Arbeitsrecht & Förderung · RÜCKBLICK / EINORDNUNG
Weiterbildungsbeihilfe: Seit Juni können Anträge gestellt werden
Quellenmeldung: 09.06.2026
Das Nachfolgemodell der Bildungskarenz verlangt eine vorbereitete Vereinbarung und die Prüfung durch das AMS.
Seit 8. Juni 2026 sind Anträge zur Weiterbildungsbeihilfe beziehungsweise Weiterbildungsteilzeitbeihilfe möglich. Das AMS berichtete darüber am 9. Juni. Arbeitgeber und Beschäftigte vereinbaren die Weiterbildung; das AMS prüft das Vorhaben anhand des Bildungsplans und der Fördervoraussetzungen.
Für die Lohnverrechnung sind der tatsächliche Beginn, das gewählte Modell und eine mögliche Arbeitgeberbeteiligung entscheidend. Eine private Vereinbarung allein bedeutet noch keine bewilligte Förderung. Die Voraussetzungen und Unterlagen sollten deshalb vor einer Änderung der Abrechnung mit dem AMS abgeklärt werden.
Praxis: Vereinbarung, AMS-Mitteilung und relevante Entgeltdaten gemeinsam dokumentieren. Das Lohnmeister-Lohnbüro hilft bei der Einordnung der Abrechnungsfolgen; die Entscheidung über die Förderung trifft das AMS.
Quellen- & Beitragsdatum
Rückblick / Einordnung zum oben genannten Datum. Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026. Quellenmeldung: 09.06.2026.
Quelle & weitere Hilfe
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Originalquelle, Geltungsbereich und aktuelle Rechtslage vor Anwendung prüfen. Haftungsausschluss
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