KV-Verhandlungen · RÜCKBLICK / EINORDNUNG
IT-KV: Einigung nach sieben Runden – die Tätigkeitsfamilie entscheidet
Quellenmeldung: 10.03.2026
Zwischen 2,7 und 3,1 Prozent bei Mindestgehältern. Die IST-Gehaltssumme folgt einer eigenen Regel.
Am 10. März wurde die Einigung für die IT-Branche bekanntgegeben. Die Mindestgehälter steigen gestaffelt: ZT um 3,1 Prozent, AT um 3,0 Prozent, ST1 um 2,9 Prozent, ST2 um 2,8 Prozent und LT um 2,7 Prozent. Für Zulagen und die IST-Gehaltssumme nennt der Abschluss 2,75 Prozent.
Eine Erhöhung der IST-Gehaltssumme ist nicht gleichbedeutend mit einer identischen individuellen Gehaltserhöhung für jede Person. Verteilungsregeln, Ausnahmen und Umsetzungsfristen im Original-KV müssen zusätzlich beachtet werden.
Der allgemeine Geltungsbeginn ist rückwirkend der 1. Jänner. Bei Reiseaufwandsentschädigung und Kilometergeld ist eine Anpassung ab April vorgesehen. Praxis: Tätigkeitsfamilie, Erfahrungsstufe und Entgeltart zuerst zuordnen; danach den passenden Tabellenstand und die jeweilige Änderungsregel anwenden.
Quellen- & Beitragsdatum
Rückblick / Einordnung zum oben genannten Datum. Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026. Quellenmeldung: 10.03.2026.
Quelle & weitere Hilfe
GPA · IT-Abschluss vom 10. März 2026
Allgemeine Information, keine individuelle Beratung. Originalquelle, Geltungsbereich und aktuelle Rechtslage vor Anwendung prüfen. Haftungsausschluss
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