Praxiswissen
Kündigungsfrist und Kündigungstermin: Zwei Angaben, die du nie zusammenwerfen solltest
Beitrag: 02.10.2026
Eine Frist ist eine Zeitspanne, ein Termin ein zulässiges Ende. Für einen sauberen Austritt brauchst du beides – und den richtigen Zugangstag.
Ein Austrittsdatum wirkt im Kalender erstaunlich harmlos. In der Abrechnung hängen daran offenes Entgelt, Sonderzahlungen und möglicherweise weitere Ansprüche. Die erste Frage lautet deshalb nicht: Welches Datum hätten wir gern? Sondern: Welche Frist und welcher Termin gelten für diesen Fall?
Zeitspanne und Enddatum getrennt prüfen
Die Kündigungsfrist beschreibt den erforderlichen zeitlichen Abstand. Der Kündigungstermin bezeichnet den zulässigen Beendigungszeitpunkt. Beides muss zusammenpassen. Die WKO weist außerdem auf die Bedeutung des Zugangs der Kündigung hin: Die Frist beginnt mit dem folgenden Tag. Das Versanddatum allein löst diese Frage nicht.
Wer kündigt und welche Regeln gelten?
Arbeitgeber- und Arbeitnehmerkündigung können unterschiedlichen Vorgaben unterliegen. Auch Dauer des Dienstverhältnisses, KV, Vertrag und besondere Schutzbestimmungen sind relevant. Deshalb lässt sich aus einer isolierten Angabe wie „sechs Wochen“ noch kein verlässlicher letzter Arbeitstag ablesen. Die Originalregel muss mitgelesen werden.
Erst das Ende klären, dann abrechnen
Halte den Zugangstag, die anwendbare Frist, mögliche Termine und die Herkunft der Regel fest. Kläre gesondert, ob besondere Verfahren oder Schutzregeln zu beachten sind. Werden Fristen bei einer Arbeitgeberkündigung nicht eingehalten, kann nach der WKO-Darstellung eine Kündigungsentschädigung entstehen. Eine solche Prüfung gehört vor die endgültige Endabrechnung.
Unterlagen, mit denen das Lohnbüro arbeiten kann
Hilfreich sind Dienstvertrag, konkreter KV, Eintrittsdatum, die dokumentierte Kündigung und der geklärte Beendigungstermin. Dazu kommen offene Zeit- und Urlaubssalden sowie bereits bezahlte Sonderzahlungen. Der Endabrechnungsrechner auf Lohnmeister.ai hilft bei einer ersten Aufstellung. Wenn die Vertragsbeendigung oder ihre Abrechnung komplex ist, unterstützt das Lohnmeister-Lohnbüro bei der weiteren Bearbeitung. Ein Rechner ist schnell; eine saubere Ausgangslage macht ihn erst nützlich.
Quellen- & Beitragsdatum
Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026.
Quelle & weitere Hilfe
WKO · Kündigungsfristen und Kündigungstermine, Stand 2026
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Originalquelle, Geltungsbereich und aktuelle Rechtslage vor Anwendung prüfen. Haftungsausschluss
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