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KV-Abschluss · RÜCKBLICK / EINORDNUNG

Energierohstoff- und Kraftstoffindustrie: 3,2 Prozent plus Einmalzahlung

Gültig ab: 01.02.2026

Illustration: Energie & Kraftstoffe

Mindestbezüge, IST-Bezüge, Lehrlingseinkommen und Zulagen steigen; für die Einmalzahlung gibt es eine Freizeitoption.

Wirksamkeit: Ab 1. Februar 2026

Die Verhandlungspartner einigten sich am 20. Jänner auf den neuen Abschluss für die Energierohstoff- und Kraftstoffindustrie, früher Mineralölindustrie. Mit Februar steigen die monatlichen KV-Mindestbezüge und IST-Bezüge um 3,2 Prozent. Auch Lehrlingseinkommen und Zulagen werden um diesen Satz angehoben.

Zusätzlich sieht das Paket 400 Euro brutto als Einmalzahlung vor. Alternativ kann nach der Abschlussregel ein freier Tag gewählt werden. Für die konkrete Umsetzung sind die Voraussetzungen und Fristen des Original-KV entscheidend.

Praxis: Laufende Erhöhung und Einmalzahlung getrennt einrichten. Die Freizeitoption darf nicht stillschweigend als Auszahlung behandelt werden. Vereinbarung und gewählte Variante gehören in die Abrechnungsunterlagen; eine Einmalzahlung ist außerdem nicht allein wegen ihrer Bezeichnung steuerfrei.

Quellen- & Beitragsdatum

Rückblick / Einordnung zum oben genannten Datum. Auf KVInfo verfasst: 02.10.2026. Quellenmeldung: 21.01.2026.

Quelle & weitere Hilfe

WKO · Abschluss Energierohstoff- und Kraftstoffindustrie

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