KV-Abschluss · RÜCKBLICK / EINORDNUNG
Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesen: 3,3 Prozent ab Juli
Gültig ab: 01.07.2026
Mindest- und IST-Gehälter steigen ebenso wie Zulagen, Zuschläge und Lehrlingseinkommen.
Für das Vorarlberger Sozial- und Gesundheitswesen weist das Abschlussplakat der GPA ab 1. Juli 2026 eine Erhöhung von 3,3 Prozent aus. Dieser Satz gilt laut Übersicht für KV- und IST-Gehälter sowie für Zulagen, Zuschläge und Lehrlingseinkommen.
Der VSG-Kollektivvertrag ist gesondert vom SWÖ-Kollektivvertrag zu betrachten. Ähnliche Tätigkeiten oder Berufsbezeichnungen reichen nicht aus, um einfach dieselbe Tabelle zu verwenden. Ausschlaggebend ist der anwendbare fachliche und persönliche Geltungsbereich.
Praxis: Vor der Juli-Abrechnung den tatsächlich anzuwendenden Vertrag und die betroffene Entgeltart feststellen. Bereits hinterlegte Zulagensätze sollten bei einer Tabellenaktualisierung mitkontrolliert werden. Die Quellenübersicht der GPA ist ein Einstieg; für Detailfragen den vollständigen Vertrag heranziehen.
Quellen- & Beitragsdatum
Rückblick / Einordnung zum oben genannten Datum. Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026.
Quelle & weitere Hilfe
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Originalquelle, Geltungsbereich und aktuelle Rechtslage vor Anwendung prüfen. Haftungsausschluss
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