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KV-Abschluss · RÜCKBLICK / EINORDNUNG

Mühlenindustrie: Mindestgehälter steigen, Überzahlungen bleiben erhalten

Quellenmeldung: 20.08.2026

Illustration: Mühlenindustrie

Der Abschluss vom August enthält unterschiedliche Sätze für Angestellte und Lehrlinge.

Wirksamkeit: Ab 1. August 2026

Am 19. August wurden die Verhandlungen für die Mühlenindustrie abgeschlossen. Laut GPA steigen die Mindestgehälter rückwirkend mit 1. August um 2,5 Prozent. Lehrlingseinkommen erhöhen sich um 3,5 Prozent. Die betragsmäßige Überzahlung bleibt aufrecht.

Für die Abrechnung reicht es deshalb nicht, einfach jeden bisherigen IST-Bezug mit demselben Prozentsatz zu erhöhen. Zuerst ist das neue Mindestgehalt aus der richtigen Gruppe und Stufe zu bestimmen; anschließend ist die bisherige Überzahlung entsprechend der Abschlussregel zu berücksichtigen.

Praxis: Gruppen- und Stufenzuordnung, neue Mindesttabelle und betragsmäßige Überzahlung nebeneinander vergleichen. Die Original-Gehaltsordnung und die Regel zur IST-Erhöhung stehen bei der GPA zum Download.

Quellen- & Beitragsdatum

Rückblick / Einordnung zum oben genannten Datum. Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026. Quellenmeldung: 20.08.2026.

Quelle & weitere Hilfe

GPA · Mühlenindustrie 2026

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Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Originalquelle, Geltungsbereich und aktuelle Rechtslage vor Anwendung prüfen. Haftungsausschluss

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