
MFAdiplomierte medizinische Fachassistenz
MTF-SDH-GBundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste
MTD-GBundesgesetz über die Regelung der gehobenen medizinisch-technischen Dienste
GuKGGesundheits und Krankenpflege-Gesetz
MMHmGMedizinischer Masseur- und Heilmasseurgesetz
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