Sozialversicherung · RÜCKBLICK / EINORDNUNG
SV-Werte 2026: Geringfügigkeit bleibt bei 551,10 Euro
Gültig ab: 01.01.2026
Unveränderte Geringfügigkeitsgrenze, höhere Beitragsgrenzen: Die Jahresparameter gehören getrennt geprüft.
Für 2026 bleibt die monatliche Geringfügigkeitsgrenze bei 551,10 Euro. Die monatliche Höchstbeitragsgrundlage beträgt 6.930 Euro, die tägliche 231 Euro. Diese Werte veröffentlicht der Dachverband der Sozialversicherungsträger in seiner Jahresübersicht.
Die Geringfügigkeitsgrenze ist keine Empfehlung für die Entlohnung. Auch bei geringfügiger Beschäftigung muss das vereinbarte Arbeitszeitausmaß zum anwendbaren KV-Mindestentgelt passen. Eine KV-Erhöhung kann deshalb eine erneute Kontrolle auslösen, obwohl die gesetzliche Grenze unverändert bleibt.
Praxis: Monatsentgelt, Beschäftigungszeitraum und Arbeitsstunden gemeinsam prüfen. Eine einfache Teilzeitumrechnung ist eine Orientierung; die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung, mehrere Beschäftigungen und Sonderfälle sind zusätzlich zu berücksichtigen. Für Nettoberechnungen stehen die Lohnmeister-Rechner bereit.
Quellen- & Beitragsdatum
Rückblick / Einordnung zum oben genannten Datum. Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026.
Quelle & weitere Hilfe
Dachverband · Sozialversicherungswerte für 2026
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Originalquelle, Geltungsbereich und aktuelle Rechtslage vor Anwendung prüfen. Haftungsausschluss
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